Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Fürth - Steuerstrafrecht
Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht im Umkreis von 75 km
- Anwalt Steuerstrafrecht Aschaffenburg
- Anwalt Steuerstrafrecht Hainburg
- Anwalt Steuerstrafrecht Heidelberg
- Anwalt Steuerstrafrecht Kelsterbach
- Anwalt Steuerstrafrecht Mainz
- Anwalt Steuerstrafrecht Mannheim
- Anwalt Steuerstrafrecht Offenbach am Main
- Anwalt Steuerstrafrecht Bellheim
- Anwalt Steuerstrafrecht Eschborn
- Anwalt Steuerstrafrecht Frankfurt am Main
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2016, Aktenzeichen: 3 K 1628/15 Erb Bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist in der Regel nicht nur der verkürzte Steuerbetrag nachzuzahlen, sondern zusätzlich die Zinsen, die angefallen wären. Dies kann bei entsprechender Höhe des hinterzogenen Geldbetrages zu nochmals deutlich erhöhten Zahlungen zugunsten des Fiskus führen. Entscheidend für die konkrete Höhe der Zinsen ist folglich der Verzinsungszeitraum nach § 235 AO. Das Ende dieses Zeitraumes ist dabei mit dem rechtskräftigen Urteil relativ unproblematisch. Relevant ist daher vor allem der Beginn der Verzinsung. Gerade für den Steuerpflichtigen ist dies ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 17.09.2015, 10 CS 15.1435 Der bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass Bargeld zur Abwehr von Gefahren durch das Zollfahndungsamt auf Grundlage des § 32 b ZFdG sichergestellt werden kann. Die Beschwerde des Angeklagten gegen dieses Vorgehen und die dem zugrunde liegende Sicherstellungsverfügung des Zollfahndungsamtes hatte somit keinen Erfolg. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Sicherstellung von Bargeld zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Voraussetzung dafür ist, dass das entsprechende Geld im Zusammenhang mit Straftaten Verwendung finden soll. Diese beabsichtigten Straftaten müssen einen Schadenseintritt prognostizieren, der in hohem Maße ... weiter lesen
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 22.6.18 - 3 OLG 110 Ss 38/18 Für viele Angeklagte ist es im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung nach § 370 AO durch die Staatsanwaltschaft von besonderer Relevanz, ob es sich dabei lediglich um die Grundkonstellation des Absatzes I handelt oder aber um einen besonders schweren Fall nach Absatz III. In § 370 Absatz III AO bediente sich der Gesetzgeber einer typischen Regelungstechnik, indem eine Reihe von sogenannten Regelbeispielen aufzählt, die üblicherweise zur Erfüllung eines besonders schweren Falles und damit eines erhöhten Strafrahmens führen. Sieht § 370 Absatz I AO noch die Möglichkeit einer Geldstrafe vor, ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 24.09.15, 22 ZB 15.1722 Streitgegenstand war der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Dabei ging es vorliegend um die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Klägerin. Der BayVGH stellte dabei klar, dass die Annahme, die Klägerin sei unzuverlässig, auf einer vorhergegangenen Verurteilung der Klägerin wegen Steuerhinterziehung gestützt werden dürfe. Die Behörde hatte zur Begründung ihrer Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit der Klägerin angeführt, dass diese aufgrund hinterzogener Branntweinsteuer in Höhe von 72.000 Euro zusammen mit ihrem Sohn wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Zusätzlich ... weiter lesen
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 - 1 Ss 51/18 Steuerhinterziehung ist nicht nur durch aktives Handeln möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies geht aus § 370 Absatz I Nr. 2 AO hervor. Dieser stellt es unter Strafe, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und dadurch Steuern zu verkürzen oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Auf der Rechtsfolgenseite ist ein variabler Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Bei § 370 Absatz I Nr. 2 handelt es sich unzweifelhaft um ein Unterlassungsdelikt. Ob dieses ... weiter lesen
