Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Mühlheim am Main zum Schwerpunkt „Steuerrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen.
Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das ... weiter lesen
München (jur). Bei Darlehen zwischen Ehepartnern kann der Kreditgeber seine Erträge zumindest nicht immer der günstigen Abgeltungssteuer unterwerfen. Wenn der Darlehensnehmer für den Kredit vom Darlehensgeber finanziell abhängig ist, sind die regulären Sätze der Einkommensteuer anzuwenden, heißt es in einem am Mittwoch, 11. März 2015, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VIII R 8/14).
Im entschiedenen Fall hatte ein Ehemann seiner Frau ein fest verzinsliches Darlehen gewährt. Die Frau wollte damit ein fremd vermietetes Haus kaufen und renovieren lassen. Weil sie keine eigenen Mittel hatte, war sie auf eine Vollfinanzierung angewiesen. ... weiter lesen
München (jur). Die Kosten eines Hausnotrufs können steuerlich als „Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen“ geltend gemacht werden. Dies gilt auch für eine eigenständige Wohnung im „Betreuten Wohnen“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Januar 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 18/14). Denn das Notrufsystem gewährleistet schnelle Hilfe, die in einer regulären Haushaltsgemeinschaft typischerweise auch von Familienmitgliedern oder anderen Haushaltsangehörigen erbracht werde.
Nach dem Einkommensteuergesetz sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt. Dabei können 20 Prozent des ... weiter lesen
München (jur). Zahnärzte können für Zahnaufhellungen bei Patienten nicht automatisch zur Umsatzsteuer herangezogen werden. Das sogenannte Bleaching, welches der Zahnarzt bei behandlungsbedingten Zahnverdunkelungen vornimmt, kann eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 6. Mai 2015, veröffentlichten Urteil (Az.: V R 60/14).
Geklagt hatte eine Zahnarztgesellschaft, die bei einigen Patienten nach notwendigen zahnärztlichen Behandlungen wie beispielsweise Wurzelbehandlungen Zahnaufhellungen durchführte.
Das Finanzamt sah die Leistung der Zahnaufhellung als umsatzsteuerpflichtig an, da es sich lediglich um eine ... weiter lesen
Bei Ärger mit den Finanzbehörden unterstützt der Fachanwalt für Steuerrecht Michael Hepp seine Mandanten mit Rat und Tat. Das deutsche Steuerrecht ist ein komplizierter Bereich, die Bestimmungen und Regeln sind für Laien nur sehr schwer nachzuvollziehen. Bei schwierigen Rechtslagen und bei Konflikten mit den Finanzbehörden ist der Beistand eines Fachanwaltes unerlässlich. Michael Hepp, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Frankfurt, ist der optimale Partner bei allen steuerrechtlichen Problemen. Nicht nur wenn Schwarzgeld im Ausland positioniert wurde; man kann auch unverschuldet in Konflikte mit den Finanzbehörden geraten. Finanzämter beziehen ihre Verdachte aus ... weiter lesen
München (jur). Arbeitnehmer können auch dann nur den kürzesten Weg zu ihrer Arbeitsstelle steuerlich geltend machen, wenn dieser durch einen mautpflichtigen Tunnel führt. Denn die Kosten spielen jedenfalls bei der steuerlichen Streckenwahl keine Rolle, heißt es in einem am Mittwoch, 5. März 2014, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 49/13).
Damit wies der BFH einen Steuerzahler ab, der in Rostock wohnt und arbeitet. In seiner Steuererklärung für 2010 gab er 220 Fahrten zur Arbeit mit einer Entfernung von 22 Kilometern an. 1.452 Euro sollten so als Werbungskosten steuerfrei bleiben.
Das Finanzamt war damit nicht einverstanden und erkannte ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch irrtümlich erhaltene Leistungen können steuerpflichtig sein. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 3. März 2016, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 K 1813/14). Danach sind Überzahlungen bei einer privaten Rente in voller Höhe zu versteuern.
Der Kläger hatte früher eine kombinierte Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung abgeschlossen. Danach sollte er bei Berufsunfähigkeit bis zum Renteneintritt Anfang Februar 2010 eine Rente erhalten. Danach trat die Lebensversicherung ein. Der Mann konnte hier zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder ebenfalls einer Rente wählen.
Er entschied sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Über die Beteiligung an Medienfonds sollen Anleger seit geraumer Zeit ihr Geld angelegt haben. An den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme sollten die Anleger beteiligt werden. Dabei handelt es sich bei den meisten dieser Fonds um geschlossene Fonds, wodurch der Investor zum Unternehmer wird. Den Anlegern soll im Augenblick der Zeichnung angepriesen worden sein, dass beachtliche Steuervorteile bestünden. Wegen dieses Nutzens sollen viele Anleger dann ihr Geld in Medienfonds angelegt haben. Die ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 6.2.2018 - IX R 14/17
Nicht unübliche ist die Vermietung von Wohnungen oder Häusern an Verwandte oder Bekannte zum Freundschaftspreis. Dabei handelt es sich für beide Seiten um eine vermeintliche win-win-Situation. Der Mieter erhält eine kostengünstige Wohnung, der Vermieter kann unter Umständen Werbungskosten geltend machen, die sein zu versteuerndes Einkommen mindern. Nach § 9 Absatz I EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Für den Vermieter werden dies demnach typischerweise Investitionen, die er zum Erhalt des Mietobjekts ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Einige Parteien versagten dem Steuerabkommen am 23.11.2012 die Zustimmung. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das Abkommen beraten. Ziel des Abkommens war eine Nachversteuerung des von deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes". Dadurch sollten dem deutschen Staat wohl Steuermehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro zufließen. Nach dem Steuerabkommen sollte das "Schwarzgeld" rückwirkend für die letzten zehn Jahre pauschal mit 21 bis zu 41 Prozent besteuert werden. Die ... weiter lesen
Münster (jur). Steuerpflichtige müssen sich schon vor Abgabe ihrer Steuererklärung überlegen, wie Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen steuerlich behandelt werden sollen. Soll nicht die Abgeltungssteuer angesetzt werden, ist ein entsprechender Antrag mit der Steuererklärung abzugeben, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 15. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 7 K 4608/11 E).
Auf Kapitalerträge wird üblich die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent erhoben. Davon gibt es mögliche Ausnahmen. So können Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 25 Prozent auf Antrag auch nach dem sogenannten ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13).
Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen