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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09). Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen
Oft fehlen die Kenntnisse und Informationen finden sich in Eigenregie viel zu selten. Gerade wer viel mit Finanzbehörden zu tun hat, kennt diese Situation. Es empfiehlt sich dann, einen kompetenten Steuerfachanwalt zu kontaktieren. Besonders profitieren hier natürlich Unternehmer oder aber auch Geschäftsführer, denn mit einem kompetenten Berater kann man sich wunderbar in den steuerlichen Angelegenheiten vertreten lassen. Das Angebot von Fachanwalt Michael Hepp umfasst jedoch nicht nur eine umfangreiche Beratungstätigkeit, sondern auch die Vertretung bei Prozessen und in Finanzgerichten. Viele Strafverfahren aus dem Steuerbereich entstehen durch entsprechende Anzeigen, welche durch verschiedene Personen ... weiter lesen
Köln (jur). Sagen Kollegen die Teilnahme an einer Betriebsfeier kurzfristig ab, darf dies steuerlich nicht zulasten der feiernden Arbeitnehmer gehen. Zur Berechnung der Lohnsteuer müssen die Aufwendungen auf alle ursprünglich angemeldeten Arbeitnehmer und nicht auf die tatsächlich Feiernden umgelegt werden, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 3. September 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 870/17). Die Kölner Richter stellten sich damit ausdrücklich gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzrichter. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Jahr 2016 einen Kochkurs als betriebliche ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis fiel dem zuständigen Prüfer wohl eine Rechnung des Arztes in die Hände, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies, aus welcher jedoch nicht hervorging, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Da der zuständige Prüfer vom betreffenden Arzt diesbezüglich keinerlei Informationen erhielt, fand er scheinbar bei eigener Recherche heraus, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Angabe der Religion beim Einwohnermeldeamt reicht grundsätzlich für eine staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und damit für eine Kirchen- oder Bekenntnissteuerpflicht aus. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 22. Januar 2015, veröffentlichten Beschluss im Fall eines französischen jüdischen Ehepaares entschieden (Az.: 2 BvR 278/11). Das Paar war am 8. November 2002 nach Frankfurt am Main gezogen. Beim Einwohnermeldeamt gab es an, „mosaischen Glaubens zu sein“. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist und damit Bekenntnissteuern ... weiter lesen
Hamburg (jur). Der Bund soll den Atomkraftwerksbetreibern die umstrittene Brennelementesteuer in Höhe von 2,2 Milliarden Euro zumindest vorerst erstatten. Das jedenfalls hat das Finanzgericht (FG) Hamburg in 27 am Montag, 14. April 2014, zugestellten Beschlüssen vom 11. April 2014 entschieden (Az.: 4 V 154/13). Der Bund kann hiergegen allerdings Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) einlegen. Die offiziell Kernbrennstoffsteuer genannte Abgabe war zu Jahresbeginn 2011 eingeführt worden. Sie wird von den Hauptzollämtern auf die eingesetzten Brennelemente erhoben und sollte ursprünglich zusätzliche Gewinne durch die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken teilweise abschöpfen. Bei ... weiter lesen
Mit Urteil vom 06.08.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf, dass bei der Veräußerung sog. Lock-in-Bull-Zertifikate nicht der gesamte Verlust steuerrechtlich anerkannt werden kann (AZ.: 4 K 1072/13 E). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im vorliegenden Verfahren erwarb der Kläger im Jahr 2007 fünf Lock-in-Bull-Zertifikate mit einer Laufzeit vom 31.05.2007 bis zum 01.10.2008. Bis zum Observation Date (28.07.2008) sollte der Kläger je Zertifikat eine Verzinsung von 333 Euro erhalten. Aufgrund der schlechten Entwicklung und der Erreichung des Unterwerts des Zertifikats ... weiter lesen
Münster (jur). Der steuerliche Zuschlag bei einer erst nachträglichen Versteuerung bestimmter Veräußerungsgewinne ist verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 17. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil zum sogenannten Gewinnzuschlag auf Veräußerungsgewinne bei Grundstücken, Immobilien und Schiffen entschieden (Az.: 7 K 3764/19 E). Anders als bei dem 2021 vom Bundesverfassungsgericht als zu hoch verworfenen Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahler greife der Vorwurf einer verfassungswidrigen Höhe hier nicht. Beim Verkauf von Wirtschaftsgütern entstehen häufig sogenannte Veräußerungsgewinne, weil ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.12.2017 - I R 98/15 Schiedsrichter machen den Profisport erst möglich, weshalb ihnen für ihre Unabhängigkeit durch Sportverbände teilweise hohe Einkünfte gewährt werden. Da selbst Profischiedsrichter meist eine andere Haupttätigkeit ausüben, stellt sich häufig die Frage, wie ihr Einkünfte im Rahmen der Schiedsrichtertätigkeit zu versteuern sind. Konkret stellt sich dieses Problem anhand der Gewerbesteuer. Nach § 2 Absatz I Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer. Ein Gewerbebetrieb wird wiederrum durch den Satz 2 definiert, nach dem darunter ein ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Will ein Vater nach der Entführung seiner Tochter durch seine frühere Ehefrau gerichtlich die Rückkehr des Kindes erzwingen, kann er die angefallenen Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 4. Mai 2018, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 K 3024/17 E). Konkret ging es um einen Vater einer heute sechsjährigen Tochter. Seine frühere Ehefrau hatte das Kind im Alter von zwei Jahren nach Südamerika entführt. Um das Umgangsrecht mit seiner Tochter ausüben zu können, wollte der Vater gerichtlich die Rückkehr des Kindes erzwingen. Finanzamt ... weiter lesen
Hannover (jur). Musiker brauchen buchstäblich Raum für Kreativität. Die Kosten eines entsprechenden Zimmers gehören daher in voller Höhe zu ihren Betriebsausgaben, so ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in Hannover, auf das das Gericht in seinem Newsletter vom Mittwoch, 19. September 2012, hingewiesen hat (Az.: 1 K 272/10). Es gab damit einem Musiker, Arrangeur und Produzenten recht. Dieser nutzte privat und auch für die Arbeit zwei Häuser. In einem befanden sich ein voll eingerichtetes Tonstudio sowie ein Büro und ein Archivraum. Im zweiten Haus, abgeschieden auf dem Land gelegen, befand sich neben einer großen Privatwohnung auch ein 82 Quadratmeter großer ... weiter lesen