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Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht in Spanien

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Für die Pfändung von Forderungen ist es zunächst erforderlich, dass die notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind dabei in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann der Gläubiger auf Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht, Forderungen des Schuldners pfänden. Die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Die ... weiter lesen
Zum 01.07.2011 wird die Pfändungstabelle turnusmäßig angepasst, aus der sich die Pfändungsfreibeträge ergeben. Gelegenheit für einen kurzen Überblick in Sachen Lohnpfändung, Kontopfändung, Pfändungsfreigrenzen und „P-Konto".
I. Allgemeines
Gemäß § 850c ZPO ist - wie bekannt sein dürfte- das Arbeitseinkommen eines Schuldners in gewissem Rahmen unpfändbar, so dass ihm ein unverrückbares Existenzminimum zur Verfügung bleibt, auf das seine Gläubiger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung keinen Zugriff haben. Das Bundesjustizministerium hat nunmehr die neue Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO bekannt gegeben. ... weiter lesen
Die neue VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen trat am 10.01.2015 in Kraft.
Diese vereinfacht vor allem die Zwangsvollstreckung in den EU Ländern in dem auch die Zwangsvollstreckung in Polen.
Die ausländischen Vollstreckungstitel die mit einer Bescheinigung laut dem Artikel 53 der Verordnung (Bescheinigung über eine Entscheidung in Zivil und Handelssachen laut dem Anhang I zur Verordnung) versehen sind, sind automatisch in Polen anerkannt und sind gleichzeitig Vollstreckungstitel.
Dies bedeutet, dass man ohne weitere ... weiter lesen