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Ab dem 01.07.2014 sind Steuerschulden aus einer Steuerhinterziehung nicht mehr von einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahren umfaßt. Dies ergibt sich aus einer am genannten Datum in Kraft tretenden Änderung des § 302 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Voraussetzung für die Ausnahme von der Restschuldbefreiung ist allerdings, daß der Insolvenzschuldner wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung (AO), also insbesondere wegen Steuerhinterziehung (sowie Schmuggel und Steuerhehlerei) rechtskräftig verurteilt wurde.
Im Falle einer Einstellung des Steuerstrafverfahrens , etwa gegen Zahlungsauflage gemäß § ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt.
Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Steuerfahnder haben wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Die Steuer CD soll den Finanzbehörden des Landes wohl bereits im letzten Jahr angeboten worden sein. Nun hat sich das Land wohl Anfang des Jahres dazu entschlossen, die besagte CD nach einer vorherigen Prüfung des Materials zu kaufen. An diesem Kauf sollen sich unter anderem auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen beteiligt ... weiter lesen
Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtige r nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, dass mit der unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung und der Steuerverkürzung bereits mehrere Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung nach § 370 AO genannt werden.
Der Anwendungserlass zur AO (AEAO) soll ... weiter lesen
OLG Frankfurt, Urteil vom 8.2.18 - 1 U 112/17
Im Falle einer Amtspflichtverletzung kann unter Umständen eine Haftung des Landes bzw. des Bundes für entstandene Schäden in Betracht kommen. Die Anspruchsgrundlage dafür ist in § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 S. 1 GG zu finden. Darin heißt es zunächst, dass, ein Beamter einem Dritten für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung einer ihm einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat. Verletzt der Beamte nun in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 11.06.2012 einen Hintermann einer Bande von Umsatzsteuerhinterziehern unter anderem als Mittäter in fünf Fällen der Steuerhinterziehung durch Unterlassen verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision war insoweit erfolgreich, als der Schuldspruch hinsichtlich dieser Taten von Mittäterschaft zur Beihilfe herabgestuft wurde (BGH, Urt. v. 09.04.2013 – 1 StR 586/12).
Das Landgericht hatte vertreten, daß der Hintermann als Mittäter zu bestrafen sei, weil ihm die steuerliche Pflichtverletzung des Vordermanns, nämlich die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, zuzurechnen sei. Der Verurteilte habe bei den Taten (neben anderen) Tatherrschaft ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16
Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen.
Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 16.05.2013 (Az.: II R 15/12), dass eine privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltung einem Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung nicht entgegenstehe. Vorliegend verlangte das Finanzamt zu erfahren, welche Nutzer einer Internetplattform Verkaufserlöse über 17.500 Euro pro Jahr über diese Internetplattform erzielt hatten, denn ab diesem Betrag wird in Deutschland die Umsatzsteuer fällig. Der Betreiber dieser Plattform sei in Luxemburg ansässig und das ... weiter lesen
Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung , in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren.
Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen.
Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht ... weiter lesen
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.3.17, 7 K 7210/15
Die E-Mail ist als alltägliches Kommunikationsmittel schon längst im Rechtsverkehr angekommen. Die Schnelligkeit als ihr größter Vorteil bedeutet aber auch das größte Problem für die Beweisführung. Eine E-Mail ist meist schneller gelöscht als ein Brief verschwunden ist. Gerade was die Zustellung angeht bestehen massive Nachweisschwierigkeiten. Eine interessante Entscheidung in diesem Zusammenhang fällte nun das Finanzgericht Berlin.
Laut Sachverhalt hatte die Klägerin Kindergeld erhalten. Sie war dazu berechtigt, hatte dies jedoch nie beantragt. Daraufhin hatte sie das beklagte Finanzamt per ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.07.15 (GrS 1/14)
Das Büro im eigenen Haus findet sich seit jeher häufig in der Republik. Diese Mischung von privater und betrieblicher oder beruflicher Nutzung wirft steuerrechtlich entsprechende Probleme auf. Der Bundesfinanzhof befasste sich nun mit einer solchen gemischten Nutzung. Ein beruflich oder betrieblich genutztes Zimmer kann steuerlich zum Abzug gebracht werden. In Frage stand, ob Aufwendungen für einen teilweise beruflich oder betrieblich genutzten Raum anteilig in Abzug gebracht werden können.
Der Bundesfinanzhof stellte in dem Beschluss klar, dass nur im Falle einer ausschließlichen oder nahezu ausschließlichen Nutzung ein Steuerabzug ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 24.09.15, 22 ZB 15.1722
Streitgegenstand war der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Dabei ging es vorliegend um die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Klägerin. Der BayVGH stellte dabei klar, dass die Annahme, die Klägerin sei unzuverlässig, auf einer vorhergegangenen Verurteilung der Klägerin wegen Steuerhinterziehung gestützt werden dürfe.
Die Behörde hatte zur Begründung ihrer Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit der Klägerin angeführt, dass diese aufgrund hinterzogener Branntweinsteuer in Höhe von 72.000 Euro zusammen mit ihrem Sohn wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Zusätzlich ... weiter lesen