Spenden
Spende definiert sich zunächst einmal als eine Zuwendung, die jemand freiwillig tätigt und dabei einer religiösen, wissenschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen oder auch kulturellen Einrichtung finanzielle Mittel oder Sachwerte zukommen lässt. Wichtig ist es zu betonen, dass es sich bei einer Spende nicht zwangsläufig um Geld handeln muss. Eine Spende kann auch in Form von Verzicht auf Lohn für eine getätigte Arbeit oder als Sachzuwendung erfolgen. Meistens werden Spenden getätigt für wohltätige Organisationen, Vereine mit gemeinnützigem Charakter oder politische Parteien.
Eine Spende zu tätigen hat nicht nur den Sinn, etwas Gutes zu tun. Nein, der Spender hat auch die Möglichkeit, seine getätigte Spende steuerlich abzusetzen. Aber dabei kann es zu mancherlei Fallstricken kommen, denen der freiwillige Spender tunlichst aus dem Weg gehen sollte. Denn spendet man zum Beispiel an eine Partei, dann sind hier nach § 10b des Einkommensteuergesetzes festgelegte Vorschriften zu beachten. Und auch Unternehmen können nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze Spenden vom Gewinn steuerlich absetzen. Aber wo liegen diese Höchstgrenzen? Gerade, wenn es zu einer Steuerprüfung kommt und Sie nicht alle erforderlichen Quittungen haben oder in den vergangenen Jahren zu viel an Spenden abgesetzt haben, besteht Gefahr, dass dies nicht steuerlich anerkannt wird und Sie Steuern nachzahlen müssen.
Um derartige Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich an einen Anwalt für Spenden wenden. Dieser wird Sie beraten, damit Sie steuerliche Probleme vermeiden können. Und auch, wenn es schon zu einem Problem mit dem Finanzamt gekommen ist, dann ist ein Rechtsanwalt für Spenden der optimale Ansprechpartner. Er wird ihnen beratend zur Seite stehen und sein möglichst geben, um in der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt Ihr Recht durchzusetzen.