OLG Hamm Beschluss v. 5.1.16, 4 RBs 320/15 Eine Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Münster bezog sich auf die Höhe einer veranschlagten Geldbuße wegen Bargeldschmuggels. Diese erwies sich als unbegründet. Die Geldbuße in Höhe von 13.200 Euro erwies sich als rechtskräftig. Damit wurde der vorhergehende Beschluss des Amtsgerichts Münster bestätigt. Der vorsätzliche Schmuggel von 55.000 Euro Bargeld stellt einen Verstoß gegen das ZollVG dar. Gemäß § 12 a Abs. 2 ZollVG ist bei einer Kontrolle auf Nachfrage der Beamten hin Bargeld ab einer Summe von 10.000 Euro anzugeben, das in die Bundesrepublik ... weiter lesen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 6.10.2016 – 33696/11 Seit einigen Jahren gehört die Frage nach der Zulässigkeit der sogenannten Steuer-CDs zu den absoluten Dauerbrennern des Steuerstrafrechts. Eine Steuer-CD liegt vor, wenn deutsche Behörden Datenträger ankaufen, auf denen sich Informationen über Kunden ausländischer Banken oder Finanzdienstleister befinden. Die so gewonnen Erkenntnisse sollen meist zum Zweck der (Steuer-)Strafverfolgung genutzt werden. Die Herkunft der CDs ist in der Regel zwielichtig und die Beschaffung durch die Verkäufer erfolgt auf illegalem Weg. Ein rein fiktives Beispiel lautet: Der ehemalige Mitarbeiter der Bank X in der ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2018 – 1 StR 331/17 § 266a StGB soll die Schwarzarbeit bekämpfen. Er dient gleichermaßen dem Schutz des Arbeitnehmers sowie des Kollektivs der Solidargemeinschaft. Darin heißt es: Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Viele Arbeitgeber dürften sich nicht bewusst sein, dass sie eine Straftat mit einem derartigen Strafrahmen begehen, wenn sie jemanden „schwarz“ beschäftigen. ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 11.06.2012 einen Hintermann einer Bande von Umsatzsteuerhinterziehern unter anderem als Mittäter in fünf Fällen der Steuerhinterziehung durch Unterlassen verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision war insoweit erfolgreich, als der Schuldspruch hinsichtlich dieser Taten von Mittäterschaft zur Beihilfe herabgestuft wurde (BGH, Urt. v. 09.04.2013 – 1 StR 586/12). Das Landgericht hatte vertreten, daß der Hintermann als Mittäter zu bestrafen sei, weil ihm die steuerliche Pflichtverletzung des Vordermanns, nämlich die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, zuzurechnen sei. Der Verurteilte habe bei den Taten (neben anderen) Tatherrschaft ... weiter lesen
BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14 Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der vollständigen Offenlegung des für die Besteuerung relevanten Sachverhaltes durch den Steuerpflichtige n im Veranlagungsverfahren gegenüber dem Finanzamt keine arglistige Täuschung vorliegt. Trotz der Einschätzung des Finanzamtes, dass es sich bei den Angaben des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen in der Lohnsteuerbescheinigung um eine unrichtige juristische Bewertung des Sachverhaltes handele, stelle sich eine Bezugnahme des Steuerpflichtigen auf diese Angaben im Einspruchsverfahren ebenfalls nicht gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c AO als sonstiges unlauteres Mittel dar. Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2018 - 1 StR 535/17 Jedes Strafgericht steht, nachdem es die erfüllten Straftatbestände festgestellt hat, vor der Aufgabe, ein Strafmaß zu bestimmen. Der Gesetzgeber lässt der Judikative dabei einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen sich die Strafe bewegen muss: der Strafrahmen. Dieser wird gesetzlich vorgegeben. Bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO liegt er bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Insofern besteht eine enorme Bandbreite, die sich anhand der Schuld des Täters nach den Umständen des Einzelfalles richtet. Erschwert wird das Ganze, wenn mehrere Strafgesetze gleichzeitig erfüllt sind. ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7.3.18 - 1 StR 663/17 Der Steuerhinterzieher bekommt die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren. So heißt es oft etwas lapidar, wenn wieder ein prägnanter oder öffentlichkeitswirksamer Fall an die Medien gelangt. Tatsächlich sieht die Steuerhinterziehung, die in § 370 AO geregelt ist, einen verhältnisweise hohen Strafrahmen vor. Dieser besteht in Absatz I bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Darüber hinaus kennt der Absatz III besonders schwere Fälle, die mittels sogenannter Regelbeispiele näher präzisiert sind. Hier beträgt die Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate und kann bis hin ... weiter lesen