Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Bremerhaven zum Schwerpunkt „Steuerstrafrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Bremerhaven / Steuerstrafrecht


Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 - 1 Ss 51/18
Steuerhinterziehung ist nicht nur durch aktives Handeln möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies geht aus § 370 Absatz I Nr. 2 AO hervor. Dieser stellt es unter Strafe, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und dadurch Steuern zu verkürzen oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Auf der Rechtsfolgenseite ist ein variabler Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Bei § 370 Absatz I Nr. 2 handelt es sich unzweifelhaft um ein Unterlassungsdelikt. Ob dieses ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Das Land Rheinland-Pfalz hat wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Den Steuerfahndern soll diese Steuer CD schon letztes Jahr angeboten worden sein. Nach einer vorherigen Prüfung der Daten soll sich das Land letztlich dazu geeinigt haben, die besagte CD zu kaufen. Zudem sollen sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen an dem Kauf beteiligt haben. Konkret soll es sich um eine Summe von ... weiter lesen
Der erfahrene Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Michael Hepp berät Mandanten ausführlich über die optimierte steuerliche Gestaltung und vertritt die Interessen seiner Mandaten gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten und falls notwendig auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden. In seiner Frankfurter Kanzlei arbeitet Michael Hepp auch mit den Steuerberatern seiner Mandanten zusammen und zieht, falls notwendig, auch Experten aus anderen Bereichen hinzu. Aufgrund moderner Kommunikationsmittel ist der renommierte Anwahl sowohl in Frankfurt und Umgebung als auch bundesweit tätig. In den letzten Jahren haben die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen deutlich zugenommen. Das ist ... weiter lesen
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2016, Aktenzeichen: 3 K 1628/15 Erb
Bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist in der Regel nicht nur der verkürzte Steuerbetrag nachzuzahlen, sondern zusätzlich die Zinsen, die angefallen wären. Dies kann bei entsprechender Höhe des hinterzogenen Geldbetrages zu nochmals deutlich erhöhten Zahlungen zugunsten des Fiskus führen.
Entscheidend für die konkrete Höhe der Zinsen ist folglich der Verzinsungszeitraum nach § 235 AO. Das Ende dieses Zeitraumes ist dabei mit dem rechtskräftigen Urteil relativ unproblematisch. Relevant ist daher vor allem der Beginn der Verzinsung. Gerade für den Steuerpflichtigen ist dies ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dementsprechende Erwägungen gehen anscheinend aus dem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) hervor. Damit hat der BGH wohl ein Urteil eines Landgerichts wegen Rechtsfehler bei der Strafbemessung aufgehoben. In dem von dem Landgericht zu entscheidenden Fall soll ein Beschuldigter wohl Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen haben. Trotzdem soll dieser in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sein. Dabei hatte der BGH zuvor bereits in einem Grundsatzurteil ausgesprochen, dass bei einer ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Verkaufen Unternehmen Kassensysteme und dazugehörige Manipulationssoftware zur Steuerhinterziehung, müssen sie für die vom Kunden hinterzogenen Steuern haften. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 10. Februar 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 5 V 2068/14). Danach muss der Geschäftsführer eines Kassensystem-Herstellers rund 1,6 Millionen Euro an das Finanzamt zahlen.
Das Unternehmen hatte nicht nur Kassensysteme an Gewerbetreibende verkauft, auch eine Manipulationssoftware, mit der Steuern hinterzogen werden konnten, wurde gleich mitgeliefert.
So hatte auch ein Eiscafébetreiber ... weiter lesen
Im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer werden gemäß § 14 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Gibt ein Steuerpflichtiger also wahrheitswidrig in seiner Schenkungsteuererklärung an, er habe innerhalb von zehn Jahren keine Vorschenkungen des Schenkers erhalten, macht er unrichtige Angaben im Sinne des § 370 der Abgabenordnung und begeht zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung. Wird die Schenkungsteuer in der Folge zu niedrig festgesetzt, ist die ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16
Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen.
Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17
Die Kernnorm des Steuerstrafrechts stellt § 370 AO dar. Sie ist eines der prägnantesten Beispiele für Abdeckung einer Vielzahl verschiedenster Einzelfälle, die durch einen abstrakt ausgestalteten Tatbestand erfasst werden.
Darin heißt es in Absatz I: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder 3. pflichtwidrig die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis soll dem zuständigen Prüfer angeblich eine Rechnung des Arztes in die Hände gefallen sein, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies. Es ging aus den Unterlagen wohl nicht hervor, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Auf Grund der spärlichen Informationslage soll der Prüfer im Rahmen von eigenen Recherchen ermittelt haben, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2018 – 1 StR 331/17
§ 266a StGB soll die Schwarzarbeit bekämpfen. Er dient gleichermaßen dem Schutz des Arbeitnehmers sowie des Kollektivs der Solidargemeinschaft. Darin heißt es: Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Viele Arbeitgeber dürften sich nicht bewusst sein, dass sie eine Straftat mit einem derartigen Strafrahmen begehen, wenn sie jemanden „schwarz“ beschäftigen. ... weiter lesen
OLG Hamm Beschluss v. 5.1.16, 4 RBs 320/15
Eine Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Münster bezog sich auf die Höhe einer veranschlagten Geldbuße wegen Bargeldschmuggels. Diese erwies sich als unbegründet. Die Geldbuße in Höhe von 13.200 Euro erwies sich als rechtskräftig. Damit wurde der vorhergehende Beschluss des Amtsgerichts Münster bestätigt.
Der vorsätzliche Schmuggel von 55.000 Euro Bargeld stellt einen Verstoß gegen das ZollVG dar. Gemäß § 12 a Abs. 2 ZollVG ist bei einer Kontrolle auf Nachfrage der Beamten hin Bargeld ab einer Summe von 10.000 Euro anzugeben, das in die Bundesrepublik ... weiter lesen