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Die Neufassung des § 32 ZollVG weitet den Anwendungsbereich des sog. Schmuggelprivilegs erheblich aus. Nach der bis 15.03.2017 geltenden Fassung waren ausschließlich Steuerstraftaten im grenzüberschreitenden Reiseverkehr unter bestimmten Voraussetzungen als solche nicht zu verfolgen, wenn der verkürzte Betrag 130 Euro nicht überstieg.
Nach der Neufassung sind sämtliche Steuerstraftaten, die sich auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern beziehen, privilegiert. Diese Abgaben lassen sich auch außerhalb des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs hinterziehen.
Nach der Formulierung der Norm ist auch der Schwarzbrenner umfasst, der die Branntweinsteuer ... weiter lesen
1. Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
Dieses Gesetz regelt detailiert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird.
Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.
Dabei gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen:
a) Belegart N b) Belegart O
Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= sogenanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht ... weiter lesen
Legal Highs: BGH setzt zum Teil niedrige Grenzwerte fest
BGH, Urteil v. 15. Januar 2015 – 1 StR 302/13
Der BGH hat mit seinem neuerlichen Urteil den Verkauf von sogenannten Kunstdrogen, „Legal Highs“, erschwert. Die neu gesetzten Grenzwerte sind für zwei Wirkstoffe relativ niedrig.
Legal Highs werden in Form von Badesalz, Kräutermischungen oder Reiniger verkauft, um die gefährlichen Wirkstoffe zu verschleiern, die Konsumenten als Drogen missbrauchen. Sie gelten im Falle des Missbrauchs als sehr gefährlich.
Das LG Landshut hatte 2013 einen Verkäufer von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt (6 ... weiter lesen
Straßburg (jur). Deutschland muss einen deutschen Arzt nicht ausliefern, der während einer Auslandstätigkeit fahrlässig den Tod eines Patienten verursacht hat. Eine Strafverfolgung in Deutschland ist ebenfalls zulässig, urteilte am Donnerstag, 22. Mai 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 49278/09). Er wies damit die beiden Söhne eines durch einen Behandlungsfehler gestorbenen Briten ab.
Eine private Vermittlungsagentur hatte den deutschen Arzt für den Notdienst des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Großbritannien, dem „National Health Service“, angeworben. Bereits am Tag nach seiner Ankunft nahm er seine Arbeit ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Nach einem sich als falsch erweisenden Vorwurf der sexuellen Belästigung müssen die vermeintlichen Opfer in der Regel keine Angaben dazu machen, wer die anonyme Strafanzeige gestellt hat. Ein Auskunftsanspruch bestünde nur, wenn die angeblichen Opfer selbst mit der Strafanzeige zu tun haben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Donnerstag, 15. Oktober 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 5 U 123/15).
Im entschiedenen Fall hatte die Staatsanwaltschaft eine anonyme Strafanzeige gegen ein Vorstandsmitglied einer Bank im Emsland erhalten. Der Mann habe zwei Mitarbeiterinnen sexuell belästigt. Bei einer Vernehmung der Mitarbeiterinnen bestätigte sich der Vorwurf ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird.
Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird.
Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Führt jemand unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug im Straßenverkehr, kann er hierdurch eine bloße Ordnungswidrigkeit oder aber auch eine Straftat begehen.
Ordnungswidrig handelt, wer unter Wirkung von beispielsweise Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Amphetamin im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt. Hierfür reicht es bereits aus, wenn die Substanz im Blut nachgewiesen wird.
Da jedoch nicht jede Anreicheung von Betäubungsmitteln im Blut eine Auswirkung auf das zentrale Nervensystem hat, wurden folgende Grenzwerte geschaffen: ... weiter lesen
Wann werden meine Punkte gelöscht?
Ihre Eintragungen in Flensburg in der Verkehrssünderkartei bleiben nicht ewig.
Die Tilgungs-/Löschungsfrist beträgt bei Bußgeldentscheidungen 2 Jahre, wenn keine weitere Eintragung vorliegt, welche die Löschung hemmen würde.
Eine solche Hemmung liegt z.B. vor, wenn innerhalb dieser zwei Jahre weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten eingetragen werden. Dann erfolgt die Löschung erst dann, wenn alle eingetragenen Bußgeldbescheide löschungsreif wären.
Beachten Sie jedoch: Es gibt eine 12 monatige Überliegefrist. Das heißt, dass die Löschung auch dann gehemmt ist, wenn Sie eine neue tat vor Ablauf der normalen ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Ein Arzt sollte sich mit Todesdrohungen gegen eine Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auch in Form eines Verweises auf ein Märchen der Brüder Grimm zurückhalten. Nimmt die Mitarbeiterin die Drohung ernst, kann es sich um eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen handeln, enschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 19. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 7 ORs 10/23).
Damit wurde der angeklagte Facharzt für forensische Psychiatrie zu Recht wegen einer Todesdrohung in Form eines Hinweises auf das Märchen „Die Gänsemagd“ der Brüder Grimm verwarnt. Der Mediziner hatte sich per E-Mail mit einer Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB)
Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail.
Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Der 54jährige Angeklagte ist als Rechtsanwalt im nordbadischen Raum tätig. Im Dezember 1998 führte er die Beratung eines Ehepaares durch, das sich einvernehmlich voneinander scheiden lassen wollte. Im Rahmen der Besprechung berechnete er die sich gegen den Ehemann sich ergebenden Unterhaltsansprüche der Ehefrau und des gemeinsamen Kindes. Nachdem der Ehemann daraufhin um „Zurückstellung der Scheidungssache“ gebeten hatte, forderte ihn der Rechtsanwalt im Auftrag der Ehefrau zur Zahlung des berechneten Unterhalts auf. Außerdem vertrat er diese während des späteren Scheidungsverfahrens vor Gericht.
Wie die Vorinstanz hat das Landgericht hierin ein Vergehen des Parteiverrats erblickt und den Rechtsanwalt im Juli 2001 zu einer ... weiter lesen
Zu dem Geschäftszeichen 1 BvR 1299/05 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) jüngst entschieden, dass die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig sind.
Die der Entscheidung zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die §§ 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
§ 113 Abs. 1 Satz 2 TKG regelt eine spezielle Auskunftspflicht hinsichtlich Zugangssicherungscodes wie Passworten oder Persönlichen Identifikationsnummern (PIN). Auskunftsberechtigt sind insoweit die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie die Nachrichtendienste.
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