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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Abgabenordnung unterscheidet zunächst zwischen der Festsetzungsverjährung und der sogenannten Zahlungsverjährung. Diese Verjährungsfristen betreffen nur die Zahlung sowie die Festsetzung von unterschiedlichen Steuern und nicht die Verfolgung einer möglichen Steuerstraftat.
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt gemäß § 78 StGB, einheitlich für Steuerstraftaten ebenso wie für Steuerordnungswidrigkeiten fünf Jahre.
Wann der Lauf der in § 78 StGB geregelten Verjährungsfrist beginnt, bestimmt § 78a StGB.
Die strafrechtliche Verjährung beginnt gem. § 78a S. 1 StGB, sobald die Tat beendet ist. ... weiter lesen
Im vorliegenden Beispielfall wurde der Schuldner wegen einer Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 350 Tagessätze zu je 70 Euro verurteilt.
Nachdem der Schuldner die gesamte Summe gezahlt hatte, stellte er einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Daraufhin focht der Insolvenzverwalter die Zahlung an und forderte die Staatsanwaltschaft zur Rückzahlung auf.
Er bekam Recht.
Die Staatsanwaltschaft musste den Betrag zurückzahlen.
Die Zahlung der Geldstrafe ist eine anfechtbare Rechtshandlung i.S.d. §§ 130, 131 InsO. Nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind Geldstrafen als nachrangig zu befriedigende Insolvenzforderungen anzusehen.
Aus dem ... weiter lesen
Jugendliche und das Gesetz sind ein so alter Brennpunkt wie das Problem mit der Erziehung und Teenagern.
Eltern sind meist erzürnt und verwirrt wenn der junge Spross in Konflikt mit dem Gesetz gerät.
Manchmal sind alleinerziehende Elternteile der Aufgabe der Erziehung nicht gewachsen bzw. wissen nicht wie Sie mit einem rebellierenden Heranwachsenden umgehen sollen.
Ein kleiner Leitfaden soll der folgende Aufsatz geben, jedoch nur im Hinblick auf juristische Konsequenzen und Möglichkeiten.
Der Verfasser will sich nicht anmaßen die Erziehung einzelner Elternteile oder das Umfeld des Jugendlichen zu bewerten und zu verurteilen.
Das Wichtigste im Jugendstrafrecht ist zunächst das behutsame Vorgehen ... weiter lesen
Wegen Versicherungsbetrug macht sich strafbar, wer einen Versicherungsfall vortäuscht.
Einen speziellen Versicherungsbetrug gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Der Versicherungsbetrug ist vielmehr eine spezielle Form des „normalen“ Betrugstatbestandes gemäß § 263 StGB.
Der Straftatbestand setzt 1. eine Vermögensschädigung (die Versicherung hat weniger Geld als vorher) voraus, die 2. aus einer Vermögensverfügung (Auszahlung der gemeldeten Schadensumme von der Versicherung) resultiert, die 3. ihrerseits auf einem Irrtum (die Versicherung denkt, dass der gemeldete Schaden tatsächlich entstanden und damit versichert ist) beruht, den der Täter durch 4. eine ... weiter lesen
Korruption ist der Oberbegriff für Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung oder schlichtweg umgangssprachlich „Schmiergeld“. Bei den früheren Postkutschenfahrten war das sogenannte Schmiergeld eine feste Gebühr. Diese Gebühr wurde für das Schmieren der Achsen verwendet.
In dem deutschen Strafrecht werden Korruptionsdelikte wie folgt erfasst: Die Abgeordnetenbestechung gemäß § 108 e StGB, die Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB, die Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB, die Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB und die Bestechung gemäß § 334 StGB sowie die Bestechlichkeit und Bestechung ... weiter lesen
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder im Volksmund: „Ich fahr zur Zeit ohne Lappen“, bzw. „hab ich nie gemacht“, kann aus vielen Situationen heraus geschehen. Der eine hat nie die Fahrerlaubnisprüfung gemacht oder bestanden, der andere musste aufgrund einer „Alkoholfahrt“ ein Fahrverbot kassieren oder hat die Fahrerlaubnis ganz verloren. Jugendliche fahren oft mit getunten Mofas und Rollern, „der ist offen“ und haben damit nur eine Fahrerlaubnis für ein „50er Roller“, wenn dieser jedoch um die 80 km/h fährt, bräuchte der Halter und Führer eine andere Fahrerlaubnis.
