Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Falkensee zum Schwerpunkt „Steuerstrafrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Falkensee / Steuerstrafrecht

Rechtsanwälte und Kanzleien

Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung durch den Verwender der Kassenmanipulationssoftware. Falls die hinterzogene Steuer beim Verwender nicht beigetrieben werden kann, muss der Verkäufer zudem eine Inanspruchnahme im Wege der Haftung gemäß § 71 der Abgabenordnung befürchten.
Über einen solchen Fall hatte das ... weiter lesen
Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteil wird, endet automatisch sein Beamtenverhältnis. Auch ein Beamter im Ruhestand verliert seine Pensionsberechtigung, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wird.
Insbesondere im Steuerstrafrecht gelten diese allgemeinen Grenzen jedoch nicht. Ein Beamter kann auch dann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wenn sein außerdienstliches Verhalten gegen die sog. Wohlverhaltenspflicht verstößt. Die fallbezogene Würdigung des Verhaltens muss hier nachteilige Rückschlüsse auf die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zulassen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund ... weiter lesen
München (jur). Ausgaben für die eigene Garage mindern in der Regel nicht die Steuern auf die Privatnutzung eines Dienstwagens. Das ist allenfalls dann möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Unterstellen des Autos in einer Garage verpflichtet hat, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 31. August 2023, veröffentlichten Urteil ( Az.: VIII R 29/20 ).
Er wies damit ein zusammen besteuertes Ehepaar aus Niedersachsen ab. Der Mann arbeitete bei einer Aktiengesellschaft als sogenannter Syndikusrechtsanwalt. Der Arbeitgeber stellte ihm einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und zudem ein „Zweitfahrzeug für Führungskräfte“. Das Zweitfahrzeug nutzte seine Frau. Wie üblich ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16
Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen.
Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
OLG Hamm Urteil vom 25.06.2015 (22 U 166/14, 145362)
Aus § 133 BGB ergibt sich unter Anderem der Grundsatz falsa demonstratio non nocet , Latein für: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Damit ist gemeint, dass, auch wenn die Parteien eines Vertrages für den Vertragsgegenstand eine objektiv falsche Bezeichnung verwenden, der Vertrag mit dem tatsächlich gewollten Inhalt zustande kommt.
Dieser Grundsatz verfügt allerdings nicht über eine allgemeine Geltung. So sei er auf Grundbucheintragungen nicht anzuwenden, erkannte das Oberlandesgericht Hamm.
Der Sachverhalt betraf ein einen Grundstückskauf. Laut dem Kläger bestand zwischen den Vertragsparteien eine Absprache, wonach er ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Verkaufen Unternehmen Kassensysteme und dazugehörige Manipulationssoftware zur Steuerhinterziehung, müssen sie für die vom Kunden hinterzogenen Steuern haften. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 10. Februar 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 5 V 2068/14). Danach muss der Geschäftsführer eines Kassensystem-Herstellers rund 1,6 Millionen Euro an das Finanzamt zahlen.
Das Unternehmen hatte nicht nur Kassensysteme an Gewerbetreibende verkauft, auch eine Manipulationssoftware, mit der Steuern hinterzogen werden konnten, wurde gleich mitgeliefert.
So hatte auch ein Eiscafébetreiber ... weiter lesen
OLG Frankfurt, Urteil vom 8.2.18 - 1 U 112/17
Im Falle einer Amtspflichtverletzung kann unter Umständen eine Haftung des Landes bzw. des Bundes für entstandene Schäden in Betracht kommen. Die Anspruchsgrundlage dafür ist in § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 S. 1 GG zu finden. Darin heißt es zunächst, dass, ein Beamter einem Dritten für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung einer ihm einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat. Verletzt der Beamte nun in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 24.09.15, 22 ZB 15.1722
Streitgegenstand war der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Dabei ging es vorliegend um die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Klägerin. Der BayVGH stellte dabei klar, dass die Annahme, die Klägerin sei unzuverlässig, auf einer vorhergegangenen Verurteilung der Klägerin wegen Steuerhinterziehung gestützt werden dürfe.
Die Behörde hatte zur Begründung ihrer Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit der Klägerin angeführt, dass diese aufgrund hinterzogener Branntweinsteuer in Höhe von 72.000 Euro zusammen mit ihrem Sohn wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Zusätzlich ... weiter lesen
Eine vollständige Beratung über die optimierte steuerliche Gestaltung arrangiert der erfahrene Fachanwalt Michael Hepp. Er vertritt gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten und falls erforderlich auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden die Interessen seiner Mandaten. Michael Hepp arbeitet in seiner Frankfurter Kanzlei eng mit den Steuerberatern seiner Mandanten zusammen. Auch Fachleute werden von Herrn Hepp, falls notwendig, aus unterschiedlichen Bereich einbezogen. Der angesehene Anwalt ist aufgrund moderner Kommunikationsmittel nicht nur in Frankfurt und Umgebung tätig, sondern auch bundesweit. Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt.
Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2016 – 1 StR 256/16
Eine straf- oder steuerstrafrechtliche Verurteilung zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO kann gravierende Folgen für den Beruf des Verurteilten haben. So bestehen neben gesellschaftlichen Vorbehalten teilweise auch tatsächliche juristische Schranken. So im Falle von § 89 Absatz 1, § 90 Absatz 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz. Danach wird gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine Pflichten schuldhaft verletzt, eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt. Der Kanon der berufsgerichtlichen Maßnahmen sieht eine Warnung, einen Verweis, eine Geldbuße oder ein bis zu ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5)
Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen