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Bundesgerichtshof entscheidet über Atemalkoholmessung Der Gesetzgeber hatte durch Gesetz vom 27. April 1998 in § 24a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes, dem sog. "0,8-Promille-Gesetz", neben den beiden für die herkömmliche Blutprobe maßgeblichen "Gefahrengrenzwerten" von 0,8 und 0,5 Promille "entsprechende" Grenzwerte für die Atemalkoholkonzentration (AAK) festgelegt und damit die Atemalkoholmessung als beweiskräftiges Verfahren anerkannt. Seither war unter den Gerichten streitig, ob es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Meßungenauigkeiten geboten sei, von den gemessenen Werten allgemeine Sicherheitsabschläge zu machen. Auf Vorlegung des Oberlandesgerichts Hamm hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.11.2017 - 2 StR 154/17 Das nächste Kapitel im ewigwährenden Streit um die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist verfasst. Seit Jahrzehnten herrscht darüber Uneinigkeit zwischen dem Schrifttum und der Rechtsprechung. Mehr als theoretische Relevanz erhält diese Frage stets dann, wenn es an der Zueignungsabsicht des Täters fehlt. Diese setzt der Raub nach § 249 StGB im Gegensatz zur räuberischen Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB voraus. Eine Verurteilung wegen Raubes, die immerhin einen Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorsieht, scheidet beim Fehlen der Zueignungsabsicht mithin aus. Besteht nicht ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Rechtsterroristin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), Beate Zschäpe, ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre lebenslange Freiheitsstrafe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) durfte Zschäpes Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung abweisen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2222/21). Das Recht der heute 47-Jährigen auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Zugang zu einem gesetzlichen Richter sei damit nicht verletzt worden. Zschäpe wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München am 11. Juli 2018 wegen „mittäterschaftlicher und ... weiter lesen
Beleidigende Postings bei Facebook können selbst dann ärgerliche Konsequenzen haben, wenn darin der Namen des Beleidigten nicht angegeben wird. Vorliegend ging ein Mieter gegen seine Kündigung in erster Instanz erfolgreich vor. Nachdem er von Unbekannten attackiert worden war, kursierte bei Facebook ein kurioses Posting. In diesem wird gemutmaßt, dass „JEMAND“ etwas gegen ihn habe. Dieser wolle ihn wohl aus dem Laden haben. Der Vermieter fühlte sich durch dieses Posting verbal angegriffen. Ihm werde angeblich unterstellt, dass er seinen unwilligen Mieter verhauen lasse. Infolgedessen begehrte er ein Verbot in Gestalt einer einstweiligen Verfügung. Doch das Amtsgericht Bad ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie (§ 184b StGB) setzt als Tatgegenstand und Tatbestandsmerkmal das Vorliegen von kinderpornographischen Schriften voraus. Was das ist, wird im folgenden erläutert: Was eine kinderpornographische Schrift ist, definiert das Gesetz in § 184 b Absatz 1 StGB: Nämlich „pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)“. Jetzt dürfte man als Laie nur ein wenig schlauer geworden sein. Am besten man zergliedert den Begriff noch weiter, - nämlich in „pornographische Schrift“, ... weiter lesen
Rechtsanwalt Erath, Tel: 017644445872 rettet Ihren Führerschein, vermeidet ein Fahrverbot, hilfe in allen Bußgeld und Strafsachen. Blog Bußgeld und Strafsachen im Straßenverkehr Rechtsanwalt Michael Erath Fachanwalt für Strafrecht Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen Mobil: 0176/ 4444 5872 Blog@Ra-Erath.de http://www.verteidiger-stuttgart.de/ Lenk- un Ruhezeiten für gewerblichen Güter- und Personenverkehr Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5 t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der ... weiter lesen
Nun häufen sich in den letzten Tagen die gruseligen Horrorclowns an und die Bereitschaft sich zu wehren steigt. Bevor es aber zu einem Kampf an Halloween zwischen den Clowns und Erschreckten kommt möchte ich dazu ein paar Worte schreiben. Grundsätzlich gilt: greift man jemanden an, ohne dass dieser in irgendeiner Weise selbst angreift oder gefährlich wird, dann handelt es sich um eine Körperverletzung. Eine Bestrafung droht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Clown oder Erschreckten handelt. Das Notwehrrecht ist ein starkes Recht. Damit es vorliegt müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es muss rechtlich ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen. In ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig. Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Die schriftliche Begründung steht noch aus. Sicherlich haben Sie ebenso wenig wie auch ich aus der Berichterstattung erfahren, dass der Vorsitzende Richter am Landgericht das Urteil des Amtsgerichts massiv kritisierte. Sieben Verhandlungstage benötigte er, um den Sachverhalt aufzuklären, die Amtsrichterin nur einige Stunden. Meine Empörung über die Verfahrensweise des Amtsgerichts wurde seinerzeit in der Presse massiv kritisiert. Die Kritik des Landgerichts, ist der Presse keine Zeile wert. Festzustellen ist, dass erstmals durch das Landgericht eine ernsthafte Aufarbeitung des mir zur Last gelegten Sachverhalts betrieben wurde. Dass das Landgericht zu einer anderen als in meinem Sinne ausfallenden rechtlichen ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten, der von Beruf Rechtsanwalt ist, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte in einem anderen Strafverfahren den vormaligen NPD-Vorsitzenden Deckert verteidigt und dort einen Beweisantrag gestellt, mit dem er den früheren Bundespräsidenten, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und den vormaligen Bundeskanzler als Zeugen dafür benannte, daß es "primär massive politische Interessen" seien, "welche dem Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit dem Holocaust" entgegenstünden, "und zwar nicht einmal in erster Linie diejenigen der überlebenden Juden und deren Abkömmlinge oder gar des Staates Israel, sondern vor allem diejenigen" der "eigenen ... weiter lesen
Freispruch für Jörg Kachelmann. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und beschlossen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den Durchsuchungen und Beschlagnahmen entstandenen Schäden zu entschädigen ist. Das Gericht sah anders als die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten und sprach ihn nach dem Grundsatz in dubio pro reo (= im Zweifel für den Angeklagten) frei. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidiger Johann ... weiter lesen