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Der Zinssatz für Steuerrückzahlungen weiter bei 6%.
Mittlerweile macht Geld sparen ja fast schon arm. Und um mal beim Thema Steuerzins zu bleiben: Wer zahlt heute überhaupt noch Steuern? In Zeiten der Steueroptimierung gibt niemand mehr einen Cent mehr, als im Steuerrecht absolut notwendig. Doch wen eine Steuernachzahlung trifft, für den kann es teuer werden.
Hohe Zahlungen möglich
Das Finanzgericht Münster bestätigte jüngst die einheitliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Das Finanzamt darf, unabhängig von aktuellen Schwankungen in der Zinspolitik, weiterhin einen stolzen Steuersatz von 0,5% pro Monat, also 6% Zinsen pro Jahr ... weiter lesen
München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09).
Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Körperschaftssteuer ist von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten. Sie stellt eine besondere Form der Einkommensteuer dar. Steuerpflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, sonstige Personen des privaten Rechts, sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen, usw. Das zu versteuernde Einkommen wird anhand der Steuerbilanz und zahlreiche Korrekturen, die sich jeweils aus den Steuergesetzen ergeben, ermittelt. Bei der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Nicht selten kommt es bei europäischen und weltweit tätigen Konzernen und Firmen vor, dass qualifizierte Mitarbeiter auch bei Tochtergesellschaften des Unternehmens im Ausland eingesetzt werden. Oftmals belassen die zuvor in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter dann ihren Erstwohnsitz in Deutschland. Dem Finanzgericht Düsseldorf soll kürzlich ein ähnlich gelagerter Fall zur Entscheidung vorgelegt worden sein (Urt. v. 14.01.2013; Az.: 11 K 3180 / 11 E). In diesem Fall soll der ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass es sich bei dem Kartenspiel „Duplicate-Bridge“ um keinen „Sport“ im Sinne der Europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie handele. Somit bestehe auch keine Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht.
EBU klagt auf Steuerbefreiung
The English Bridge Union (EBU) ist eine Organisation zur Regelung und Entwicklung von Duplicate-Bridge in England. Für die Teilnahme an Turnieren hatte die Organisation von ihren Teilnehmern eine Teilnahmegebühr verlangt. Für die bereits abgeführte Mehrwertsteuer wollte die Organisation nun, mit Berufung auf die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie, eine Rückerstattung erreichen. Nach der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Seit das Land Nordrhein-Westfalen Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben soll, seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Strafbefreiende Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sollen nun von verschiedenen Finanzämtern in NRW zurückgewiesen worden sein. Als Grund dafür sei genannt worden, dass die Daten der Steuerhinterzieher in vielen Fällen bereits durch den Ankauf der CD bekannt gewesen seien und für eine strafbefreiende Selbstanzeige daher kein Raum mehr ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für Millionen von Grundstücken in Deutschland für verfassungswidrig und mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht für vereinbar erklärt. Die von den Kommunen erhobene Grundsteuer basiere auf zu alten Daten über den Wert der Grundstücke, so dass eine dem Gleichheitssatz entsprechende Besteuerung nicht mehr gewährleistet ist, urteilte am Dienstag, 10. April 2018, das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvL 11/14 und weitere). Bis zum 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber daher eine Neuregelung schaffen, die spätestens ab 2025 angewandt werden muss, entschieden die Karlsruher Richter.
Für die ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.12.2017 - I R 98/15
Schiedsrichter machen den Profisport erst möglich, weshalb ihnen für ihre Unabhängigkeit durch Sportverbände teilweise hohe Einkünfte gewährt werden. Da selbst Profischiedsrichter meist eine andere Haupttätigkeit ausüben, stellt sich häufig die Frage, wie ihr Einkünfte im Rahmen der Schiedsrichtertätigkeit zu versteuern sind.
Konkret stellt sich dieses Problem anhand der Gewerbesteuer. Nach § 2 Absatz I Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer. Ein Gewerbebetrieb wird wiederrum durch den Satz 2 definiert, nach dem darunter ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Dieser Unterschiedsbetrag kann negativ oder positiv ausfallen, dementsprechend muss sich der Anleger auf eine Gewinn- oder eben eine Verlustzuweisung einstellen. Egal wie das Ergebnis aussieht, der Unterschiedsbetrag muss durch den Anleger in jedem Fall versteuert werden. Der Unterschiedsbetrag bezeichnet dabei die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert, berechnet wird er gleichzeitig mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
Nach spanischem Recht kann ein Antrag im Verwaltungsweg auf Erstattung überzahlter Steuer gestellt werden („ reclamación económico-administrativa "). Eine Erstattung ist in der Regel nach Ablauf von 4 Jahren ausgeschlossen. Berater von Personen mit Vermögen in Spanien sollte daher rechtzeitig prüfen, ob Rückerstattungen möglich sind.
Eine für viele Deutsche folgenschwere Entscheidung war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2009, mit dem die Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerung von Immobilien in Spanien beanstandet wurde. In der Folge konnten wir hohe Rückerstattungen für Betroffene durchsetzen. Auch in der Folge ... weiter lesen
München (jur). Steuerpflichtige sollten sich genau überlegen, ob sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer oder degressiv nach fallenden Staffelsätzen steuerlich abschreiben. Denn ein Wechsel von einer degressiven Abschreibung hin zu einer Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer ist später nicht mehr möglich, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 11. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: IX R 33/16).
Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Steuerpflichtige die jährliche Wertminderung des angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgutes – im ... weiter lesen