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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7.3.18 - 1 StR 663/17
Der Steuerhinterzieher bekommt die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren. So heißt es oft etwas lapidar, wenn wieder ein prägnanter oder öffentlichkeitswirksamer Fall an die Medien gelangt. Tatsächlich sieht die Steuerhinterziehung, die in § 370 AO geregelt ist, einen verhältnisweise hohen Strafrahmen vor. Dieser besteht in Absatz I bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Darüber hinaus kennt der Absatz III besonders schwere Fälle, die mittels sogenannter Regelbeispiele näher präzisiert sind. Hier beträgt die Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate und kann bis hin ... weiter lesen
Ab dem 01.07.2014 sind Steuerschulden aus einer Steuerhinterziehung nicht mehr von einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahren umfaßt. Dies ergibt sich aus einer am genannten Datum in Kraft tretenden Änderung des § 302 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Voraussetzung für die Ausnahme von der Restschuldbefreiung ist allerdings, daß der Insolvenzschuldner wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung (AO), also insbesondere wegen Steuerhinterziehung (sowie Schmuggel und Steuerhehlerei) rechtskräftig verurteilt wurde.
Im Falle einer Einstellung des Steuerstrafverfahrens , etwa gegen Zahlungsauflage gemäß § ... weiter lesen
OLG Frankfurt, Urteil vom 8.2.18 - 1 U 112/17
Im Falle einer Amtspflichtverletzung kann unter Umständen eine Haftung des Landes bzw. des Bundes für entstandene Schäden in Betracht kommen. Die Anspruchsgrundlage dafür ist in § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 S. 1 GG zu finden. Darin heißt es zunächst, dass, ein Beamter einem Dritten für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung einer ihm einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat. Verletzt der Beamte nun in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die ... weiter lesen
Oberverwaltungsgericht NRW Urteil vom 24.11.15 (8 A 1074/14)
Der Kläger war Insolvenzverwalter der U-GmbH, Beklagte das für die U-GmbH zuständige Finanzamt. Das Oberverwaltungsgericht NRW sah den Kläger als Betroffenen im Sinne der Vorschrift § 30 Absatz 4 Nr. 3 Abgabenordnung an. In dem Fall ist er berechtigt, in steuerrelevante Unterlagen Einsicht zu nehmen. Dies folgerte es daraus, dass die Vertretung der Insolvenzschuldnerin dem Insolvenzverwalter von Gesetzes wegen gem. § 34 der Abgabenordnung obliege. Denn gerade der Insolvenzverwalter sei im Insolvenzverfahren für sämtliches Vermögen der Insolvenzmasse zuständig. Das Steuergeheimnis bestehe nicht gegenüber dem ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5)
Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt.
Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 6.10.2016 – 33696/11
Seit einigen Jahren gehört die Frage nach der Zulässigkeit der sogenannten Steuer-CDs zu den absoluten Dauerbrennern des Steuerstrafrechts. Eine Steuer-CD liegt vor, wenn deutsche Behörden Datenträger ankaufen, auf denen sich Informationen über Kunden ausländischer Banken oder Finanzdienstleister befinden. Die so gewonnen Erkenntnisse sollen meist zum Zweck der (Steuer-)Strafverfolgung genutzt werden. Die Herkunft der CDs ist in der Regel zwielichtig und die Beschaffung durch die Verkäufer erfolgt auf illegalem Weg.
Ein rein fiktives Beispiel lautet: Der ehemalige Mitarbeiter der Bank X in der ... weiter lesen
Im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer werden gemäß § 14 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Gibt ein Steuerpflichtiger also wahrheitswidrig in seiner Schenkungsteuererklärung an, er habe innerhalb von zehn Jahren keine Vorschenkungen des Schenkers erhalten, macht er unrichtige Angaben im Sinne des § 370 der Abgabenordnung und begeht zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung. Wird die Schenkungsteuer in der Folge zu niedrig festgesetzt, ist die ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16
Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen.
Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2016 – 1 StR 256/16
Eine straf- oder steuerstrafrechtliche Verurteilung zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO kann gravierende Folgen für den Beruf des Verurteilten haben. So bestehen neben gesellschaftlichen Vorbehalten teilweise auch tatsächliche juristische Schranken. So im Falle von § 89 Absatz 1, § 90 Absatz 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz. Danach wird gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine Pflichten schuldhaft verletzt, eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt. Der Kanon der berufsgerichtlichen Maßnahmen sieht eine Warnung, einen Verweis, eine Geldbuße oder ein bis zu ... weiter lesen
Der erfahrene Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Michael Hepp berät Mandanten ausführlich über die optimierte steuerliche Gestaltung und vertritt die Interessen seiner Mandaten gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten und falls notwendig auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden. In seiner Frankfurter Kanzlei arbeitet Michael Hepp auch mit den Steuerberatern seiner Mandanten zusammen und zieht, falls notwendig, auch Experten aus anderen Bereichen hinzu. Aufgrund moderner Kommunikationsmittel ist der renommierte Anwahl sowohl in Frankfurt und Umgebung als auch bundesweit tätig. In den letzten Jahren haben die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen deutlich zugenommen. Das ist ... weiter lesen
Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung , in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren.
Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen.
Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht ... weiter lesen