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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16)
Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen ist. Dies wird von § 7 ErbStG definiert. Der Grundfall wird zunächst in § 7 Absatz I Nr. 1 ErbStG erläutert, worin es heißt, als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Steuerschuld entsteht gem. § 9 ... weiter lesen
Vermieter können eventuell die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Vorliegend vermietete ein Vermieter als Rentner drei Wohnungen, die sich auf seinem Anwesen befanden. Für die Verwaltung richtete er sich ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung im Erdgeschoss ein. Als der Vermieter in seiner Steuererklärung bezüglich seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten für sein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 3.500 Euro geltend machte, erkannte das Finanzamt diese Ausgaben nicht im Steuerbescheid an. Dies wollte er sich nicht gefallen lassen und klagte vor dem Finanzgericht. Dabei berief sich der Vermieter darauf, ... weiter lesen
Köln (jur). Eine Kartellbuße darf in der Regel steuerlich nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die mutmaßlichen Kartellgewinne in die Berechnung des Bußgelds eingeflossen sind, wie das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 1. Februar 2017, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 10 K 659/16).
Nach den Ermittlungen der Kartellbehörden hatte sich die klagende Aktiengesellschaft 2006 bis 2008 an unzulässigen Kartellabsprachen beteiligt. 2014 setzte das Bundeskartellamt hohe Bußgelder fest. Bei deren Berechnung berücksichtigte das Kartellamt auch die geschätzten zusätzlichen Gewinne, die das Unternehmen wegen des Kartells ... weiter lesen
1. Die Begrifflichkeit des Rechtsbehelfs im Steuerrecht
Ein Rechtsbehelf lässt sich als ein von der Rechtsordnung zugelassenes Gesuch beschreiben, über das hoheitliche Maßnahmen angegriffen werden.
Ziel eines Rechtsbehelfs im Steuerrecht ist es, die durch das Finanzamt geschaffene Rechtsposition zugunsten des "Mandanten" zu verbessern.
Eine nachteilige Verfestigung der durch die Finanzbehörde geschaffene Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen bzw. Beschwerten soll verhindert werden.
Rechtsbehelfe können in förmliche (= ordentliche) Rechtsbehelfe, welche form- und fristgebunden sind, und nichtförmliche (= außerordentliche) Rechtsbehelfe, die ohne ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Nicht jeder Selbstständige muss die Steuererklärung in elektronischer Form abgeben. Denn ist die Abgabe „wirtschaftlich unzumutbar“, kann die Erklärung ausnahmsweise auch handschriftlich mit den amtlichen Papier-Formularen verfasst werden, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil vom 12. Oktober 2016 (Az.: 2 K 2352/15).
Damit bekam ein selbstständiger Zeitungszusteller von den Finanzrichtern recht. Seine Einkommensteuererklärung gab er ausgefüllt auf den amtlichen Papiervordrucken ab. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte er danach Einnahmen von jeweils knapp 6.000 Euro. ... weiter lesen
Köln (jur). Wer das Beklagen von Unternehmensentscheidungen zum Geschäftsmodell erhebt, muss die erzielten Einkünfte auch entsprechend versteuern. Zahlungen der Unternehmen für die Rücknahme der Klage unterliegen in jedem Fall der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3023/13). „Bei Wiederholungsabsicht“ müsse ein solcher sogenannter „räuberischer Aktionär“ zudem auch Umsatzsteuer zahlen.
Der Kläger hatte von mehreren Unternehmen ein bis 100 Aktien im Wert zwischen zehn und 500 Euro gekauft. Danach focht er Unternehmensentscheidungen der Aktiengesellschaften an. In ... weiter lesen
Köln (jur). Sagen Kollegen die Teilnahme an einer Betriebsfeier kurzfristig ab, darf dies steuerlich nicht zulasten der feiernden Arbeitnehmer gehen. Zur Berechnung der Lohnsteuer müssen die Aufwendungen auf alle ursprünglich angemeldeten Arbeitnehmer und nicht auf die tatsächlich Feiernden umgelegt werden, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 3. September 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 870/17). Die Kölner Richter stellten sich damit ausdrücklich gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzrichter.
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Jahr 2016 einen Kochkurs als betriebliche ... weiter lesen
Münster (jur). Liegen dem Finanzamt alle erforderlichen Steuerinformationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vor, stellt die Nichtabgabe einer verpflichtenden Steuererklärung keine vollendete Steuerhinterziehung oder -verkürzung dar. Das Finanzamt darf daher nicht die regelmäßige vierjährige Festsetzungsfrist zur Abgabe der Steuererklärung auf zehn beziehungsweise fünf Jahre verlängern und Einkommensteuer verlangen, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 15. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 135/19 E). Die Münsteraner Richter ließen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu.
Im konkreten Fall ging es um ... weiter lesen
München (jur). Preisen Fernsehmoderatoren auf einen TV-Verkaufssender Produkte an, ist dies weder als künstlerisch, schriftstellerisch noch als journalistisch zu werten. Statt einer freiberuflichen Tätigkeit liegt vielmehr eine gewerbliche Tätigkeit vor, die der Gewerbesteuer unterliegt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. Januar 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 5/12).
Im konkreten Fall war die Klägerin als Moderatorin bei einem Verkaufssender tätig. Sie präsentierte verschiede Produkte aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit und Reisen live im Fernsehen. Zu ihren Aufgaben gehörten die Vorbereitung der ... weiter lesen
München (jur). Steuerbetrüger können aus einer strafbefreienden Selbstanzeige keine finanziellen Vorteile ziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 27. März 2013, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX R 30/12). Danach werden die Steuern nur neu festgesetzt, soweit sie hinterzogen worden sind. Begünstigende Fehler in der Steuererklärung sind spätestens nach vier Kalenderjahren verjährt.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger von 1999 bis 2008 Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Veräußerungsgeschäften unterschlagen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige erklärte er diese 2008 nach.
Dabei ergab sich ... weiter lesen
I. Einkommensteuer als Jahressteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen einer steuerpflichtigen natürlichen Person erhoben.
Als Jahressteuer erfasst die Einkommensteuer sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge eines Steuerjahres (sog. Veranlagungszeitraum), über die der Fiskus natürlich eine Auskunft wünscht.
So hat der Gesetzgeber eine umfassende Verpflichtung über die §149 AO, §§25, 46 EStG und §56 EStDV geschaffen, woraus sich ergibt, wer für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.
II. Maßgebliche Normen für die Pflicht zur Abgabe der ... weiter lesen