Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Bad Lippspringe zum Schwerpunkt „Strafrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Bad Lippspringe / Strafrecht


Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Polizei darf bei einem Hartz IV Empfänger nicht Geldscheine im Wert von 4.200 Euro mit der Begründung sicherstellen, dass diese erfahrungsgemäß aus einer Straftat stammen würden.
Vorliegend war ein Hartz IV Empfänger in eine Verkehrskontrolle geraten. Als die Beamten zudem Marihuana Geruch im Fahrzeug bemerkten, durchsuchten sie das Fahrzeug. Doch diesbezüglich wurden sie nicht fündig. Als sie jedoch im Kofferraum Geldscheine im Wert von 4.200 Euro vorfanden, nahmen sie das Geld an sich im Wege der Sicherstellung. Sie nahmen dem Bedürftigen nicht ab, dass er sich diesen Betrag angespart habe und dieses Geld für seine Freundin zum Einkaufen bestimmt sei. Doch der Betroffene ... weiter lesen
Jugendliche und das Gesetz sind ein so alter Brennpunkt wie das Problem mit der Erziehung und Teenagern.
Eltern sind meist erzürnt und verwirrt wenn der junge Spross in Konflikt mit dem Gesetz gerät.
Manchmal sind alleinerziehende Elternteile der Aufgabe der Erziehung nicht gewachsen bzw. wissen nicht wie Sie mit einem rebellierenden Heranwachsenden umgehen sollen.
Ein kleiner Leitfaden soll der folgende Aufsatz geben, jedoch nur im Hinblick auf juristische Konsequenzen und Möglichkeiten.
Der Verfasser will sich nicht anmaßen die Erziehung einzelner Elternteile oder das Umfeld des Jugendlichen zu bewerten und zu verurteilen.
Das Wichtigste im Jugendstrafrecht ist zunächst das behutsame Vorgehen ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren)
Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Hamm (jur). Eine Zwangsmedikation von Untersuchungsgefangenen in Nordrhein-Westfalen ist bis auf Weiteres rechtswidrig. Die gesetzlichen Grundlagen sind hierfür viel zu unkonkret, rügte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 31. März 2016, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 5 Ws 88/16). Parallel hatte das Bundesverfassungsgericht erhebliche Bedenken an der Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter geäußert.
2011 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die rheinland-pfälzischen (Beschluss vom 23. März 2011, Az.: 2 BvR 882/09; JurAgentur-Meldung vom 15. April 2011) und die baden-württembergischen (Beschluss vom 12. Oktober 2011, Az.: 2 BvR 633/11; ... weiter lesen
Nicht selten kommt es vor, dass etwas in der GmbH oder AG passiert und das Finanzamt davon gerne Mitteilung hätte.
Die wichtigen Normen sind (für das Finanzamt) der § 17 EStG und (für den Notar) der § 54 EStDV.
54 EStDV bestimmt, dass Notare verpflichtet sind, dem nach § 20 AO zuständigen Finanzamt vor allem über die Gründung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Umwandlung oder Auflösung von Kapitalgesellschaften oder die Verfügung über Anteile an Kapitalgesellschaften betreffende Urkunden jeweils eine beglaubigte Abschrift zu übersenden.
Die Absendung ist innerhalb von zwei Wochen nach Beurkundung oder Beglaubigung vorzunehmen und auf der Urkunde zu ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ;
OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10
Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 26. Oktober 2001 zwei Angestellte einer Papierfirma wegen mehrfacher Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen die Firma hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 7,9 Mio DM angeordnet. Die Firma (als Verfallsbeteiligte) und die Staatsanwaltschaft hatten gegen die Verfallsanordnung Revision eingelegt. Die Firma wollte insbesondere ihre Kosten in Abzug bringen, die Staatsanwaltschaft erstrebte einen höheren Verfallsbetrag.
Gegenstand der Verfallsanordnung sind Embargoverstöße in der Zeit von 1992 bis 1995. Die Papierfabrik hatte Tabakpapier an eine Firma in Serbien geliefert. Diese Geschäftsbeziehung bestand schon vor dem Embargo und war ... weiter lesen
Vor dem Landgericht Hamburg wurde ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen einen Rechtsanwalt geführt. Dieser hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzen trationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien.
In einer ersten Hauptverhandlung war der Angeklagte mit Rücksicht auf die mit den Äußerungen verbundene Verteidigertätigkeit aus Rechtsgründen freigesprochen worden. Den Freispruch hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Grundsatzurteil vom 10. ... weiter lesen
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder im Volksmund: „Ich fahr zur Zeit ohne Lappen“, bzw. „hab ich nie gemacht“, kann aus vielen Situationen heraus geschehen. Der eine hat nie die Fahrerlaubnisprüfung gemacht oder bestanden, der andere musste aufgrund einer „Alkoholfahrt“ ein Fahrverbot kassieren oder hat die Fahrerlaubnis ganz verloren. Jugendliche fahren oft mit getunten Mofas und Rollern, „der ist offen“ und haben damit nur eine Fahrerlaubnis für ein „50er Roller“, wenn dieser jedoch um die 80 km/h fährt, bräuchte der Halter und Führer eine andere Fahrerlaubnis.
Das nicht nur Mofafahrer ihre Fahrzeuge tunen, sondern auch Motorradfahrer ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels
Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Bundesgerichtshof entscheidet über Atemalkoholmessung
Der Gesetzgeber hatte durch Gesetz vom 27. April 1998 in § 24a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes, dem sog. "0,8-Promille-Gesetz", neben den beiden für die herkömmliche Blutprobe maßgeblichen "Gefahrengrenzwerten" von 0,8 und 0,5 Promille "entsprechende" Grenzwerte für die Atemalkoholkonzentration (AAK) festgelegt und damit die Atemalkoholmessung als beweiskräftiges Verfahren anerkannt. Seither war unter den Gerichten streitig, ob es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Meßungenauigkeiten geboten sei, von den gemessenen Werten allgemeine Sicherheitsabschläge zu machen. Auf Vorlegung des Oberlandesgerichts Hamm hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist.
Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen