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Rechtsanwälte und Kanzleien

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.7.2016, VIII R 26/14
Beinahe alltäglich erscheint die Situation, die der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zugrunde lag: Die Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest. Die Klägerin war eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer eingetragenen Partnerschaftsgesellschaft. Diese hatte regelmäßig Gartenpartys abgehalten, bei denen sie Geschäftspartner und -freunde geladen hatte. Nachdem die das Finanzamt einen Steuerabzug der Aufwendungen zunächst unter Vorbehalt gebilligt hatte, sah es nach einer Betriebsprüfung von einem vollständigen Abzug ab. Die Klägerin legte dagegen erfolglos Widerspruch und Klage ein. Zuletzt hatte das Finanzgericht ... weiter lesen
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2018, 519 KLs 7/17
Mit Urteil vom 17.04.2018 hat das Landgericht Berlin drei Angeklagte vom Vorwurf der Energiesteuerhinterziehung freigesprochen (519 KLs 7/17). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in 761 Fällen Energiesteuern in Höhe von insgesamt ca. 9,35 Millionen Euro hinterzogen zu haben.
Die Angeklagten hatten jeweils in Deutschland versteuertes markiertes Heizöl in andere Mitgliedstaaten der EU geliefert, jedoch hatte keiner der Empfänger der Energieerzeugnisse die Erwerbe steuerlich erklärt. Im Rahmen der Ermittlungen im Ausland waren die meisten Empfänger nicht mehr auffindbar, teilweise wurden bestehende Firmen angeblich als ... weiter lesen
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 22.6.18 - 3 OLG 110 Ss 38/18
Für viele Angeklagte ist es im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung nach § 370 AO durch die Staatsanwaltschaft von besonderer Relevanz, ob es sich dabei lediglich um die Grundkonstellation des Absatzes I handelt oder aber um einen besonders schweren Fall nach Absatz III. In § 370 Absatz III AO bediente sich der Gesetzgeber einer typischen Regelungstechnik, indem eine Reihe von sogenannten Regelbeispielen aufzählt, die üblicherweise zur Erfüllung eines besonders schweren Falles und damit eines erhöhten Strafrahmens führen.
Sieht § 370 Absatz I AO noch die Möglichkeit einer Geldstrafe vor, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 16.05.2013 (Az.: II R 15/12), dass eine privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltung einem Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung nicht entgegenstehe. Vorliegend verlangte das Finanzamt zu erfahren, welche Nutzer einer Internetplattform Verkaufserlöse über 17.500 Euro pro Jahr über diese Internetplattform erzielt hatten, denn ab diesem Betrag wird in Deutschland die Umsatzsteuer fällig. Der Betreiber dieser Plattform sei in Luxemburg ansässig und das ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 17.09.2015, 10 CS 15.1435
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass Bargeld zur Abwehr von Gefahren durch das Zollfahndungsamt auf Grundlage des § 32 b ZFdG sichergestellt werden kann. Die Beschwerde des Angeklagten gegen dieses Vorgehen und die dem zugrunde liegende Sicherstellungsverfügung des Zollfahndungsamtes hatte somit keinen Erfolg.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Sicherstellung von Bargeld zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Voraussetzung dafür ist, dass das entsprechende Geld im Zusammenhang mit Straftaten Verwendung finden soll. Diese beabsichtigten Straftaten müssen einen Schadenseintritt prognostizieren, der in hohem Maße ... weiter lesen
Der erfahrene Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Michael Hepp berät Mandanten ausführlich über die optimierte steuerliche Gestaltung und vertritt die Interessen seiner Mandaten gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten und falls notwendig auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden. In seiner Frankfurter Kanzlei arbeitet Michael Hepp auch mit den Steuerberatern seiner Mandanten zusammen und zieht, falls notwendig, auch Experten aus anderen Bereichen hinzu. Aufgrund moderner Kommunikationsmittel ist der renommierte Anwahl sowohl in Frankfurt und Umgebung als auch bundesweit tätig. In den letzten Jahren haben die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen deutlich zugenommen. Das ist ... weiter lesen
Im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer werden gemäß § 14 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Gibt ein Steuerpflichtiger also wahrheitswidrig in seiner Schenkungsteuererklärung an, er habe innerhalb von zehn Jahren keine Vorschenkungen des Schenkers erhalten, macht er unrichtige Angaben im Sinne des § 370 der Abgabenordnung und begeht zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung. Wird die Schenkungsteuer in der Folge zu niedrig festgesetzt, ist die ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – 1 StR 159/17
Der deutsche Fiskus macht vor niemanden halt. Die Steuerstraftaten sind nicht nur im Kleinen wie beispielshalber der „schwarzen“ Beschäftigung einer Putzkraft oder Ähnlichem zu finden, sondern mitunter auch im großen Stile in der Finanzindustrie.
Die Kernnorm des Steuerstrafrechts ist dabei § 370 Absatz I AO, welche grundsätzlich durch jedermann erfüllt werden kann. Darin heißt es: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15
Shill Bidding – hinter diesem ominösen Begriff verbirgt sich eine Methode, die bei Ebay eingestellten Internetauktionen auf das vom Verkäufer gewünschte Preisniveau zu treiben. Das Prinzip ist recht einfach: Der Verkäufer nutzt einen zweiten oder mehrere Ebay-Accounts und bietet mit diesem auf seine eigene Internetauktion mit. Auf diese Weise versucht er, die Bieter dazu zu bewegen, immer höhere Gebote abzugeben. Obwohl die AGB von Ebay ein solches Vorgehen untersagen, ist davon auszugehen, dass es sich bei Shill Bidding schlichtweg aufgrund der Einfachheit dieser Methode um keinen Einzelfall handelt. Dem schob der BGH nun einen eindeutigen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11. 2016 - 1 StR 492/15
Für das Betäubungsmittelstrafrecht ist der Grenzwert der geringen Menge eines Betäubungsmittels von enormer Bedeutung. Sie entscheidet bei § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 BtMG in vielen Fällen über die Strafbarkeit . Bei der geringen Menge handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist durch Auslegung zu konkretisieren. Da im Geltungsbereich des Grundgesetztes der Bestimmtheitsgrundsatz gilt, der gerade im Strafrecht besondere Bedeutung genießt, bedarf es für die Strafbarkeit aber genauer Grenzwerte.
Der Gesetzgeber hat dabei keine Festlegung getroffen und stattdessen der Praxis und Lehre ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5)
Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16
Die Selbstanzeige ist im Bereich der Steuerhinterziehung ein probates Mittel geworden, um sich der Strafverfolgung durch die staatlichen Behörden zu entziehen. Sie hat jedoch nur strafbefreiende Wirkung, wenn sie vor dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Steuerhinterziehung entdeckt wird und der Täter hiervon Kenntnis hat oder bei verständiger Würdigung der Sachlage mit der Entdeckung rechnen musste. Die entscheidende Norm dafür ist § 371 Absatz I AO. Darin heißt es, dass wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen ... weiter lesen