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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Wer als Steuerzahler einen Minijobber mit Kinderbetreuung beauftragt und diesen bar bezahlt, geht möglicherweise beim Finanzamt leer aus.
Vorliegend hatten Eltern für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes eine Kinderbetreuerin eingesetzt. Doch als sie das an die Minijobberin gezahlte Gehalt von monatlich 300 Euro als Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, erlebten sie eine unangenehme Überraschung. Das Finanzamt erkannte diese nicht als steuerlich abzugsfähig an. Es verwies darauf, dass die Zahlungen bar erfolgt sind. Das Einkommenssteuergesetz schreibe hier jedoch vor, dass sich nur unbare Zahlungen auf das Konto des Empfängers als Kinderbetreuungskosten ... weiter lesen
Münster (jur). Die Kosten einer Ehescheidung sind nach wie vor steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar. Nach dem Finanzgericht (FG) Neustadt hat dies mit einem am Mittwoch, 10. Dezember 2014, bekanntgegebenen Urteil auch das FG Münster entschieden (Az.: 4 K 1829/14). Beide Gerichte haben aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen.
2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet (Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10; JurAgentur-Meldung vom 13. Juli 2011). Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ... weiter lesen
I. Einkommensteuer als Jahressteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen einer steuerpflichtigen natürlichen Person erhoben.
Als Jahressteuer erfasst die Einkommensteuer sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge eines Steuerjahres (sog. Veranlagungszeitraum), über die der Fiskus natürlich eine Auskunft wünscht.
So hat der Gesetzgeber eine umfassende Verpflichtung über die §149 AO, §§25, 46 EStG und §56 EStDV geschaffen, woraus sich ergibt, wer für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.
II. Maßgebliche Normen für die Pflicht zur Abgabe der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die einkommensteuerliche Gewinnermittlung einer Schiffsbeteiligung, oftmals als Tonnagesteuer bezeichnet, wird in der Regel am Ende der Beteiligung fällig. Der Unterschiedsbetrag, welcher die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert (inklusive aller stillen Reserven) angibt, wird für gewöhnlich im Rahmen dieser Gewinnermittlung berechnet. Wird das Schiff durch ein Fremdgewährungsdarlehen finanziert, so wird der Unterschiedsbetrag, welcher sich hier aus den verschiedenen ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16)
Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen ist. Dies wird von § 7 ErbStG definiert. Der Grundfall wird zunächst in § 7 Absatz I Nr. 1 ErbStG erläutert, worin es heißt, als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Steuerschuld entsteht gem. § 9 ... weiter lesen
Für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung besteht auch dann ein Kindergeldanspruch, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grenzbetrag von 8.004 € überschreiten. Dies hat der 9. Senat des Finanzgerichts Köln am 16.07.2013 (9 K 935/13) entschieden.
In dem Verfahren verwehrte die Familienkasse der Klägerin das Kindergeld ab Januar 2012 für ihre 21-jährige verheiratete Tochter. Dies begründete die Familienkasse damit, dass sich die Tochter der Klägerin selbst unterhalten könne, da die Summe aus ihrer Ausbildungsvergütung und dem Unterhaltsbeitrag ihres Ehemanns den Grenzbetrag von 8.004 € überschreite. ... weiter lesen
Durch Gesetz 22/2009, vom 18 Dezember über das System der Steuern ( „Ley 18 de diciembre, por la que se regula el sistema de financiación de las Comunidades Autónomas de régimen común y Ciudades con Estatuto de Autonomía y se modifican determinadas normas tributarias.“) – nachfolgend “Gesetz 22 / 09“ – hat das Königreich Spanien den autonomen Gemeinschaften die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts geregelt. Den Autonomen Gemeinschaften haben danach das Recht in bestimmten Grenzen eigenständige Regelungen zu erlassen.
Die autonome Gemeinschaft Murcia („ Comunidad Autónoma de Murcia ... weiter lesen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 27.11.2014 hat in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind" erstellt.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Es geht um den Fall, dass Arbeitnehmer-Ehegatten oder -Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, für den Lohnsteuerabzug wählen können, ob beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden oder der Höherverdienende in die ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13).
Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
Bei Ärger mit den Finanzbehörden unterstützt der Fachanwalt für Steuerrecht Michael Hepp seine Mandanten mit Rat und Tat. Das deutsche Steuerrecht ist ein komplizierter Bereich, die Bestimmungen und Regeln sind für Laien nur sehr schwer nachzuvollziehen. Bei schwierigen Rechtslagen und bei Konflikten mit den Finanzbehörden ist der Beistand eines Fachanwaltes unerlässlich. Michael Hepp, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Frankfurt, ist der optimale Partner bei allen steuerrechtlichen Problemen. Nicht nur wenn Schwarzgeld im Ausland positioniert wurde; man kann auch unverschuldet in Konflikte mit den Finanzbehörden geraten. Finanzämter beziehen ihre Verdachte aus ... weiter lesen
Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, so muss er, aber auch der Arbeitnehmer Firmenwagen-Steuer zahlen. Die Berechnung dieser Steuer ist unterschiedlich möglich und frei wählbar.
Ein Firmenwagen - auch Dienstwagen genannt - wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, um Geschäftstermine einhalten zu können. Teilweise sind Firmenwagen aber auch obligatorisch - etwa bei Vorständen und Geschäftsführern oder auch anderen Führungskräften. Der Firmenwagen dient nicht zuletzt dazu, die besondere Position innerhalb eines Unternehmens nach außen hin zu repräsentieren und ist daher auch ein Statussymbol. Auch ... weiter lesen