Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Kusel zum Schwerpunkt „Steuerrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
1. Die Begrifflichkeit des Rechtsbehelfs im Steuerrecht
Ein Rechtsbehelf lässt sich als ein von der Rechtsordnung zugelassenes Gesuch beschreiben, über das hoheitliche Maßnahmen angegriffen werden.
Ziel eines Rechtsbehelfs im Steuerrecht ist es, die durch das Finanzamt geschaffene Rechtsposition zugunsten des "Mandanten" zu verbessern.
Eine nachteilige Verfestigung der durch die Finanzbehörde geschaffene Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen bzw. Beschwerten soll verhindert werden.
Rechtsbehelfe können in förmliche (= ordentliche) Rechtsbehelfe, welche form- und fristgebunden sind, und nichtförmliche (= außerordentliche) Rechtsbehelfe, die ohne ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Anschrift einer deutschen Briefkastenfirma in einer Rechnung ist für den Vorsteuerabzug grundsätzlich kein Hindernis. Es ist hierfür nicht erforderlich, dass das Unternehmen im Inland auch vorwiegend seinen Geschäften nachgeht, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 1158/14).
Im konkreten Fall ging es um Rechnungen einer im Schrotthandel tätige, GmbH. Das Unternehmen war damit im Handelsregister eingetragen, es gab zudem eine deutsche Steuernummer. Als Firmenanschrift wurde der Sitz einer Anwaltskanzlei angegeben. Zwar gab es darunter eine inländische Festnetznummer, Angestellte, ... weiter lesen
Eine Briefkastenfirma muss nicht immer nur in Panama oder anderen (zumeist) warmen Gefilden sitzen, auch in Deutschland oder im europäischen Ausland existieren jede Menge Briefkastenfirmen. Eine Briefkastenfirma ist auch nicht per se mit kriminellen Hintergründen zu verbinden oder illegal.
Vielmehr macht die zunehmende Digitalisierung in vielen Branchen es auch gar nicht mehr erforderlich ein eigentliches Büro vorzuhalten, sondern es wird von vielen Orten aus gearbeitet. Der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit kann bei diesen Geschäftsmodellen oft auch gar nicht mehr bestimmt werden.
Strenge Vorschriften bei der Umsatzsteuer
Gerade beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist das Steuerrecht sehr ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Eine Ausbildung an wechselnden Standorten kann sich günstig auf die Einkommensteuer auswirken. Denn ist ein inhaltlicher Schwerpunkt und damit ein „Stammausbildungsplatz“ nicht feststellbar, können alle Fahrten mit Hin- und Rückweg steuermindernd als Dienstreisen geltend gemacht werden, heißt es in einem am Freitag, 6. Februar 2015, bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf (Az.: 2 K 278/14 Kg). Die nur hälftige Entfernungspauschale für den Weg zum Arbeitsplatz greift dann nicht.
Im Streitfall ging es um die Einkünfte einer Kommissaranwärterin. Ihre Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst umfasste in mehreren ... weiter lesen
München (jur). Zieht ein Pleiteunternehmen weitere Firmen mit in die Insolvenz, bekommt der Fiskus künftig weniger vom Restgeld ab. Mit einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München die Voraussetzungen verschärft, unter denen das Finanzamt alte Umsatzsteuerschulden des Insolvenzunternehmens mit neuen Erstattungsansprüchen aufrechnen kann (Az.: VII R 29/11). Laut Insolvenzordnung dürfen Gläubiger eigene Forderungen und Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn beide noch aus der Zeit vor der Insolvenz stammen. Dagegen dürfen die alten Schulden nicht mit Gegenforderungen aus Geschäften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Neben vieler anderer Stimmen forderte auch der Juristinnenbund jüngst eine grundlegende Reform des deutschen Steuerrechts. Nicht nur eine Abschaffung der Steuerklasse V, sondern auch eine Erneuerung der Regeln zum Ehegattensplitting seien erforderlich.
Die Steuerklasse V und ihre Gegner
Auch die Stimmen in der Politik zur Abschaffung der Steuerklasse V werden immer lauter. Es bleibt also abzuwarten, ob sich in der kommenden Legislaturperiode einige Änderungen im Steuerrecht und in der Besteuerung von Ehen und Lebenspartnerschaften einstellen werden.
Eine Abschaffung der Steuerklasse V geht dabei vielen Frauen- und Familienbänden nicht weit genug. Sie fordern zudem eine Erneuerung des ... weiter lesen
Hannover (jur). Die Finanzgerichte sind sich uneinig, ob die Kosten einer Scheidung steuermindernd berücksichtigt werden können. Mit einem am Dienstag, 3. März 2015, veröffentlichten Urteil hat das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover dies verneint (Az.: 3 K 297/14). Abschließend wird nun wohl der Bundesfinanzhof entscheiden.
2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet (Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10; JurAgentur-Meldung vom 13. Juli 2011). Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen überwiegend ausgeschlossen. Eine Ausnahme ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Angabe der Religion beim Einwohnermeldeamt reicht grundsätzlich für eine staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und damit für eine Kirchen- oder Bekenntnissteuerpflicht aus. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 22. Januar 2015, veröffentlichten Beschluss im Fall eines französischen jüdischen Ehepaares entschieden (Az.: 2 BvR 278/11).
Das Paar war am 8. November 2002 nach Frankfurt am Main gezogen. Beim Einwohnermeldeamt gab es an, „mosaischen Glaubens zu sein“. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist und damit Bekenntnissteuern ... weiter lesen
Münster (jur). Studienkosten der eigenen Kinder lassen sich auch im Familienbetrieb nicht zu Betriebsausgaben umwandeln. Denn auch wenn die Kinder in den elterlichen Betrieb einsteigen sollen, bleibt die „private Sphäre“ im Vordergrund, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 15. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 K 2091/13 E).
Damit scheiterte ein Unternehmensberater mit seinem Steuertrick. Seine beiden Kinder studierten Betriebswirtschaftslehre beziehungsweise „Business and Management“ und waren daneben im väterlichen Unternehmen geringfügig beschäftigt. Mit beiden Kindern schloss der Unternehmensberater Vereinbarungen, wonach er die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hingegen sei sie doch als regelmäßige Arbeitsstätte zu klassifizieren, sofern der Arbeitgeber im Betrieb des Kunden über eine eigene Arbeitsstätte verfüge. Sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werden soll, sollte eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit erfolgen. Handelt es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte, so sind die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und ... weiter lesen
Münster (jur). Mitglieder der privaten Krankenversicherung können neben den Versicherungsbeiträgen nicht auch noch Krankheitskosten steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das gilt auch, wenn auf eine Erstattung durch die Versicherung verzichtet wurde, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, heißt es in einem am Dienstag,17. Februar 2015, bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster (Az.: 5 K 149/14).
Es wies damit eine privat versicherte Familie aus Westfalen ab. Sie hatte 2011 Krankheitskosten in Höhe von 241 Euro nicht bei ihrer Krankenversicherung eingereicht, um sich eine höhere Beitragsrückerstattung zu sichern.
Mit den Versicherungsbeiträgen ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13).
Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen