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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Wer als Steuerzahler einen Minijobber mit Kinderbetreuung beauftragt und diesen bar bezahlt, geht möglicherweise beim Finanzamt leer aus.
Vorliegend hatten Eltern für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes eine Kinderbetreuerin eingesetzt. Doch als sie das an die Minijobberin gezahlte Gehalt von monatlich 300 Euro als Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, erlebten sie eine unangenehme Überraschung. Das Finanzamt erkannte diese nicht als steuerlich abzugsfähig an. Es verwies darauf, dass die Zahlungen bar erfolgt sind. Das Einkommenssteuergesetz schreibe hier jedoch vor, dass sich nur unbare Zahlungen auf das Konto des Empfängers als Kinderbetreuungskosten ... weiter lesen
München (jur). Arbeiten Mitglieder eines Pflegevereins in der häuslichen Pflege, können diese Leistungen umsatzsteuerfrei sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegekraft mit den Pflegekassen Verträge über die häusliche Pflege abschließen kann, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 14. Oktober 2015, veröffentlichten Urteil (Az.: V R 13/14).
Damit bekam eine Pflegekraft aus Nordrhein-Westfalen recht. Die Frau hatte 2007 und 2008 als Mitglied eines Pflegevereins als Pflegehelferin in den Haushalten pflegebedürftiger Personen gearbeitet. Über eine abgeschlossene Ausbildung zur Alten- oder Krankenpflegerin verfügte sie nicht. ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25.4.18 - IX B 21/18
Steuernachzahlungen sind als solches schon ärgerlich. Doch damit nicht genug. Das Steuerrecht kennt viele Möglichkeiten, wie der Fiskus zu Geld gelangt. Wer eine Steuerschuld nicht fristgemäß begleicht, muss damit rechnen, dass ihm Nachzahlungszinsen auferlegt werden. Dadurch können sich mitunter die zu zahlenden Beträge deutlich erhöhen.
In § 233a AO heißt es: Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag, ist dieser zu verzinsen. Dieser Unterschiedsbetrag wird vom Gesetzgeber in Absatz 3 des § 233a AO definiert. Die ... weiter lesen
München (jur). Wollen Unternehmen ihre verbliebenen, in den Vorjahren entstandenen Verluste auf spätere Jahre verteilen, gelten für sie weiter die seit 2004 bestehenden Vorschriften zur Mindestbesteuerung. Verfassungsrechtliche Zweifel gibt es an der „Grundkonzeption“ der Mindestbesteuerung im Einkommenssteuergesetz nicht, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 28. November 2012, veröffentlichten Urteil vom 22. August 2012 (Az.: I R 9/11). Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann für „negative Einkünfte“, also Verluste, die in den vergangenen Jahren entstanden sind, ein Verlustausgleich in den Folgejahren durchgeführt werden. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Teilweise wurden die deutschen Finanzämter in der Vergangenheit umgangen, da zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden. Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wurde wieder deutlich, dass auch in Zukunft eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein scheint. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen. Teilweise wurden die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Transaktionen von Geld in die Schweiz ... weiter lesen
München (jur). Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte bringt Nachteile für gescheiterte Kapitalanlagen. Denn ein nachträglicher Abzug von Werbungskosten ist nicht mehr möglich, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 15. Oktober 2014, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII R 53/12).
Der Kläger war 1999 an der Gründung einer GmbH beteiligt. Sie erhielt von ihm ein Gesellschafterdarlehen von umgerechnet gut 100.000 Euro. Dies hatte er durch ein eigenes Bankdarlehen finanziert. Doch die Unternehmensgründung scheiterte. 2001 mussten der Kläger und auch seine Mitgesellschafter ihre Anteile für jeweils eine symbolische ... weiter lesen
Für Laien ist das Steuerstrafrecht nur schwer zu verstehen und nachzuvollziehen. Bei Problemen mit Finanzbehörden, ist man auf professionelle Hilfe angewiesen. Der renommierte Rechtsanwalt Michael Hepp hat jahrelange Erfahrungen in diesem Bereich und berät und vertritt seine Mandanten bei allen Konflikten mit den Behörden des Finanzbereichs. Zu seinen Spezialgebieten gehören unter anderem das Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Banken und Kapitalrecht und das Arbeitsrecht. Mit dem Kauf der "Steuer-CDs", haben sich viele Menschen dazu entschlossen, eine Selbstanzeige zu stellen. Meistens sind Laien jedoch nicht in der Lage, solche Anzeigen präzise und korrekt zu ... weiter lesen
Hatte ein Erblasser Kapitalanlagen in den USA, stellen sich neben Fragen der deutschen Erbschaftsteuer, der Bundes-Nachlasssteuer („federal estate tax“) und der Erbschafts- und Nachlassteuern der US Bundestaaten im Todesfall auch Fragen der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Der Beitrag gibt eine Einführung.
Besteuerung von Kapitaleinkünften von beschränkt Steuerpflichtiger
Die USA erheben auf „Non resident aliens“ (beschränkt Steuerpflichtige) gezahlte US-Kapitalerträge (z.B. auf Zinsen, Dividenden, Fonderträge, Zahlungen einer Lebensversicherung) eine Quellensteuer in Höhe von 30%.
Regelungen im DBA Deutschland / USA ... weiter lesen
Münster (jur). Der steuerliche Zuschlag bei einer erst nachträglichen Versteuerung bestimmter Veräußerungsgewinne ist verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 17. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil zum sogenannten Gewinnzuschlag auf Veräußerungsgewinne bei Grundstücken, Immobilien und Schiffen entschieden (Az.: 7 K 3764/19 E). Anders als bei dem 2021 vom Bundesverfassungsgericht als zu hoch verworfenen Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahler greife der Vorwurf einer verfassungswidrigen Höhe hier nicht.
Beim Verkauf von Wirtschaftsgütern entstehen häufig sogenannte Veräußerungsgewinne, weil ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16)
Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen ist. Dies wird von § 7 ErbStG definiert. Der Grundfall wird zunächst in § 7 Absatz I Nr. 1 ErbStG erläutert, worin es heißt, als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Steuerschuld entsteht gem. § 9 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden nicht selten die Finanzämter übergangen, indem zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Da in vielen Fällen der Sterbefall eingetreten ist, befinden sich mittlerweile die Erben der Steuersünder im Besitz des Geldes. Im Zuge der Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung könnte auch Erben von Steuersündern eine Strafverfolgung drohen. Nicht nur, dass Geldanlegern Ärger droht, vielmehr könnte den Erben die Pflicht ... weiter lesen