Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Pößneck zum Schwerpunkt „Steuerrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
1. Die Begrifflichkeit des Rechtsbehelfs im Steuerrecht
Ein Rechtsbehelf lässt sich als ein von der Rechtsordnung zugelassenes Gesuch beschreiben, über das hoheitliche Maßnahmen angegriffen werden.
Ziel eines Rechtsbehelfs im Steuerrecht ist es, die durch das Finanzamt geschaffene Rechtsposition zugunsten des "Mandanten" zu verbessern.
Eine nachteilige Verfestigung der durch die Finanzbehörde geschaffene Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen bzw. Beschwerten soll verhindert werden.
Rechtsbehelfe können in förmliche (= ordentliche) Rechtsbehelfe, welche form- und fristgebunden sind, und nichtförmliche (= außerordentliche) Rechtsbehelfe, die ohne ... weiter lesen
Münster (EBB). Betreuungsleistungen für Menschen Hilfebedarf im betreutem Wohnen sind von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Finanzgericht Münster in einem am Dienstag, 1. März 2022, bekannt gegebenen Urteil und gab dem Betreiber des Pflegeheims Recht (Az.: 15 K 3554/18 U).
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Altersheim aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen für betreutes Wohnen besteht. Die Wohnung befindet sich in einem Pflegeheimgebäude. Mit einer dort lebenden Bewohnerin wurde ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Diese sehen unter anderem vor, dass das Pflegeheimpersonal die notwendige Grundversorgung Pflege sicherstellt. Darüber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anfang Dezember 2011 setzte die Cine Pictures Management GmbH die Anleger des Equity Pictures Medienfonds IV in Kenntnis darüber, dass Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer erhoben worden sei. Vorgeworfen werde ihm Steuerhinterziehung zugunsten der Medienfondsanlage. Es sollen den Anlegern nun Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft sowie dem Finanzamt drohen. Vor einigen Jahren galten Medienfonds noch als vielgelobtes Steuersparmodell. Equity Pictures legte insgesamt vier verschiedene Medienfonds auf, an denen sich tausende ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch irrtümlich erhaltene Leistungen können steuerpflichtig sein. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 3. März 2016, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 K 1813/14). Danach sind Überzahlungen bei einer privaten Rente in voller Höhe zu versteuern.
Der Kläger hatte früher eine kombinierte Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung abgeschlossen. Danach sollte er bei Berufsunfähigkeit bis zum Renteneintritt Anfang Februar 2010 eine Rente erhalten. Danach trat die Lebensversicherung ein. Der Mann konnte hier zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder ebenfalls einer Rente wählen.
Er entschied sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Dieser Unterschiedsbetrag kann negativ oder positiv ausfallen, dementsprechend muss sich der Anleger auf eine Gewinn- oder eben eine Verlustzuweisung einstellen. Egal wie das Ergebnis aussieht, der Unterschiedsbetrag muss durch den Anleger in jedem Fall versteuert werden. Der Unterschiedsbetrag bezeichnet dabei die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert, berechnet wird er gleichzeitig mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
Grundsteuerrecht: Islamische Kultusgemeinde - rechtsfähiger Verein
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine im Steuerrecht tätige und spezialisierte Kanzlei. Herr Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M. hat sowohl den theoretischen Lehrgang des Fachanwalts für Steuerrecht als auch ein zusätzliches Studium im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen.
Von der Grundsteuer befreit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 GrStG der Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung ... weiter lesen
Mit Urteil vom 24. Oktober 2012 (Az. 10 K 630/11 K) hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die Abgabe von Krebsmedikamenten (sog. Zytostatika) durch ein Krankenhaus im Rahmen ambulanter Chemotherapien einen Zweckbetrieb darstellt und damit nicht der Körperschaftsteuer unterliegt.
Wie die stationäre Behandlung stelle auch die ambulante Chemotherapie eine einheitliche Krankenhausleistung dar. Die vom Senat zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 82/12 anhängig.
Zum selben Ergebnis war in einem vergleichbaren Fall bereits der 9. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 23. Februar 2012 (Az. 9 K 4639/10 K,G, Rev. BFH I R 31/12) gekommen. Dass ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Steuerbehörden können auch gegen vermeintlich legale Tricks von Unternehmen vorgehen. „Die Anwendung des Unionsrechts kann nicht so weit gehen, dass die missbräuchlichen Praktiken von Wirtschaftsteilnehmern gedeckt werden“, urteilte am Mittwoch, 22. November 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-251/16). Einer nationalen Umsetzung des Missbrauchsverbots bedürfe es dafür nicht. Konkret bestätigte der EuGH das Vorgehen irischer Steuerbehörden gegen einen Mehrwertsteuertrick beim Immobilienverkauf.
Die Kläger waren Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sie 15 Ferienwohnungen gebaut hatten, die sie dann verkaufen wollten. Vor ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15
Wer sein Geld gegen Verzinsung verleiht, gewährt ein Darlehen. Der Darlehensgeber will dadurch in aller Regel durch den Zins Gewinne erzielen. Umgangssprachlich lässt er sein Geld für sich arbeiten.
Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer fällt nach § 2 Absatz I Nr. 7 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen an. Der Gesetzgeber hat auch diesen Begriff in § 20 EStG genau definiert. Im vorliegenden Fall war § 20 Absatz I Nr. 1 Satz 1 EStG relevant. ... weiter lesen
München (jur). Ein leichtfertiger Fehler eines Steuerberaters führt nicht zu einer längeren Korrekturfrist für das Finanzamt. Nach vier Jahren kann der Steuerpflichtige auf den Bescheid vertrauen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 27/10).
Laut Gesetz kann das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid in der Regel vier Jahre lang korrigieren. Diese sogenannte Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf „zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist“.
Im Streitfall war ein Arzt an einem Labor beteiligt, das aber Verluste ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit Hilfe von Scheinversicherungen seien dem deutschen Fiskus mehrere Milliarden Euro vorenthalten worden. Deutsche Bankkunden der Credit Suisse sind in den Fokus der deutschen Steuerfahndung geraten. Ihnen wird der Steuerbetrug über die Credit Suisse mit einem Milliardenschaden vorgeworfen. Anstoß für die Untersuchungen der deutschen Steuerermittler sollen neue Informationen über Scheinversicherungen, sogenannte Bermuda- Produkte sein. Über eine Tochterfirma der Credit Suisse auf den Bermuda- Inseln sollen mehrere tausende Bankkunden Teile ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Einige Parteien versagten dem Steuerabkommen am 23.11.2012 die Zustimmung. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das Abkommen beraten. Ziel des Abkommens war eine Nachversteuerung des von deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes". Dadurch sollten dem deutschen Staat wohl Steuermehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro zufließen. Nach dem Steuerabkommen sollte das "Schwarzgeld" rückwirkend für die letzten zehn Jahre pauschal mit 21 bis zu 41 Prozent besteuert werden. Die ... weiter lesen