Rechtsanwalt Dipl.-Jur.Jens Usebach, LL.M.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteilen vom 24.09.2018 zu den Aktenzeichen 7 A 10084/18.OVG und 7 A 10256/18.OVG entschieden, dass Lichtbilder, Fingerabdrücke und ähnliche Maßnahmen auch im Falle einer Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts zulässig sind, wenn ein sogenannter Restverdacht fortbesteht.
Die Verwaltungsrichter führten aus, dass die angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung rechtmäßig ist, wenn der Tatvorwurf nicht vollends ausgeräumt ist.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen dürften vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig sei. Die ... weiter lesen