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BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 – 4 StR 440/15
Das Urteil des BGH hob den Freispruch für den Bürgermeister der Stadt Halle in Sachsen-Anhalt auf. Dieser wurde durch das vorinstanzliche Urteil LG Halle für nicht schuldig befunden. Die Revision war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Aufgrund der Zurückverweisung des BGH bedarf einer Entscheidung des LG Halle. Der Vorwurf lautet auf Untreue gemäß § 266 StGB.
Der Tatbestand des § 266 StGB setzt voraus, dass die durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die kraft ... weiter lesen
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 - 1 Ss 51/18
Steuerhinterziehung ist nicht nur durch aktives Handeln möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies geht aus § 370 Absatz I Nr. 2 AO hervor. Dieser stellt es unter Strafe, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und dadurch Steuern zu verkürzen oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Auf der Rechtsfolgenseite ist ein variabler Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Bei § 370 Absatz I Nr. 2 handelt es sich unzweifelhaft um ein Unterlassungsdelikt. Ob dieses ... weiter lesen
Das Landgericht Halle hat sich im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung über einen Beschluss über die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 396 der Abgabenordnung zur Möglichkeit der Anfechtbarkeit eines solchen Beschlusses sowie zu den Voraussetzungen der Aussetzung geäußert.
Die Staatsanwaltschaft Halle hatte am 6. März 2014 Beschwerde gegen den Aussetzungsbeschlusses des Amtsgerichts – Schöffengericht - vom 4. März 2014 eingelegt. Den Beschluss des Amtsgerichts hob das Landgericht nun mit der Begründung auf, der ursprüngliche Aussetzungsbeschluss hätte aufgrund der Tatsache, dass er sowohl mit dem Rechtsmittel gegen das spätere Urteil als ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 24.09.15, 22 ZB 15.1722
Streitgegenstand war der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Dabei ging es vorliegend um die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Klägerin. Der BayVGH stellte dabei klar, dass die Annahme, die Klägerin sei unzuverlässig, auf einer vorhergegangenen Verurteilung der Klägerin wegen Steuerhinterziehung gestützt werden dürfe.
Die Behörde hatte zur Begründung ihrer Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit der Klägerin angeführt, dass diese aufgrund hinterzogener Branntweinsteuer in Höhe von 72.000 Euro zusammen mit ihrem Sohn wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Zusätzlich ... weiter lesen
Bei einer Selbstanzeige werden zwangsläufig die nicht veranlagten Steuern nacherhoben. Es können jedoch auch weitere Zahlungen auf den Anzeigeerstatter zukommen. Zum einen wären da die Hinterziehungszinsen und zum anderen der Strafzuschlag.
Letzterer gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Bei der Selbstanzeige gibt es einen besonderen Sperrtatbestand, welcher die Selbstanzeige für Steuerstraftaten ausschließt. Dieser Tatbestand tritt ein, sobald der hinterzogene Betrag 25 000 € übersteigt –je Tat-.
Nach der Einstellungsvorschrift des § 398a AO kann der Beschuldigte gleichwohl einer Sperre entgehen und somit eine erfolgsversprechende Selbstanzeige erheben, wenn er die ... weiter lesen
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2018, 519 KLs 7/17
Mit Urteil vom 17.04.2018 hat das Landgericht Berlin drei Angeklagte vom Vorwurf der Energiesteuerhinterziehung freigesprochen (519 KLs 7/17). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in 761 Fällen Energiesteuern in Höhe von insgesamt ca. 9,35 Millionen Euro hinterzogen zu haben.
Die Angeklagten hatten jeweils in Deutschland versteuertes markiertes Heizöl in andere Mitgliedstaaten der EU geliefert, jedoch hatte keiner der Empfänger der Energieerzeugnisse die Erwerbe steuerlich erklärt. Im Rahmen der Ermittlungen im Ausland waren die meisten Empfänger nicht mehr auffindbar, teilweise wurden bestehende Firmen angeblich als ... weiter lesen
Eine Steuerhinterziehung ist schnell begangen.
Beispielsweise kann bereits eine verspätete Steuerzahlung oder die Nichtabgabe einer Steuererklärung eine Steuerhinterziehung darstellen.
Eine Steuerverkürzung liegt nach der Legaldefinition des § 370 Abs. 4 Satz 1 AO namentlich immer dann vor, wenn die Steuer nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt wird.
Das heißt, der Steuerpflichtige hat entweder falsche Angaben gemacht oder es gar unterlassen irgendwelche Angaben zu machen und daher wurde die Steuer nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt.
Bei Unternehmen ist zumeist die Umsatzsteuer ein ... weiter lesen
Das Landgericht Augsburg hatte einen Angeklagten (LG Augsburg, Urteil vom 8. April 2011 - 2 KLs 501 Js 124133/07) wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen - zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Bei so manchem Gericht gilt bei Steuerstraftaten die Faustformel: pro 100.000 Euro gibt es ein Jahr Haftstrafe.
Das LG Augsburg ging in dem vorliegenden Fall etwas großzügiger mit der Faustformel um.
Dies fand auch der BGH und hob dieses Urteil auf. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt.
Das Landgericht hat zwar in beiden Fällen einen ... weiter lesen
Freilich muss auch eine GmbH Steuern zahlen. Für die GmbH handelt der Geschäftsführer.
Zu den Pflichten des GmbH-Geschäftsführers gehören auch die steuerlichen Pflichten der GmbH.
Ob der Geschäftsführer schon im Handelsregister eingetragen ist oder nicht spielt keine Rolle. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab wann der Geschäftsführer für die GmbH als Geschäftsführer tätig ist. Auch der faktische Geschäftsführer ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Angelegenheiten verantwortlich.
Die Pflicht endet bei einem Wechsel der Geschäftsführung, mit Abberufung durch Gesellschafterbeschluss oder mit ... weiter lesen
Eine vollständige Beratung über die optimierte steuerliche Gestaltung arrangiert der erfahrene Fachanwalt Michael Hepp. Er vertritt gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten und falls erforderlich auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden die Interessen seiner Mandaten. Michael Hepp arbeitet in seiner Frankfurter Kanzlei eng mit den Steuerberatern seiner Mandanten zusammen. Auch Fachleute werden von Herrn Hepp, falls notwendig, aus unterschiedlichen Bereich einbezogen. Der angesehene Anwalt ist aufgrund moderner Kommunikationsmittel nicht nur in Frankfurt und Umgebung tätig, sondern auch bundesweit. Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 16.05.2013 (Az.: II R 15/12), dass eine privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltung einem Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung nicht entgegenstehe. Vorliegend verlangte das Finanzamt zu erfahren, welche Nutzer einer Internetplattform Verkaufserlöse über 17.500 Euro pro Jahr über diese Internetplattform erzielt hatten, denn ab diesem Betrag wird in Deutschland die Umsatzsteuer fällig. Der Betreiber dieser Plattform sei in Luxemburg ansässig und das ... weiter lesen
Ab dem 01.07.2014 sind Steuerschulden aus einer Steuerhinterziehung nicht mehr von einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahren umfaßt. Dies ergibt sich aus einer am genannten Datum in Kraft tretenden Änderung des § 302 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Voraussetzung für die Ausnahme von der Restschuldbefreiung ist allerdings, daß der Insolvenzschuldner wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung (AO), also insbesondere wegen Steuerhinterziehung (sowie Schmuggel und Steuerhehlerei) rechtskräftig verurteilt wurde.
Im Falle einer Einstellung des Steuerstrafverfahrens , etwa gegen Zahlungsauflage gemäß § ... weiter lesen