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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
München (jur). Zieht ein Pleiteunternehmen weitere Firmen mit in die Insolvenz, bekommt der Fiskus künftig weniger vom Restgeld ab. Mit einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München die Voraussetzungen verschärft, unter denen das Finanzamt alte Umsatzsteuerschulden des Insolvenzunternehmens mit neuen Erstattungsansprüchen aufrechnen kann (Az.: VII R 29/11). Laut Insolvenzordnung dürfen Gläubiger eigene Forderungen und Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn beide noch aus der Zeit vor der Insolvenz stammen. Dagegen dürfen die alten Schulden nicht mit Gegenforderungen aus Geschäften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Bei Ärger mit den Finanzbehörden unterstützt der Fachanwalt für Steuerrecht Michael Hepp seine Mandanten mit Rat und Tat. Das deutsche Steuerrecht ist ein komplizierter Bereich, die Bestimmungen und Regeln sind für Laien nur sehr schwer nachzuvollziehen. Bei schwierigen Rechtslagen und bei Konflikten mit den Finanzbehörden ist der Beistand eines Fachanwaltes unerlässlich. Michael Hepp, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Frankfurt, ist der optimale Partner bei allen steuerrechtlichen Problemen. Nicht nur wenn Schwarzgeld im Ausland positioniert wurde; man kann auch unverschuldet in Konflikte mit den Finanzbehörden geraten. Finanzämter beziehen ihre Verdachte aus ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 16.3.2017; Aktenzeichen: V R 38/16
Der Bundesfinanzhof hat beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg eine Reihe von Fragen vorzulegen, die sich allesamt mit der Frage beschäftigen, ob Fahrschulen, die beispielshalber dem Erwerb einer Fahrerlaubnis für PKW dienen, umsatzsteuerpflichtig sind. Bis zur Beantwortung der Frage durch das höchste europäische Gericht ist das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ausgesetzt. Jedes deutsche Gericht kann nach Art. 267 AEUV (vormals Art. 234 EGV) dem Gerichtshof der Europäischen Union im Wege der Vorabentscheidung Fragen über die Auslegung der europäischen Verträge oder ... weiter lesen
Hannover (jur). Wer eine Fortbildung aus eigener Tasche bezahlt und dafür unbezahlten Urlaub nimmt, ist als Folge auch steuerlich bei den Fahrtkosten im Nachteil. Denn die Bildungseinrichtung wird dann zum Arbeitsort, so dass nur die „Entfernungspauschale“ für den einfachen Weg steuerlich geltend gemacht werden kann, wie das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. September 2023 entschied (Az.: 4 K 20/23 ).
Der Kläger besuchte in den Streitjahren einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs und legte im Anschluss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Um an dem Kurs teilnehmen zu können, nahm er bezahlten und unbezahlten Urlaub und baute Überstunden ab. ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.6.2017, X R 26/15
Schon das Grundgesetz gestattet die Errichtung von Privatschulen bzw. den Besuch dieser anstelle einer staatlichen Schule. In Art. 7 Absatz IV Satz 1 GG heißt es: Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Satz 2 stellt jedoch klar, dass diese von einer staatlichen Genehmigung abhängig ist. Eltern ist es unbenommen, ihr Kind auf eine private Schule zu schicken, um der Schulpflicht nachzukommen.
Die Schulgelder können mitunter beachtliche Beträge erreichen. Daher verwundert es nicht, dass die steuerliche Behandlung dieser Kosten von erheblichem Interesse sein kann.
Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG trifft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch dieses Urteil vom 26.09.2012 soll die Abzugsbeschränkung auf zwei Drittel der Aufwendungen und den Höchstbetrag von 4.000 € verfassungsgemäß sein. Das Gericht hat seine Auffassung damit begründet, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes sei. Nach der Auffassung des BFH handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit, da kein regelwidriger körperlicher Zustand vorliege. Krank sei eine Frau nicht, wenn sie schwanger wird, sondern nur dann, wenn sie nicht schwanger werden ... weiter lesen
Mannheim (jur). Ganzkörper-Tantramassagen bereiten sexuelles Vergnügen und sind daher vergnügungssteuerpflichtig. Solch eine Massage bietet „bei objektiver Betrachtungsweise eine Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug“, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Montag, 21. Juli 2014 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 S 3/14). Die im Streit stehende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Stuttgart sei auch nicht auf das Rotlichtmilieu beschränkt, so die Mannheimer Richter in ihrem jetzt zugestellten Urteil nach mündlicher Verhandlung vom 3. Juli 2014.
Stuttgart hatte von der Klägerin, die in der Landeshauptstadt ein Massage-Studio betreibt, ... weiter lesen
München (jur). Rechtsmissbrauch wird steuerlich nicht belohnt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jedenfalls im Fall einer missbräuchlichen Zwangsversteigerung entschieden. Nach dem am 21. November 2012 veröffentlichten schriftlichen Urteil kann der Eigentümer eine wegen des Missbrauchs fällige Entschädigungszahlung nicht steuermindernd als Werbungskosten geltend machen (Az.: IX R 21/11). Die Kläger hatten 1985 das Erdgeschoss eines Hauses an einen Zahnarzt vermietet. Der Mietzins betrug zunächst 13,50 Mark (6,90 Euro) und durfte höchstens auf 15,38 Mark (7,86 Euro) erhöht werden. Der Mietvertrag entpuppte sich als unwirtschaftlich, war aber frühestens nach ... weiter lesen
Das Oberste Gericht von Castilla- La Mancha (Verwaltungskammer) hat mit Urteil vom 17. April 2012 (Rec 393 / 2010) entschieden, dass die von der Gemeinde Cuenca angewandte Formel zur Berechnung der anfallenden gemeindlichen Wertzuwachssteuer - PlusValia - bei der Übertragung einer Immobilie von Todes wegen nicht mit dem Gesetz vereinbar ist.
Da ähnliche Formeln auch in anderen Gemeinden Spaniens verwandt werden (z.B. Madrid), hat die Entscheidung für die Praxis unter Umständen erhebliche Bedeutung. Die Gemeinde hat gegen die Entscheidung Berufung zum höchsten spanischen Gericht – Tribunal Supremo (TS) - eingelegt. Sollte das TS die Entscheidung des OLG bestätigen, könnte sich die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
Münster (jur). Mitglieder der privaten Krankenversicherung können neben den Versicherungsbeiträgen nicht auch noch Krankheitskosten steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das gilt auch, wenn auf eine Erstattung durch die Versicherung verzichtet wurde, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, heißt es in einem am Dienstag,17. Februar 2015, bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster (Az.: 5 K 149/14).
Es wies damit eine privat versicherte Familie aus Westfalen ab. Sie hatte 2011 Krankheitskosten in Höhe von 241 Euro nicht bei ihrer Krankenversicherung eingereicht, um sich eine höhere Beitragsrückerstattung zu sichern.
Mit den Versicherungsbeiträgen ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen