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München (jur). Zahnärzte können für Zahnaufhellungen bei Patienten nicht automatisch zur Umsatzsteuer herangezogen werden. Das sogenannte Bleaching, welches der Zahnarzt bei behandlungsbedingten Zahnverdunkelungen vornimmt, kann eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 6. Mai 2015, veröffentlichten Urteil (Az.: V R 60/14). Geklagt hatte eine Zahnarztgesellschaft, die bei einigen Patienten nach notwendigen zahnärztlichen Behandlungen wie beispielsweise Wurzelbehandlungen Zahnaufhellungen durchführte. Das Finanzamt sah die Leistung der Zahnaufhellung als umsatzsteuerpflichtig an, da es sich lediglich um eine ... weiter lesen
München (jur). Arbeitnehmer können auch dann nur den kürzesten Weg zu ihrer Arbeitsstelle steuerlich geltend machen, wenn dieser durch einen mautpflichtigen Tunnel führt. Denn die Kosten spielen jedenfalls bei der steuerlichen Streckenwahl keine Rolle, heißt es in einem am Mittwoch, 5. März 2014, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 49/13). Damit wies der BFH einen Steuerzahler ab, der in Rostock wohnt und arbeitet. In seiner Steuererklärung für 2010 gab er 220 Fahrten zur Arbeit mit einer Entfernung von 22 Kilometern an. 1.452 Euro sollten so als Werbungskosten steuerfrei bleiben. Das Finanzamt war damit nicht einverstanden und erkannte ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13). Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben. Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden ... weiter lesen
München (jur). Preisen Fernsehmoderatoren auf einen TV-Verkaufssender Produkte an, ist dies weder als künstlerisch, schriftstellerisch noch als journalistisch zu werten. Statt einer freiberuflichen Tätigkeit liegt vielmehr eine gewerbliche Tätigkeit vor, die der Gewerbesteuer unterliegt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. Januar 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 5/12). Im konkreten Fall war die Klägerin als Moderatorin bei einem Verkaufssender tätig. Sie präsentierte verschiede Produkte aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit und Reisen live im Fernsehen. Zu ihren Aufgaben gehörten die Vorbereitung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch dieses Urteil vom 26.09.2012 soll die Abzugsbeschränkung auf zwei Drittel der Aufwendungen und den Höchstbetrag von 4.000 € verfassungsgemäß sein. Das Gericht hat seine Auffassung damit begründet, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes sei. Nach der Auffassung des BFH handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit, da kein regelwidriger körperlicher Zustand vorliege. Krank sei eine Frau nicht, wenn sie schwanger wird, sondern nur dann, wenn sie nicht schwanger werden ... weiter lesen
München (jur). Der Steuerabzug für ein häusliches Arbeitszimmer bleibt auf dessen anteilige Fläche beschränkt. Für auch während der Arbeitszeit genutzte Nebenräume wie Küche, Bad und Flur können nicht weitere Flächen hinzugerechnet werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 15. Juni 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X R 26/13). Es wies damit eine selbstständige Lebensberaterin aus dem Rheinland ab. Ein häusliches Arbeitszimmer kann gegebenenfalls steuermindernd als Werbungskosten oder Betreibsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass für bestimmte Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hingegen sei sie doch als regelmäßige Arbeitsstätte zu klassifizieren, sofern der Arbeitgeber im Betrieb des Kunden über eine eigene Arbeitsstätte verfüge. Sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werden soll, sollte eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit erfolgen. Handelt es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte, so sind die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz, hat die Landesregierung NRW nochmals verdeutlicht, dass sie die rigorose Verfolgung von Steuersündern auch in Zukunft fortsetzen wolle. Doch nicht nur viele Geldanleger müssen strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Auch deren Erben müssen unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich mitteilen. Anfang der 1980er Jahre haben einige Deutsche einen Teil ihres Geldes in die Schweiz transferiert. Hierdurch konnten sie die deutschen Finanzämter umgehen, da sie ... weiter lesen
Köln (jur). Sagen Kollegen die Teilnahme an einer Betriebsfeier kurzfristig ab, darf dies steuerlich nicht zulasten der feiernden Arbeitnehmer gehen. Zur Berechnung der Lohnsteuer müssen die Aufwendungen auf alle ursprünglich angemeldeten Arbeitnehmer und nicht auf die tatsächlich Feiernden umgelegt werden, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 3. September 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 870/17). Die Kölner Richter stellten sich damit ausdrücklich gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzrichter. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Jahr 2016 einen Kochkurs als betriebliche ... weiter lesen
I. Einkommensteuer als Jahressteuer Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen einer steuerpflichtigen natürlichen Person erhoben. Als Jahressteuer erfasst die Einkommensteuer sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge eines Steuerjahres (sog. Veranlagungszeitraum), über die der Fiskus natürlich eine Auskunft wünscht. So hat der Gesetzgeber eine umfassende Verpflichtung über die §149 AO, §§25, 46 EStG und §56 EStDV geschaffen, woraus sich ergibt, wer für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. II. Maßgebliche Normen für die Pflicht zur Abgabe der ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Eine Ausbildung an wechselnden Standorten kann sich günstig auf die Einkommensteuer auswirken. Denn ist ein inhaltlicher Schwerpunkt und damit ein „Stammausbildungsplatz“ nicht feststellbar, können alle Fahrten mit Hin- und Rückweg steuermindernd als Dienstreisen geltend gemacht werden, heißt es in einem am Freitag, 6. Februar 2015, bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf (Az.: 2 K 278/14 Kg). Die nur hälftige Entfernungspauschale für den Weg zum Arbeitsplatz greift dann nicht. Im Streitfall ging es um die Einkünfte einer Kommissaranwärterin. Ihre Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst umfasste in mehreren ... weiter lesen