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München (jur). Preisen Fernsehmoderatoren auf einen TV-Verkaufssender Produkte an, ist dies weder als künstlerisch, schriftstellerisch noch als journalistisch zu werten. Statt einer freiberuflichen Tätigkeit liegt vielmehr eine gewerbliche Tätigkeit vor, die der Gewerbesteuer unterliegt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. Januar 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 5/12).
Im konkreten Fall war die Klägerin als Moderatorin bei einem Verkaufssender tätig. Sie präsentierte verschiede Produkte aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit und Reisen live im Fernsehen. Zu ihren Aufgaben gehörten die Vorbereitung der ... weiter lesen
FG Köln, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 1637/14
Eine Steuererklärung muss fristwahrend beim Finanzamt eingehen. Das klingt simpel, ist aber in der Praxis nicht immer ohne Probleme zu realisieren. § 169 AO ist dabei die entscheidende Norm. Aus Absatz I geht hervor, dass eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig sind, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die konkrete Länge der Fristen bestimmt sich nach Absatz II, der je nach Art der Steuer eine Festsetzungsfrist von einem bis zu vier Jahren vorsieht. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist sogar eine Frist von bis zu zehn Jahren möglich. Darin zeigt sich, dass dem Gesetzgeber durchaus bewusst ist, ... weiter lesen
Nach den Enthüllungen über Steuerskandale in den vergangenen Jahren hat das EU-Parlament einen Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung einberufen. Rund ein Jahr später veröffentlicht der Ausschuss nun seinen Abschlussbericht mit Vorschlägen für eine gerechtere und effektivere Steuergesetzgebung und Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerkriminalität in der EU.
Verfolgung auf europäischer Ebene
2016 folgte auf die Enthüllungen der „Panama Papers“ ein Sturm an Debatten über Steueroasen im Ausland und der Sanktion von Steuerhinterziehung, auch innerhalb der Europäischen Union. Diese und andere ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) soll der BGH das Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Dort sei der Angeklagte trotz des Vorliegens von besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Begründet hat der BGH sein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Steht eine Erbschaft an, so sehen sich die Erben sowohl neuen Rechten als auch Pflichten gegenübergestellt. Die Pflicht, eine umfassende, die Erbschaft einbeziehende Steuererklärung abzugeben, ist dabei vielen Erben nicht bewusst. Schnell kann sich der Erbe so der Steuerhinterziehung strafbar machen, sollte er unversteuertes Vermögen im Nachlass nicht dem Finanzamt melden. So beinhalten heute viele Erbschaften Vermögen, welche zu Lebzeiten der Erblasser nicht ordnungsgemäß versteuert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Körperschaftssteuer ist von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten. Sie stellt eine besondere Form der Einkommensteuer dar. Steuerpflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, sonstige Personen des privaten Rechts, sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen, usw. Das zu versteuernde Einkommen wird anhand der Steuerbilanz und zahlreiche Korrekturen, die sich jeweils aus den Steuergesetzen ergeben, ermittelt. Bei der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Finanzgericht (FG) Münster entschied mit Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 10 K 3103/10 E), dass Maklerkosten, die vom Eigentümer für den Verkauf eines Hauses gezahlt werden, unter Umständen als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften, die der Steuerpflichtige aus der Vermietung anderer Objekte erzielt, in Abzug gebracht werden können. Vorliegend gehörten dem Kläger wohl drei Objekte, welche er allesamt vermietete. Als er eins der Objekte veräußern wollte, beauftragte er ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13).
Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
München (jur). Zieht ein Pleiteunternehmen weitere Firmen mit in die Insolvenz, bekommt der Fiskus künftig weniger vom Restgeld ab. Mit einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München die Voraussetzungen verschärft, unter denen das Finanzamt alte Umsatzsteuerschulden des Insolvenzunternehmens mit neuen Erstattungsansprüchen aufrechnen kann (Az.: VII R 29/11). Laut Insolvenzordnung dürfen Gläubiger eigene Forderungen und Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn beide noch aus der Zeit vor der Insolvenz stammen. Dagegen dürfen die alten Schulden nicht mit Gegenforderungen aus Geschäften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09).
Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen
Durch Gesetz 22/2009, vom 18 Dezember über das System der Steuern ( „Ley 18 de diciembre, por la que se regula el sistema de financiación de las Comunidades Autónomas de régimen común y Ciudades con Estatuto de Autonomía y se modifican determinadas normas tributarias.“) – nachfolgend “Gesetz 22 / 09“ – hat das Königreich Spanien den autonomen Gemeinschaften die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts geregelt. Den Autonomen Gemeinschaften haben danach das Recht in bestimmten Grenzen eigenständige Regelungen zu erlassen.
Die autonome Gemeinschaft Murcia („ Comunidad Autónoma de Murcia ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.6.2017, X R 26/15
Schon das Grundgesetz gestattet die Errichtung von Privatschulen bzw. den Besuch dieser anstelle einer staatlichen Schule. In Art. 7 Absatz IV Satz 1 GG heißt es: Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Satz 2 stellt jedoch klar, dass diese von einer staatlichen Genehmigung abhängig ist. Eltern ist es unbenommen, ihr Kind auf eine private Schule zu schicken, um der Schulpflicht nachzukommen.
Die Schulgelder können mitunter beachtliche Beträge erreichen. Daher verwundert es nicht, dass die steuerliche Behandlung dieser Kosten von erheblichem Interesse sein kann.
Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG trifft ... weiter lesen