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OLG Stuttgart, Urteil v. 13.2.15, 4 Ws 19/15
Das Oberlandesgericht Stuttgart äußerte sich in einem Urteil dazu, unter welchen Voraussetzungen und inwiefern die BaFin zur Feststellung vermögensrelevanter Fragen hinzugezogen werden kann. Im konkreten Fall ging es darum, die Kontodaten von Beschuldigten zur Beurteilung ihrer Vermögensverhältnisse zu erfragen.
In erster Instanz waren die jeweiligen Anklagten gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Die Geldstrafe lautete auf 15 Tagessätze zu je 30 Euro. Das urteilende Amtsgericht Stuttgart beließ es bei einer Feststellung des Angestelltendaseins der Verurteilten und machte keine weiteren Angaben zu den ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 11.06.2012 einen Hintermann einer Bande von Umsatzsteuerhinterziehern unter anderem als Mittäter in fünf Fällen der Steuerhinterziehung durch Unterlassen verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision war insoweit erfolgreich, als der Schuldspruch hinsichtlich dieser Taten von Mittäterschaft zur Beihilfe herabgestuft wurde (BGH, Urt. v. 09.04.2013 – 1 StR 586/12).
Das Landgericht hatte vertreten, daß der Hintermann als Mittäter zu bestrafen sei, weil ihm die steuerliche Pflichtverletzung des Vordermanns, nämlich die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, zuzurechnen sei. Der Verurteilte habe bei den Taten (neben anderen) Tatherrschaft ... weiter lesen
Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung , in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren.
Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen.
Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht ... weiter lesen
Ab dem 01.07.2014 sind Steuerschulden aus einer Steuerhinterziehung nicht mehr von einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahren umfaßt. Dies ergibt sich aus einer am genannten Datum in Kraft tretenden Änderung des § 302 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Voraussetzung für die Ausnahme von der Restschuldbefreiung ist allerdings, daß der Insolvenzschuldner wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung (AO), also insbesondere wegen Steuerhinterziehung (sowie Schmuggel und Steuerhehlerei) rechtskräftig verurteilt wurde.
Im Falle einer Einstellung des Steuerstrafverfahrens , etwa gegen Zahlungsauflage gemäß § ... weiter lesen
BGH, Urteil v. 2.9.15, 1 StR 239/15
Das Umsatzsteuerkarussell trat als Schleuser von Waren aus dem EU-Ausland an inländische sogenannte missing trader auf. Letztere führten die Umsatzsteuer für diese Waren nicht ab, was es ihnen ermöglichte besagte Waren zu günstigeren als den marktüblichen Preisen zu verkaufen. Diese Vorgehensweise blieb lange unbemerkt, da die Waren in der Bundesrepublik mithilfe sogenannter buffer weiterverschoben wurden. Anschließend fand eine Weiterleitung ins europäische Ausland statt.
Der BGH befasste sich nun abermals mit dem Vorsteuerabzug – dieses Mal in Bezug auf das Umsatzsteuerkarussell. Dabei bestätigte das Gericht die bisherige ... weiter lesen
Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sollen erneut erheblich verschärft werden. Am 27.08.2014 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Referentenentwurf zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung.
Geplant sind insbesondere:
- die steuerliche Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge aus Staaten, die weder der EU noch der EFTA angehören (demnach insbesondere nicht betroffen: Schweiz)
- die Anpassung und Erweiterung der Sperrgründe bei der strafbefreienden Selbstanzeige durch die Aufnahme der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nur an den ... weiter lesen
BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14
Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der vollständigen Offenlegung des für die Besteuerung relevanten Sachverhaltes durch den Steuerpflichtige n im Veranlagungsverfahren gegenüber dem Finanzamt keine arglistige Täuschung vorliegt. Trotz der Einschätzung des Finanzamtes, dass es sich bei den Angaben des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen in der Lohnsteuerbescheinigung um eine unrichtige juristische Bewertung des Sachverhaltes handele, stelle sich eine Bezugnahme des Steuerpflichtigen auf diese Angaben im Einspruchsverfahren ebenfalls nicht gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c AO als sonstiges unlauteres Mittel dar.
Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16
Die Selbstanzeige ist im Bereich der Steuerhinterziehung ein probates Mittel geworden, um sich der Strafverfolgung durch die staatlichen Behörden zu entziehen. Sie hat jedoch nur strafbefreiende Wirkung, wenn sie vor dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Steuerhinterziehung entdeckt wird und der Täter hiervon Kenntnis hat oder bei verständiger Würdigung der Sachlage mit der Entdeckung rechnen musste. Die entscheidende Norm dafür ist § 371 Absatz I AO. Darin heißt es, dass wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.2.2017 - III R 9/16
Kaum ein Thema scheint den Bundesfinanzhof in letzter Zeit so sehr zu beschäftigen wie das häusliche Arbeitszimmer. In regelmäßigen Abständen ergehen Urteile und Beschlüsse zu dieser Thematik. Das häusliche Arbeitszimmer stellt einen besonderen Problemschwerpunkt dar, da es aufgrund seiner Zwitterstellung viele Einfallstore für Steuerabzüge bietet und in besonderer Weise vom Einzelfall abhängt. Damit lässt sich auch die große Praxisrelevanz dieser Materie begründen.
Der Kläger war als selbstständiger Logopäde tätig. Für die Verwaltungsarbeit seiner zwei Praxen nutze er ein ... weiter lesen
OLG Frankfurt, Urteil vom 8.2.18 - 1 U 112/17
Im Falle einer Amtspflichtverletzung kann unter Umständen eine Haftung des Landes bzw. des Bundes für entstandene Schäden in Betracht kommen. Die Anspruchsgrundlage dafür ist in § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 S. 1 GG zu finden. Darin heißt es zunächst, dass, ein Beamter einem Dritten für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung einer ihm einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat. Verletzt der Beamte nun in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 16.05.2013 (Az.: II R 15/12), dass eine privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltung einem Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung nicht entgegenstehe. Vorliegend verlangte das Finanzamt zu erfahren, welche Nutzer einer Internetplattform Verkaufserlöse über 17.500 Euro pro Jahr über diese Internetplattform erzielt hatten, denn ab diesem Betrag wird in Deutschland die Umsatzsteuer fällig. Der Betreiber dieser Plattform sei in Luxemburg ansässig und das ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2018 - 1 StR 535/17
Jedes Strafgericht steht, nachdem es die erfüllten Straftatbestände festgestellt hat, vor der Aufgabe, ein Strafmaß zu bestimmen. Der Gesetzgeber lässt der Judikative dabei einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen sich die Strafe bewegen muss: der Strafrahmen. Dieser wird gesetzlich vorgegeben. Bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO liegt er bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Insofern besteht eine enorme Bandbreite, die sich anhand der Schuld des Täters nach den Umständen des Einzelfalles richtet. Erschwert wird das Ganze, wenn mehrere Strafgesetze gleichzeitig erfüllt sind. ... weiter lesen