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Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft.
Dass ein vorschnell akzeptiertes "153a-Angebot" jedoch auch unangenehme Folgen haben kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage.
Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese und andere Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden in den kleineren Fällen oftmals mit der Versendung eines ... weiter lesen
Kommt das Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung zu der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten, stellt sich die Frage, wie dessen Verhalten zu sanktionieren ist. Die Strafzumessung hat sich dabei grundsätzlich an der Schwere der Schuld zu orientieren. Diese Grundsätze finden sich in § 46 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei ist unter Schuld die persönliche Vorwerfbarkeit zu verstehen, weshalb es niemals eine ganz bestimmte Strafe für ein spezielles Delikt geben kann. Die einzelnen Strafrahmen für jeden Tatbestand werden im Gesetz genannt, das heißt eine Unter- und eine Obergrenze. Darüber hinaus gibt es noch in bestimmten Fällen Sonderstrafrahmen für besonders schwere oder ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand.
Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Freispruch für Jörg Kachelmann. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und beschlossen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den Durchsuchungen und Beschlagnahmen entstandenen Schäden zu entschädigen ist.
Das Gericht sah anders als die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten und sprach ihn nach dem Grundsatz in dubio pro reo (= im Zweifel für den Angeklagten) frei. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidiger Johann ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB)
Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail.
Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 - LG Nürnberg-Fürth
StGB § 211 Abs. 2, § 32
Leitsatz:
1. Der Erpresser ist in einer von ihm gesuchten Konfrontation mit dem Erpreßten
gegenüber einem wehrenden Gegenangriff des Erpreßten auf sein Leben
regelmäßig nicht arglos im Sinne des Mordmerkmals der Heimtücke,
wenn er in dessen Angesicht im Begriff ist, seine Tat zu vollenden und zu
beenden und damit den endgültigen Rechtsgutsverlust auf Seiten des Erpreßten
zu bewirken.
2. Zur Notwehr gegen eine Erpressung.
Kurzfassung:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Angeklagten T im März 2002 wegen Heimtückemordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revision des ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11).
Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der
Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der sich gegen
das Überschreiten der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Überprüfung
der Fortdauer der Sicherungsverwahrung wendet, stattgegeben und
festgestellt, daß die Fristüberschreitung das Grundrecht des Bf auf
Freiheit der Person (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 GG) verletzt.
1. Zum Sachverhalt:
Der Bf wurde seit 1976 mehrfach wegen Körperverletzungen, sexueller
Nötigungen, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigungen verurteilt.
Seit 1993 befand er sich erneut in Untersuchungs- und Strafhaft. Seit
Januar 2001 wird die Sicherungsverwahrung vollzogen. Die
Strafvollstreckungskammer hat ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2017 – 5 StR 164/16
Der Betrieb illegaler Streaming-Webseiten ist nicht nur zivilrechtlich in Hinblick auf Urheberrechtsverstöße relevant und kann sowohl für Nutzer, als auch Betreiber der entsprechenden Seiten zu Abmahnungen oder sogar Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus wird der Betrieb auch strafrechtlich geahndet. Auch das bloße Bereitstellen von Internetlinks, die auf die Seiten Dritter, welche die konkreten Inhalte anbieten, verweisen, erfüllt den Tatbestand des § 106 Variante 1 UrhG. Vorgesehen ist dafür eine Strafe von drei Jahren oder Geldstrafe. Denn der Vorgang des Bereitstellens lässt sich unter das ... weiter lesen
Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig
Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist.
Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hausarbeit und Kindererziehung im sogenannten Islamischen Staat (IS) muss noch keinen dringenden Tatverdacht der Unterstützung und Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung bedeuten. Anders sieht dies jedoch aus, wenn die „häuslichen Pflichten“ die Kampfmoral des Ehemannes fördern sollen, die Kinder nach der IS-Ideologie erzogen und bei „Glaubensgeschwistern“ um Spenden für den IS geworben wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei am Donnerstag, 12. Mai 2022, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: AK 14/22 und AK 18/22).
Die Karlsruher Richter ordneten damit in einem Fall die Verlängerung der sechsmonatigen Untersuchungshaft ... weiter lesen