Das nicht nur Mofafahrer ihre Fahrzeuge tunen, sondern auch Motorradfahrer ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat nun doch durch Urteil klarstellend entschieden, dass auch mit der neuen Fassung des § 15a Abs. 4 InsO, ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH Täter einer Insolvenzverschleppung sein kann.
Der faktische Geschäftsführer ist aufgrund seines Handelns und seiner Befugnisse Geschäftsführer einer GmbH, obwohl er nicht ordentlich als solcher bestellt wurde.
Wer also wie ein Geschäftsführer handelt, muss sich auch so behandeln lassen. In guten wie in schlechten Zeiten.
Dies war bisher, nach der Neuregelung des § 15a InsO, umstritten. Die gesetzliche Formulierung des § 15a InsO, welche von den Mitglieder des Vertretungsorgans spricht, ... weiter lesen
Die Umsatzsteuer aus strafrechtlicher Sicht
Die Umsatzsteuer eignet sich aufgrund ihrer systembedingten Schwächen in besonderem Maße für Hinterziehungsdelikte.
Durch unrichtige Erklärung von Umsätzen kann der Beschuldigte einen Vorsteuererstattungsanspruch vortäuschen, der vom Fiskus bar ausgezahlt werden kann.
Die Umsatzsteuerkriminalität ist daher vorwiegend auf die Erlangung von Vorsteuererstattungen und daneben auf die schlichte Nichtentrichtung von Umsatzsteuern auf Ausgangsumsätze gerichtet.
Laut Bericht Bundesrechnungshofs für das Jahr 2000 kann man mit einem Steuerschaden von bis zu 10 Mrd. € pro Jahr allein in ... weiter lesen
Von der Restschuldbefreiung werden grundsätzlich alle persönlichen Schulden umfasst.
Mit der Restschuldbefreiung soll erreicht werden, dass der Schuldner nach Ende der Wohlverhaltensphase (im Regelfall 6 Jahre) von seinen Schulden befreit wird.
Es gibt jedoch Ausnahmen.
Gemäß § 302 InsO werden von der Erteilung der Restschuldbefreiung folgende Schulden nicht berührt:
1.Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.
2. Verbindlichkeiten aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat.
3. Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der ... weiter lesen
Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (Abkürzung: MoMiG) ist der Katalog der strafgerichtlichen Verurteilungen erweitert worden.
Strafverteidigung spielt sich nicht ausschließlich in der Hauptverhandlung ab. Oft ist vorausschauend und individuell zu prüfen, welche „Nebenstrafen“ den Beschuldigten treffen können.
So insbesondere in dem Fall des Geschäftsführers oder des Vorstandes.
Beispielhaft sei hier ein Urteil des OLG München genannt:
Wird ein Geschäftsführer rechtskräftig wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, endet sein Amt als ... weiter lesen
Ein so genannter Opferanwalt ist zumeist ein Strafverteidiger welcher dem Opfer eines Verbrechens und Vergehens in einem Strafprozess mit Rat und Tat zur Seite steht.
Der Opferanwalt ist mit dem Opferschutzgesetz 1986 eingeführt und hat seine Erwähnung im § 397a StPO gefunden.
Im Strafprozess kann der Opferanwalt beispielsweise Einsicht in die Akten des laufenden Verfahrens nehmen oder er kann Sie als Nebenkläger gegen den Täter vertreten und unterstützen. Darüber hinaus kann der Opferanwalt Ihnen beispielsweise helfen, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) gegen den Täter geltend zu machen.
Eine solche Nebenklage bringt zumeist dem Opfer nicht nur ... weiter lesen
Unzweifelhaft hat man es als Exot unter Exoten nicht leicht. Um dies näher zu erläutern stellen Sie sich bitte vor, dass Sie eine Krankheit (nennen wir die Krankheit: Ermittlungsverfahren) haben und es sich herausstellt, dass Ihr individuelles Krankheitsbild nicht nur sehr selten ist, sondern in einer Form vorkommt, welche nur absolute Spezialisten bis dahin gesehen und behandelt haben.
Dann sind wir im Kapitalmarkstrafrecht.
Infolge der Finanzmarktkrise haben der nationale und der europäische Gesetzgeber eine Flut neuer und komplizierter Vorschriften geschaffen. Ein kaum überschaubarer „Verweisungs- und Normendschungel“ hat sich gebildet und man kann sich durchaus fragen, wie denn der ... weiter lesen