Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Bad Schwalbach - Steuerrecht
Rechtsanwälte für Steuerrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Steuerrecht Bad Camberg
- Anwalt Steuerrecht Eltville am Rhein
- Anwalt Steuerrecht Eppstein
- Anwalt Steuerrecht Idstein
- Anwalt Steuerrecht Mainz
- Anwalt Steuerrecht Oestrich-Winkel
- Anwalt Steuerrecht Rüdesheim am Rhein
- Anwalt Steuerrecht Taunusstein
- Anwalt Steuerrecht Wackernheim
- Anwalt Steuerrecht Wiesbaden
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Wenn ein Steuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeht, hat nur diese - und nicht der einzelne Gesellschafter - das Recht und die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Wird dieser Umstand verkannt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig, auch wenn die Gesellschafter irrtümlicherweise davon ausgehen, sie hätten wirksam Rechtsmittel gegen den belastenden Bescheid erhoben. Soll ein Steuerbescheid gegen die GbR "angegriffen" werden, muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst ... weiter lesen
Wer als Steuerzahler einen Minijobber mit Kinderbetreuung beauftragt und diesen bar bezahlt, geht möglicherweise beim Finanzamt leer aus. Vorliegend hatten Eltern für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes eine Kinderbetreuerin eingesetzt. Doch als sie das an die Minijobberin gezahlte Gehalt von monatlich 300 Euro als Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, erlebten sie eine unangenehme Überraschung. Das Finanzamt erkannte diese nicht als steuerlich abzugsfähig an. Es verwies darauf, dass die Zahlungen bar erfolgt sind. Das Einkommenssteuergesetz schreibe hier jedoch vor, dass sich nur unbare Zahlungen auf das Konto des Empfängers als Kinderbetreuungskosten ... weiter lesen
München (jur). Selbstständige mit ständig wechselnden Arbeitsorten können ihre Fahrten dorthin voll als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Februar 2015, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: III R 19/13). Er stellte damit Selbstständige und Arbeitnehmer gleich und gab einer Musiklehrerin recht, bei der das Finanzamt nur die hälftige Pendlerpauschale anerkennen wollte. Die Musiklehrerin unterrichtete wechselnd in mehreren Schulen und Kindergärten. Die Wege fuhr sie mit dem Auto und setzte in ihrer Steuererklärung für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro als Betriebsausgaben an. Das Finanzamt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Teilweise wurden die deutschen Finanzämter in der Vergangenheit umgangen, da zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden. Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch ... weiter lesen
Mit Kabinettsbeschluss ("Consejo de Ministros") vom 11. Mai 2012 hat die spanische Regierung u.a. neue Maßnahmen angekündigt, um die Vermietung und Verkauf von Immobilien zu fördern. Nach Darstellung des Sprechers der Regierung auf der Pressekonferenz soll auf Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen („No residentes“) mit Wohnsitz in der EU aus der Vermietung von Immobilien Steuererleichterungen von bis zum 70 % bzw. 100 % für Steuerpflichtige vor dem 31. Lebensjahr gewährt werden. Mit sofortiger Wirkung wir bei Veräußerung von Immobilien in der Zeit vom 11. Mai bis zum 31. Dezember 2012 eine Vergünstigung von bis zum 50 % der Einkommensteuer auf den ... weiter lesen
Nach spanischem Recht kann ein Antrag im Verwaltungsweg auf Erstattung überzahlter Steuer gestellt werden („ reclamación económico-administrativa "). Eine Erstattung ist in der Regel nach Ablauf von 4 Jahren ausgeschlossen. Berater von Personen mit Vermögen in Spanien sollte daher rechtzeitig prüfen, ob Rückerstattungen möglich sind. Eine für viele Deutsche folgenschwere Entscheidung war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2009, mit dem die Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerung von Immobilien in Spanien beanstandet wurde. In der Folge konnten wir hohe Rückerstattungen für Betroffene durchsetzen. Auch in der Folge ... weiter lesen
(jur). Die „Kontaktaufnahme zu Gott“ führt objektiv nicht zu einer Umsatzsteigerung eines Unternehmens. Sucht die Firma für die Kontaktaufnahme extra einen „spirituellen Dienstleister“ auf, können die Kosten nicht als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 17. Februar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 12 K 759/13 G,F). Geklagt hatte ein Uhren- und Schmuckgeschäft, welches zwischen 2005 und 2010 einen spirituellen Dienstleister bezahlte. Der wollte sich mental „mit dem Sachverhalt auseinandersetzen“ und so den Kontakt zu Gott herstellen. Mit dem quasi direkten Draht nach oben erhoffte sich ... weiter lesen
Nachdem der spanische Fiskus zum Jahresanfang angeordnet hatte, dass die Steuernummer für Ausländer (N.I.E.) nur persönlich beantragt werden kann, wurde nunmehr angeordnet, dass doch wieder eine Beantragung über (notariell) Bevollmächtigten möglich ist. Eine NIE benötigt jeder Ausländer, der in Spanien einen steuerlich relevanten Vorgang beurkunden möchte, z.B. den Erwerb einer Immobilie, den Antritt einer Erbschaft oder die Gründung einer Gesellschaft oder ein anderes steuerlich relevantes Geschäft tätigen will (z.B. ein Konto eröffnen möchte). Die Identifikationsnummer für Ausländer („Número de Identificación de ... weiter lesen
Der Beitrag gibt einen Überblick über die jährlich anfallenden Steuern für Eigentümer von Spanien Immobilien ( zu Steuern beim Erwerb von Immobilien ). Spanische Grundsteuer („ Impuesto sobre Bienes Inmuebles “, kurz „ IBI “) Die Grundsteuer („ Impuesto sobre Bienes Inmuebles “, kurz „ IBI “) wird auf den Wert von Land- und Stadtgrundstücken auf der Grundlage des örtlichen Katasterwertes („ valor catastral “). Die Höhe der Grundsteuer ist je nach Gemeinde unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 0,3% und 0,4% des Katasterwertes. Durch Gesetz 20/2011 (Real Decreto-ley 20/2011 de 30 de diciembre) wird die Grundsteuer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Privilegierung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in Hinblick auf die Grunderwerbsteuer bis zum Jahr 2010 gegen das Grundgesetz verstoßen solle. Für Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, gelte eine nachträgliche Privilegierung. Die Verfassungsrichter sind sich einig, dass die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ... weiter lesen
München (jur). Steuerbetrüger können aus einer strafbefreienden Selbstanzeige keine finanziellen Vorteile ziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 27. März 2013, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX R 30/12). Danach werden die Steuern nur neu festgesetzt, soweit sie hinterzogen worden sind. Begünstigende Fehler in der Steuererklärung sind spätestens nach vier Kalenderjahren verjährt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger von 1999 bis 2008 Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Veräußerungsgeschäften unterschlagen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige erklärte er diese 2008 nach. Dabei ergab sich ... weiter lesen