Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Lörrach zum Schwerpunkt „Steuerrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien

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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Einige Parteien versagten dem Steuerabkommen am 23.11.2012 die Zustimmung. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das Abkommen beraten. Ziel des Abkommens war eine Nachversteuerung des von deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes". Dadurch sollten dem deutschen Staat wohl Steuermehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro zufließen. Nach dem Steuerabkommen sollte das "Schwarzgeld" rückwirkend für die letzten zehn Jahre pauschal mit 21 bis zu 41 Prozent besteuert werden. Die ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Eine Ausbildung an wechselnden Standorten kann sich günstig auf die Einkommensteuer auswirken. Denn ist ein inhaltlicher Schwerpunkt und damit ein „Stammausbildungsplatz“ nicht feststellbar, können alle Fahrten mit Hin- und Rückweg steuermindernd als Dienstreisen geltend gemacht werden, heißt es in einem am Freitag, 6. Februar 2015, bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf (Az.: 2 K 278/14 Kg). Die nur hälftige Entfernungspauschale für den Weg zum Arbeitsplatz greift dann nicht.
Im Streitfall ging es um die Einkünfte einer Kommissaranwärterin. Ihre Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst umfasste in mehreren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
Münster (jur). Studienkosten der eigenen Kinder lassen sich auch im Familienbetrieb nicht zu Betriebsausgaben umwandeln. Denn auch wenn die Kinder in den elterlichen Betrieb einsteigen sollen, bleibt die „private Sphäre“ im Vordergrund, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 15. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 K 2091/13 E).
Damit scheiterte ein Unternehmensberater mit seinem Steuertrick. Seine beiden Kinder studierten Betriebswirtschaftslehre beziehungsweise „Business and Management“ und waren daneben im väterlichen Unternehmen geringfügig beschäftigt. Mit beiden Kindern schloss der Unternehmensberater Vereinbarungen, wonach er die ... weiter lesen
München (jur). Von ihrer Firma aus anderen EU-Staaten nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer haben hier meist keinen Anspruch auf Kindergeld. Denn mit dem Arbeitsvertrag nach dem Recht des Herkunftslandes bleibt auch die vorrangige Einbindung in das dortige Sozialsystem erhalten, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 1. Juni 2023, veröffentlichten Urteil entschied ( Az.: III R 4/20 ).
Der Kläger war in den Jahren 2015 und 2016 von seinem polnischen Arbeitgeber für jeweils knapp elf Monate nach Deutschland entsandt worden. Seine drei Töchter waren in dieser Zeit bei der nicht erwerbstätigen Mutter in Polen geblieben. Dennoch beantragte der Vater in Deutschland Kindergeld.
Bei hiesigen ... weiter lesen
Mit Urteil vom 09.10.2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die pauschale Besteuerung von inländischen und ausländischen Erträgen aus Investmentfonds gegen das Verbot der Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs verstößt (AZ.: C-326/12).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Vorliegend geht es um Investmentfonds, welche ihrer Verpflichtung zur Bekanntmachung und Veröffentlichung bestimmter Angaben nicht nachkommen. Nach Auffassung des EuGH werde dem Steuerpflichtigen bei der pauschalen Besteuerung der Erträge aus solchen Investmentfonds ... weiter lesen
Wer als Steuerzahler einen Minijobber mit Kinderbetreuung beauftragt und diesen bar bezahlt, geht möglicherweise beim Finanzamt leer aus.
Vorliegend hatten Eltern für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes eine Kinderbetreuerin eingesetzt. Doch als sie das an die Minijobberin gezahlte Gehalt von monatlich 300 Euro als Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, erlebten sie eine unangenehme Überraschung. Das Finanzamt erkannte diese nicht als steuerlich abzugsfähig an. Es verwies darauf, dass die Zahlungen bar erfolgt sind. Das Einkommenssteuergesetz schreibe hier jedoch vor, dass sich nur unbare Zahlungen auf das Konto des Empfängers als Kinderbetreuungskosten ... weiter lesen
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 14. März 2018 - L 13 AS 77/15
Die berüchtigten Steuer-CDs sind seit Langem einer der Dauerbrenner des Steuer- sowie Steuerstrafrechts. In der deutschen Strafprozessordnung gilt anders als beispielshalber in den USA keine umfassende fruit of a poisonous tree-Doktrin, die jegliche Verwertung unrechtmäßig erlangter Beweise vor Gericht untersagen würde. Daher finden immer wieder Steuer-CDs ihren Weg zu deutschen Behörden, die daraus vornehmliche steuerstrafrechtlich relevante Informationen erlangen. Die Umstände sind dabei häufig unklar, meist jedenfalls aber äußerst fragwürdig. Betroffenen können sich häufig noch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anfang Dezember 2011 setzte die Cine Pictures Management GmbH die Anleger des Equity Pictures Medienfonds IV in Kenntnis darüber, dass Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer erhoben worden sei. Vorgeworfen werde ihm Steuerhinterziehung zugunsten der Medienfondsanlage. Es sollen den Anlegern nun Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft sowie dem Finanzamt drohen. Vor einigen Jahren galten Medienfonds noch als vielgelobtes Steuersparmodell. Equity Pictures legte insgesamt vier verschiedene Medienfonds auf, an denen sich tausende ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ob Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen müssen ist abhängig von dem positiven oder negativen Ausfall des Unterschiedsbetrages. Generell ist der Anleger verpflichtet, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Dies ist unabhängig von dem Ergebnis. Unter dem Unterschiedsbetrag versteht man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 13.12.2012 (VI R 51/11, DB0581148) traf der Bundesfinanzhof einige Klarstellungen hinsichtlich der 1%-Regelung bei der Abschätzung eines Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Demnach soll festgestellt worden sein, dass die Vorteile durch die Nutzung eines Firmenwagens auch zum Arbeitslohn gezählt werden dürfen. Ein Nachweis über die entstandenen Kosten durch die private Nutzung ist anhand eines Fahrtenbuches, oder bei Nichtvorliegen eines solchen, anhand der 1%-Regelung ... weiter lesen
Mit Urteil vom 06.08.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf, dass bei der Veräußerung sog. Lock-in-Bull-Zertifikate nicht der gesamte Verlust steuerrechtlich anerkannt werden kann (AZ.: 4 K 1072/13 E).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Im vorliegenden Verfahren erwarb der Kläger im Jahr 2007 fünf Lock-in-Bull-Zertifikate mit einer Laufzeit vom 31.05.2007 bis zum 01.10.2008. Bis zum Observation Date (28.07.2008) sollte der Kläger je Zertifikat eine Verzinsung von 333 Euro erhalten. Aufgrund der schlechten Entwicklung und der Erreichung des Unterwerts des Zertifikats ... weiter lesen