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Hannover (jur). Wer eine Fortbildung aus eigener Tasche bezahlt und dafür unbezahlten Urlaub nimmt, ist als Folge auch steuerlich bei den Fahrtkosten im Nachteil. Denn die Bildungseinrichtung wird dann zum Arbeitsort, so dass nur die „Entfernungspauschale“ für den einfachen Weg steuerlich geltend gemacht werden kann, wie das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. September 2023 entschied (Az.: 4 K 20/23 ). Der Kläger besuchte in den Streitjahren einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs und legte im Anschluss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Um an dem Kurs teilnehmen zu können, nahm er bezahlten und unbezahlten Urlaub und baute Überstunden ab. ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.6.2017, X R 26/15 Schon das Grundgesetz gestattet die Errichtung von Privatschulen bzw. den Besuch dieser anstelle einer staatlichen Schule. In Art. 7 Absatz IV Satz 1 GG heißt es: Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Satz 2 stellt jedoch klar, dass diese von einer staatlichen Genehmigung abhängig ist. Eltern ist es unbenommen, ihr Kind auf eine private Schule zu schicken, um der Schulpflicht nachzukommen. Die Schulgelder können mitunter beachtliche Beträge erreichen. Daher verwundert es nicht, dass die steuerliche Behandlung dieser Kosten von erheblichem Interesse sein kann. Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG trifft ... weiter lesen
Mit den „Panama Papers“ und damit zusammenhängenden Briefkastenfirmen ist vor rund drei Jahren einer der größten Steuerhinterziehungs-Skandale ans Licht gekommen. Behörden weltweit haben seitdem Steuerstrafen verhängt – diese sollen sich auf umgerechnet rund 1,07 Milliarden Euro belaufen. Nachzahlungen sorgen für ungeahnte Steuereinkommen Allein der deutsche Fiskus darf sich bislang auf rund 150 Millionen Euro an Steuernachzahlungen freuen, berichten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung. Ein großer Teil der Strafen soll dabei auf in den Steuerskandal involvierte Banken zurückgehen. Die Summe ist das Ergebnis einer Analyse des Internationalen ... weiter lesen
Das Hessische Finanzgericht hat am 21.11.2023 (Az. 10 K 1421/21 ) entschieden, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für nachträglich ausgezahlte Abfindungen behält, auch wenn der Empfänger ins EU-Ausland umgezogen ist, gemäß § 50d Abs. 12 Satz 1 EStG. Arbeitnehmerin fordert Vertrauensschutz gegen rückwirkende Gesetzesänderung Eine Arbeitnehmerin beendete 2016 ihr Arbeitsverhältnis und vereinbarte eine Abfindung, die 2017 ausgezahlt wurde, nachdem sie nach Malta umgezogen war. Das Finanzamt erfasste diese Abfindung bei der Einkommensteuer für 2017, trotz des neuen Wohnsitzes der Klägerin. Die Frau argumentierte, dass zum Zeitpunkt der Vereinbarung und ihres Umzugs die Regelung des § 50d Abs. 12 Satz 1 EStG noch ... weiter lesen
Seither sollen die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden haben. Diese gilt als eine der größten Banken weltweit und verfügt über ein enormes Kundenkapital. Neben den Kundendaten soll auch Schulungsmaterial der UBS entdeckt worden sein, mit welchem der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachgewiesen ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16) Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen ist. Dies wird von § 7 ErbStG definiert. Der Grundfall wird zunächst in § 7 Absatz I Nr. 1 ErbStG erläutert, worin es heißt, als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Steuerschuld entsteht gem. § 9 ... weiter lesen
München (jur). Private Betreiber eines Blockheizkraftwerks können unternehmerische Vorteile bei der Umsatzsteuer nutzen. Allerdings müssen sie dann umgekehrt auf die entnommene Energie Umsatzsteuer bezahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XI R 3/10). Im Streitfall hatte eine Familie ein Blockheizkraftwerk in ihr Haus einbauen lassen. Die Anlage wird mit Erdgas betrieben und erzeugt durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme für Heizung und Wasser. Nicht genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom örtlichen Stromversorger vergütet. Der BFH ... weiter lesen
Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat mit Urteil vom 6. Oktober 2009 für Recht erkannt, dass die Besteuerung von Nicht – Residenten in Spanien hinsichtlich der Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien gegen europäische Recht verstößt. In der Folge konnten wir für viele Mandanten Steuerrückzahlungen erwirken. Eine aktuelle Entscheidung des Tribunal Supremo zur Steuerklasse bei Erwerb durch einen verschwägerten Verwandten und die zu erwartende Entscheidung des EuGH zur Vereinbarkeit der spanischen Erbschaftsteuer mit europäischem Recht geben Anlass, das Verfahren zur Rückerstattung von überzahlten Steuern kurz darzustellen. Nach Art. 227.2 und 3 des allgmeinen ... weiter lesen
München (jur). Der Steuerabzug für ein häusliches Arbeitszimmer bleibt auf dessen anteilige Fläche beschränkt. Für auch während der Arbeitszeit genutzte Nebenräume wie Küche, Bad und Flur können nicht weitere Flächen hinzugerechnet werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 15. Juni 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X R 26/13). Es wies damit eine selbstständige Lebensberaterin aus dem Rheinland ab. Ein häusliches Arbeitszimmer kann gegebenenfalls steuermindernd als Werbungskosten oder Betreibsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass für bestimmte Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur ... weiter lesen
München (jur). Zahnärzte können für Zahnaufhellungen bei Patienten nicht automatisch zur Umsatzsteuer herangezogen werden. Das sogenannte Bleaching, welches der Zahnarzt bei behandlungsbedingten Zahnverdunkelungen vornimmt, kann eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 6. Mai 2015, veröffentlichten Urteil (Az.: V R 60/14). Geklagt hatte eine Zahnarztgesellschaft, die bei einigen Patienten nach notwendigen zahnärztlichen Behandlungen wie beispielsweise Wurzelbehandlungen Zahnaufhellungen durchführte. Das Finanzamt sah die Leistung der Zahnaufhellung als umsatzsteuerpflichtig an, da es sich lediglich um eine ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13). Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
Schleswig (jur). Eltern, die im Vorgriff auf das spätere Erbe ihren Kindern eine Schenkung machen, sollten dies gut planen und mit den Kindern besprechen. Denn sonst kann unnötige Grunderwerbssteuer fällig werden, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (FG) in Schleswig hervorgeht (Az.: 3 K 125/09). Im entschiedenen Fall hatte die Muter ihren beiden Töchtern jeweils zur Hälfte zwei Grundstücke geschenkt. Nach 13 Jahren wollten die Töchter das Grundeigentum neu aufteilen: Das eine Grundstück sollte der einen ganz gehören, das wertvollere dafür der anderen zum größeren Teil. Einen entsprechenden ... weiter lesen