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Rechtsanwalt in Düsseldorf - Staatsangehörigkeitsrecht
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Das Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien ( Ausbürgerung ) wird am häufigsten durch einen Rechtsanwalt in Serbien oder durch eine kompetente diplomatische-konsularische Vertretung außerhalb Republik Serbien eingeleitet. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien ( "Amtsblatt RS", Nr. 135/2004, 90/2007 i 24/2018 ) kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass: er volljährig ist, er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat, er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat, er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem ... weiter lesen