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Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft über ein Urteil des Landgerichts Potsdam zu befinden. Dort wurde zwei Tätern, die über mehrere Stunden ihr Opfer mißhandelt und sich dabei erheblich betrunken hatten, aufgrund ihrer Alkoholisierung eine Strafmilderung gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies unter Hinweis auf Ausführungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003, NJW 2003, 2394) beanstandet, wonach bei vorwerfbarer Alkoholisierung generell keine Strafmilderung mehr gewährt werden soll (Pressemitteilung Nr. 67/2003). Auch der 5. Strafsenat hat die Strafmilderung im konkreten Fall als fehlerhaft angesehen. Über die Höhe der Strafe muß deshalb bei ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat nun doch durch Urteil klarstellend entschieden, dass auch mit der neuen Fassung des § 15a Abs. 4 InsO, ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH Täter einer Insolvenzverschleppung sein kann.
Der faktische Geschäftsführer ist aufgrund seines Handelns und seiner Befugnisse Geschäftsführer einer GmbH, obwohl er nicht ordentlich als solcher bestellt wurde.
Wer also wie ein Geschäftsführer handelt, muss sich auch so behandeln lassen. In guten wie in schlechten Zeiten.
Dies war bisher, nach der Neuregelung des § 15a InsO, umstritten. Die gesetzliche Formulierung des § 15a InsO, welche von den Mitglieder des Vertretungsorgans spricht, ... weiter lesen
Sollte Sie sich jemals in mitten einer Belehrung über Ihre Rechte von der Polizei wiederfinden, ist es niemals verkehrt, wenn Sie eine grobe Ahnung haben, was Sie tun können und/oder besser lassen sollten.
Wenn Sie einer Tat beschuldigt werden, wird man Sie bestenfalls zunächst belehren, dass Sie Beschuldigter sind und nichts zu den Vorwürfen sagen müssen.
Es kann durchaus vorkommen, dass die Belehrungen der Polizisten ungenügend sind. Manchmal werden Sie „vergessen“.
Im Eigentlichen ist festzuhalten: Als Beschuldigter müssen Sie nie etwas sagen oder sich aktiv an den Ermittlungen beteiligen.
Außer den Angaben zu Ihrer Person wie Name, Vorname, Geburtstag und Anschrift, ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b StGB) wurde nunmehr durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 21.01.2015 mit Wirkung vom 27.01.2015 geändert.
November 2008 war bereits die Strafbarkeit des Verbreitens, des Erwerbs und Besitzes sog. Posing-Fotos in den § 184 b StGB eingeführt worden. Diese Posingfotos fielen also bereits unter den § 184 b Absatz 1 StGB alte Fassung, nämlich unter „sexuelle Handlungen von Kindern“.
Seitdem war aber dennoch oft kritisiert worden, dass Kinder in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, von denen aber keine Handlungen ausgehen, weil sie ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 26. Oktober 2001 zwei Angestellte einer Papierfirma wegen mehrfacher Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen die Firma hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 7,9 Mio DM angeordnet. Die Firma (als Verfallsbeteiligte) und die Staatsanwaltschaft hatten gegen die Verfallsanordnung Revision eingelegt. Die Firma wollte insbesondere ihre Kosten in Abzug bringen, die Staatsanwaltschaft erstrebte einen höheren Verfallsbetrag.
Gegenstand der Verfallsanordnung sind Embargoverstöße in der Zeit von 1992 bis 1995. Die Papierfabrik hatte Tabakpapier an eine Firma in Serbien geliefert. Diese Geschäftsbeziehung bestand schon vor dem Embargo und war ... weiter lesen
OLG Dresden, BußgeldS
Beschluss
Ss (OWi) 9015/01
11.04.2002
Leitsatz
Bei mehreren gleichermaßen zur Gefahrenabwehr (objektiv) geeigneten Verhaltensweisen bildet nur diejenige einen Rechtfertigungsgrund, die in der konkreten Notstandssituation geboten ist. Ein solches "Gebotensein" liegt aber nicht vor, wenn von dem Täter ein anderes als das gezeigte Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist.
Schlagwörter: Überholen; Geschwindigkeit
Rechtsvorschriften: StGB § 34
Volltext s. Anhangweiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei Steuerhinterziehung über 50.000 Euro kommen Steuerpflichtige nicht mehr mit einer Geldstrafe davon. Denn es handelt sich dann um einen Betrug „in großem Ausmaß“, heißt es in einem am Freitag, 5. Februar 2016, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: 1 StR 373/15). Eine früher höhere Schwelle bei Betrug durch reines Verschweigen gab der BGH auf. Nach dem neuen Urteil ist zudem ein Betrug bei mehreren Steuerarten zusammenzurechnen, wenn er auf einheitliche Falschangaben zurückgeht.
Laut Gesetz wird Steuerhinterziehung „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft. Bei Steuerbetrug ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hatte die Angeklagten vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Videofilme und des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz a.F. freigesprochen. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.
Nach den Feststellungen betrieben die Angeklagten eine sogenannte Automatenvideothek, in der unter anderem Filme pornographischen Inhalts erhältlich waren. Um auch ohne Ladenpersonal eine wirksame Alterskontrolle zu gewährleisten, mußten die Kunden bei den Angeklagten einen Aufnahmeantrag stellen. Dabei wurden ihre Angaben nach persönlicher Vorsprache anhand eines vorzulegenden Ausweispapiers überprüft und der Daumenabdruck eingelesen. Anschließend ... weiter lesen
Welche Strafe? Höhe der Strafe? Eintrag im Führungszeugnis? Abschluss Studium? Start in den Beruf? Berufsverbot? Kosten Rechtsanwalt?
Zur Zeit sind in Fachkreisen neben Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auch ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen BAföG-Betrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an, die bei nicht anwaltlich ... weiter lesen
Die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren ist in den §§ 359-373a StPO geregelt.
Ganz trocken darf (muss) man wohl behaupten: Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden.
Es sei denn, die Wiederaufnahme ist erfolgreich und es kommt zu einer neuen Hauptverhandlung.
Das Verfahren besteht dem Grunde nach aus dem Aditionsverfahren und dem Probationsverfahren.
In dem Aditionsverfahren muss der Strafverteidiger (schriftlich) mindestens einen gesetzlichen Grund der Wiederaufnahme des Verfahrens (sowie die nötigen Beweismittel) anführen.
Das Gericht prüft sodann unter ... weiter lesen
Jugendliche und das Gesetz sind ein so alter Brennpunkt wie das Problem mit der Erziehung und Teenagern.
Eltern sind meist erzürnt und verwirrt wenn der junge Spross in Konflikt mit dem Gesetz gerät.
Manchmal sind alleinerziehende Elternteile der Aufgabe der Erziehung nicht gewachsen bzw. wissen nicht wie Sie mit einem rebellierenden Heranwachsenden umgehen sollen.
Ein kleiner Leitfaden soll der folgende Aufsatz geben, jedoch nur im Hinblick auf juristische Konsequenzen und Möglichkeiten.
Der Verfasser will sich nicht anmaßen die Erziehung einzelner Elternteile oder das Umfeld des Jugendlichen zu bewerten und zu verurteilen.
Das Wichtigste im Jugendstrafrecht ist zunächst das behutsame Vorgehen ... weiter lesen