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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblichen Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch ganz neu entfacht. Offenbar hat das Land Nordrhein-Westfalen entgegen des geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens erneut eine CD gekauft, auf welcher sich die Kontoverbindungen von etwa 1000 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern ... weiter lesen
Weltweiter Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerbetrug kommt!
Es geht voran im Steuerrecht! Seit der Druck der Öffentlichkeit auf die Politik wächst und die Dimensionen der Steuerhinterziehung auch in Deutschland ins Bewusstsein der Bevölkerung dringen, läuft nun eine weltweite Kooperation zur Verhinderung von Steuerbetrug an.
Das Ende der Steueroasen
Insgesamt fünfzig Staaten, darunter Deutschland, haben sich im gemeinsamen Kampf gegen Steuerhinterziehung auf einen Informationsaustausch der Bankdaten nach gemeinsamen Regeln geeinigt. Mit im Boot sitzen auch einstige Steueroasen und Inselstaaten, deren unzählige Briefkastenfirmen für viele Jahre als Geheimtipp ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) hervor. Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, müssten demnach nachträglich privilegiert werden. Die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten stehe nicht im Einklang mit der Verfassung, so die Verfassungsrichter in der Entscheidung. Bei Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 sollen durch eine Neuregelung nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Privilegierung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in Hinblick auf die Grunderwerbsteuer bis zum Jahr 2010 gegen das Grundgesetz verstoßen solle. Für Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, gelte eine nachträgliche Privilegierung. Die Verfassungsrichter sind sich einig, dass die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ... weiter lesen
München (jur). Schwule Ehepaare mit Kinderwunsch können die Kosten für eine Leihmutterschaft nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung absetzen. Denn dem Steuerabzug steht bereits das in Deutschland geltende Verbot der Leihmutterschaft und der fremden Eizellspende entgegen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 5. Oktober 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 29/21).
Geklagt hatte ein verheiratetes schwules Paar aus Westfalen. Die beiden Männer wollten unbedingt ein Kind bekommen. Bei einem der Kläger zeichnete sich wegen des unerfüllten Kinderwunsches eine psychische Krankheit ab. Sie nahmen daher die Dienste einer Leihmutter in Kalifornien in Anspruch. Für die künstliche ... weiter lesen
Für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung besteht auch dann ein Kindergeldanspruch, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grenzbetrag von 8.004 € überschreiten. Dies hat der 9. Senat des Finanzgerichts Köln am 16.07.2013 (9 K 935/13) entschieden.
In dem Verfahren verwehrte die Familienkasse der Klägerin das Kindergeld ab Januar 2012 für ihre 21-jährige verheiratete Tochter. Dies begründete die Familienkasse damit, dass sich die Tochter der Klägerin selbst unterhalten könne, da die Summe aus ihrer Ausbildungsvergütung und dem Unterhaltsbeitrag ihres Ehemanns den Grenzbetrag von 8.004 € überschreite. ... weiter lesen
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2017 (13 K 3544/15 E)
Eine Steuererklärung ist eine komplizierte Sache. Mitunter kommt es daher vor, dass unabsichtlich falsche Eintragungen durch den Steuerschuldner vorgenommen werden. Berücksichtigt das Finanzamt diese, kann dies zu einer überflüssig erhöhten Steuerlast führen. Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids ist nur in einem engen Rahmen möglich. Abschließend werden diese in § 172 AO aufgezählt, der dies zulässt, wenn der Steuerbescheid Verbrauchsteuern betrifft oder wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union oder Verbrauchsteuern ... weiter lesen
1. Die Begrifflichkeit des Rechtsbehelfs im Steuerrecht
Ein Rechtsbehelf lässt sich als ein von der Rechtsordnung zugelassenes Gesuch beschreiben, über das hoheitliche Maßnahmen angegriffen werden.
Ziel eines Rechtsbehelfs im Steuerrecht ist es, die durch das Finanzamt geschaffene Rechtsposition zugunsten des "Mandanten" zu verbessern.
Eine nachteilige Verfestigung der durch die Finanzbehörde geschaffene Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen bzw. Beschwerten soll verhindert werden.
Rechtsbehelfe können in förmliche (= ordentliche) Rechtsbehelfe, welche form- und fristgebunden sind, und nichtförmliche (= außerordentliche) Rechtsbehelfe, die ohne ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch irrtümlich erhaltene Leistungen können steuerpflichtig sein. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 3. März 2016, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 K 1813/14). Danach sind Überzahlungen bei einer privaten Rente in voller Höhe zu versteuern.
Der Kläger hatte früher eine kombinierte Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung abgeschlossen. Danach sollte er bei Berufsunfähigkeit bis zum Renteneintritt Anfang Februar 2010 eine Rente erhalten. Danach trat die Lebensversicherung ein. Der Mann konnte hier zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder ebenfalls einer Rente wählen.
Er entschied sich ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25.4.18 - IX B 21/18
Steuernachzahlungen sind als solches schon ärgerlich. Doch damit nicht genug. Das Steuerrecht kennt viele Möglichkeiten, wie der Fiskus zu Geld gelangt. Wer eine Steuerschuld nicht fristgemäß begleicht, muss damit rechnen, dass ihm Nachzahlungszinsen auferlegt werden. Dadurch können sich mitunter die zu zahlenden Beträge deutlich erhöhen.
In § 233a AO heißt es: Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag, ist dieser zu verzinsen. Dieser Unterschiedsbetrag wird vom Gesetzgeber in Absatz 3 des § 233a AO definiert. Die ... weiter lesen
München (jur). Eine private Rentenversicherung dient der Altersvorsorge, nicht aber als Steuersparmodell. Die Beiträge sind weder komplett noch in Teilen „vorweggenommene Werbungskosten“, heißt es in einem am Mittwoch, 26. Juni 2013, schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: X R 18/11). Der Kläger hatte 2003 und 2004 für sich und seine Frau insgesamt vier Verträge über eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Die Verträge sahen vor, dass er jeweils sofort einen Einmalbetrag von 14.219 beziehungsweise 12.378 Euro einzahlt. Im Gegenzug sollten später er beziehungsweise seine Frau eine garantierte Mindestrente plus ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen