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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
München (jur). Zahlt der Arbeitgeber die Strafzettel seiner Angestellten, liegt meist ein geldwerter Vorteil und damit lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Übernahme der Bußgelder ganz überwiegende „betriebsfunktionale Gründe“ hat, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch, 22. Januar 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 36/12). Der Arbeitgeber dürfe solche Gründe aber nicht mit rechtswidrigen Anweisungen an seine Angestellten rechtfertigen, betonten die Münchener Richter.
Im konkreten Fall hatte ein Speditions- und Fuhrunternehmen Bußgelder ihrer Fahrer wegen des Überschreitens von Lenkzeiten und der ... weiter lesen
I. Einkommensteuer als Jahressteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen einer steuerpflichtigen natürlichen Person erhoben.
Als Jahressteuer erfasst die Einkommensteuer sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge eines Steuerjahres (sog. Veranlagungszeitraum), über die der Fiskus natürlich eine Auskunft wünscht.
So hat der Gesetzgeber eine umfassende Verpflichtung über die §149 AO, §§25, 46 EStG und §56 EStDV geschaffen, woraus sich ergibt, wer für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.
II. Maßgebliche Normen für die Pflicht zur Abgabe der ... weiter lesen
München (jur). Kommunale Regiebetriebe, etwa für Schwimmbäder oder Theater, können steuerfreie Rücklagen bilden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 23. Mai 2018, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VIII R 42/15). Er verwarf damit die bisherige Praxis der Finanzverwaltung und stärkte die Kommunen in ihrer Gestaltungsfreiheit und im Wettbewerb mit Privatunternehmen.
Regiebetriebe sind Kommunalbetriebe, die praktisch wie eine Abteilung der Kommunalverwaltung geführt werden. Ihre Einnahmen und Ausgaben werden vollständig in den Haushalt der jeweiligen Kommune eingestellt und unterliegen damit der unmittelbaren Beschlussfassung des ... weiter lesen
Hamburg (jur). Künftige Zahlungsverpflichtungen von Unternehmen werden derzeit möglicherweise steuerlich zu niedrig bewertet, was zu überhöhten Steuern führen würde. Wegen „schwerwiegender verfassungsrechtlicher Zweifel“ setzte das Finanzgericht (FG) Hamburg mit einem am Mittwoch, 6. Februar 2019, bekanntgegebenen Eilbeschluss den Vollzug eines Steuerbescheides vorläufig aus. (Az.: 2 V 112/18).
Geklagt hatte ein Handelsunternehmen für Orientteppiche. Gegenüber einem Geschäftspartner hatte es Zahlungsverpflichtungen, die teilweise erst nach mehr als einem Jahr fällig wurden.
Laut Gesetz sind Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag erst nach mehr als ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Anschrift einer deutschen Briefkastenfirma in einer Rechnung ist für den Vorsteuerabzug grundsätzlich kein Hindernis. Es ist hierfür nicht erforderlich, dass das Unternehmen im Inland auch vorwiegend seinen Geschäften nachgeht, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 1158/14).
Im konkreten Fall ging es um Rechnungen einer im Schrotthandel tätige, GmbH. Das Unternehmen war damit im Handelsregister eingetragen, es gab zudem eine deutsche Steuernummer. Als Firmenanschrift wurde der Sitz einer Anwaltskanzlei angegeben. Zwar gab es darunter eine inländische Festnetznummer, Angestellte, ... weiter lesen
Hamburg (jur). In die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von Wertpapieren sind auch Wechselkursgewinne einbeziehen. Denn wie die Kursgewinne der Papiere führen auch Wechselkursgewinne zu einer „Leistungsfähigkeitssteigerung“ des Steuerpflichtigen, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 2 K 158/15). Das gelte auch, wenn die Gewinne nicht realisiert werden, sondern das Geld in voller Höhe neu angelegt wird.
Das klagende Ehepaar hatte 2012 verschiedene australische Wertpapiere verkauft und den Erlös erneut in australischen Papieren angelegt. Das Finanzamt besteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von insgesamt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden nicht selten die Finanzämter übergangen, indem zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Da in vielen Fällen der Sterbefall eingetreten ist, befinden sich mittlerweile die Erben der Steuersünder im Besitz des Geldes. Im Zuge der Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung könnte auch Erben von Steuersündern eine Strafverfolgung drohen. Nicht nur, dass Geldanlegern Ärger droht, vielmehr könnte den Erben die Pflicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit, solle nach den Richtern dann vorzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Wenn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hingegen sei sie doch als regelmäßige Arbeitsstätte zu klassifizieren, sofern der Arbeitgeber im Betrieb des Kunden über eine eigene Arbeitsstätte verfüge. Sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werden soll, sollte eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit erfolgen. Handelt es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte, so sind die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und ... weiter lesen
Mit Urteil vom 22.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass unter Umständen eine abweichende Steuerfestsetzung der Erbschaftssteuer in Betracht kommt, wenn Rentenzahlungen ausfallen (AZ.: II R 4/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Das sei bei der Erbschaftssteuer für eine von Todes wegen erworbenen Leibrente der Fall, wenn die jährliche Besteuerung des Jahreswertes gewählt wurde und die Rentenzahlungen wegen der Insolvenz des Verpflichteten ausfallen, so der BFH. Zudem müsse die Antragstellung für die Ablösung der Jahressteuer erst lange nach Beginn des ... weiter lesen
München (jur). Steuerpflichtige sollten sich genau überlegen, ob sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer oder degressiv nach fallenden Staffelsätzen steuerlich abschreiben. Denn ein Wechsel von einer degressiven Abschreibung hin zu einer Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer ist später nicht mehr möglich, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 11. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: IX R 33/16).
Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Steuerpflichtige die jährliche Wertminderung des angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgutes – im ... weiter lesen