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Bewährungsstrafen für Diebstahl von Reifen und Felgen im Wert von mehreren tausend Euro aus einem Autohaus in Bietigheim. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Marbach hat 3 Männer nach 5 Monaten Untersuchungshaft zu Freiheitsstrafen (= Haftstrafen) verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt.
Nach § 242 StGB (Strafgesetzbuch) wird wegen Diebstahl mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl nach § 243 StGB als Besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe von ... weiter lesen
Am 01.07.2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft. Mit diesem Gesetz, durch welches grundlegende Änderungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung vorgenommen werden, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung zu vereinfachen, die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten zu erleichtern und die nachträgliche Abschöpfung von Vermögensgegenständen zu ermöglichen (BT-Drucks. 18/9525 S. 48).
Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch die grundsätzliche Abkehr vom Konzept der „Rückgewinnungshilfe“. Nach dem bisher geltenden § 73 Abs. 1 S. 2 ... weiter lesen
Die Polizei darf bei einem Hartz IV Empfänger nicht Geldscheine im Wert von 4.200 Euro mit der Begründung sicherstellen, dass diese erfahrungsgemäß aus einer Straftat stammen würden.
Vorliegend war ein Hartz IV Empfänger in eine Verkehrskontrolle geraten. Als die Beamten zudem Marihuana Geruch im Fahrzeug bemerkten, durchsuchten sie das Fahrzeug. Doch diesbezüglich wurden sie nicht fündig. Als sie jedoch im Kofferraum Geldscheine im Wert von 4.200 Euro vorfanden, nahmen sie das Geld an sich im Wege der Sicherstellung. Sie nahmen dem Bedürftigen nicht ab, dass er sich diesen Betrag angespart habe und dieses Geld für seine Freundin zum Einkaufen bestimmt sei. Doch der Betroffene ... weiter lesen
Das Landgericht in Wuppertal hatte den Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Kremendahl, vom Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen. Zugleich hatte es den Bauunternehmer Clees unter anderem wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der mit dem Revisionsverfahren befaßte 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil aufgehoben.
Der im Raum Wuppertal als Großinvestor tätige Bauunternehmer hatte dem Oberbürgermeister finanzielle Unterstützung für dessen Wahlkampf bei der Oberbürgermei-sterwahl im Jahre 1999 angeboten. Es war ihm ein Anliegen, daß dieser seine investorenfreundliche Politik nach den Wahlen fortsetzen konnte. Beiden war klar, daß konkrete Bauobjekte des Bauunternehmers ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018 - Az. 2 BvR 819/18
Freiheitsentzug durch staatliche Einrichtungen stellt gleich welcher Art einen Eingriff in die Grundrechte des Art. 2 Absatz II GG bzw. Art. 104 Absatz I GG. Somit bedarf es stets der Rechtfertigung einer solchen. In der Folge ist die Untersuchungshaft ein klassischer Problemfall des Strafprozessrechts. Denn der Angeklagte ist bislang wegen keiner Straftat verurteilt. Vielmehr soll ein Verdacht genügen.
Die Regelungen zur Untersuchungshaft findet sich in §§ 112 ff. StPO. Die Untersuchungshaft darf danach gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Dringender ... weiter lesen
Verwertungsverbot einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
Der Sachverhalt Das OLG hat in seinem Beschluss vom 16.08.2010, Az.: 1 SsBs 2/10 entschieden, dass eine Blutprobe, die an einem Werktag um 15:40 Uhr nur auf polizeiliche Anordnung hin abgenommen worden ist, ohne dass Gefahr in Verzug bestand, zu Beweiszwecken verwertbar ist. Die betroffene Person nahm im vorliegenden Fall am 13.11.2009 unter Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis stehend, am öffentlichen Straßenverkehr teil. Er war auf dem Weg zu einer Polizeiinspektion, von wo er einen Bekannten abholen wollte. Der auf der Dienststelle anwesende Polizeibeamte gewann dabei den Eindruck, dass der Betroffene unter Drogeneinfluss stand. Der ... weiter lesen
Gerade in den Zeiten der gegenwärtigen Wirtschaftkrise sind in Fachkreisen ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug bzw. Sozialbetrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an.
Nach der im Strafgesetzbuch (§ 263 StGB) normierten Strafvorschrift macht sich wegen Betruges u.a. strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen ... weiter lesen
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes schriftliches Verfahren zur Erledigung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Durch einen Strafbefehl können nur Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB erledigt werden, so dass dieser nur bei leichter und mittlerer Kriminalität in Frage kommt. Die maximale Strafe für einen unverteidigten Beschuldigten darf nur Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung betragen. Der Strafbefehl wird vom Staatsanwalt beim zuständigen Gericht beantragt. In diesem ist wie in einer Anklage das strafrechtlich relevante Verhalten beschrieben und mit einer entsprechenden Strafe verbunden. Hat der Richter nach Prüfung der Ermittlungsakte keine Bedenken ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16
Er gehört zu den größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats: Der Zweifelssatz des Strafrechts. Den meisten dürften er eher anhand seiner römisch-rechtlichen Ausprägung in dubio pro reo bekannt sein – im Zweifel für den Angeklagten. Jener muss in einem strafrechtlichen Verfahren, solange als unschludig gelten, bis seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Abzuleiten ist dieser Grundsatz aus Art. 20 Absatz III GG, aus dem wiederrum das Rechtsstaatsprinzip folgt. Mitunter finden sich anderweitige Begründungsansätze wie die Menschenwürdegarantie des Art. 1 ... weiter lesen
Leipzig (jur). Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht wegen mehrerer kleinerer Straftaten ausgewiesen werden. Voraussetzung ist eine Straftat, die für sich allein genommen mit mindestens drei Jahren Haft geahndet worden wäre, wie am Donnerstag, 31. Januar 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 10 C 17.12). Geklagt hatte ein heute 39-jähriger Türke, der seit 1979 in Deutschland lebt. Wegen seiner syrisch-orthodoxen Religionszugehörigkeit wurde er 1999 als Asylberechtigter anerkannt. Seit seinem 14. Lebensjahr hat er mehrere Straftaten begangen und ist mehrfach verurteilt worden. Im Jahr 2000 beging er zwei weitere Straftaten. 2001 wurde er unter anderem wegen versuchter ... weiter lesen
Leipzig/Karlsruhe (jur). Wegen der „Detektivaffäre“ in der saarländischen Stadt Homburg muss der von seinem Amt suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) gut 10.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte am Donnerstag, 3. März 2022, ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 5 StR 228/21).
Schneidewind war 2014 zum Oberbürgermeister der gut 40.000 Einwohner zählenden Kreisstadt Homburg gewählt worden. Er war unter anderem mit dem Versprechen angetreten, gegen Missstände im städtischen Baubetriebshof anzugehen. Dort sollen Mitarbeiter unter anderem Holz aus dem Staatsforst auf ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist.
Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen