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Zulässigkeit der DNA-Identitätsfeststellung bei mehr als 10 Jahre zurückliegender Sexualstraftat
Ein wegen u.a. zweifacher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes vom Landgericht Hagen rechtskräftig verurteilter 46 Jahre alter Mann muss sich der Anordnung der Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der DNA-Identitätsfeststellung auch dann unterwerfen, wenn die einschlägigen Straftaten schon 10 Jahre zurück liegen. Der Mann hatte 1991 seine damals minderjährige Stieftochter zweimal vergewaltigt. Im Jahre 1993 kam es zu einem weiteren sexuellen Missbrauch des jungen Mädchens. Nach Aufdeckung der Straftaten wurde der Mann vom Landgericht Hagen im Februar 2003 rechtskräftig verurteilt. Gegen die angeordneten Maßnahmen zur ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Dezember 2016 – 1 StR 253/15
Der Tatbestand der Erpressung gemäß § 253 StGB setzt den Einsatz von Gewalt oder einer Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Nötigung zu einer Handlung, einem Dulden oder Unterlassen voraus. Zusätzlich muss dem Vermögen des Opfers oder eines Dritten ein Nachteil zugefügt werden. Dabei muss der Täter eine Bereicherungsabsicht aufweisen. Die Rechtswidrigkeit ist ausnahmsweise nicht indiziert, sondern ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verbindung zweier Wirtschaftsstrafverfahren beanstandet, weil das
Gericht dem verfassungsrechtlichen Gebot fairen Verfahrens nicht
hinreichend Rechnung getragen hat.
Dem Ausgangsverfahren liegt eine gegen den Beschwerdeführer (Bf) und
vier weitere Personen gerichtete Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
zu Grunde, die ihm Beihilfe zum Subventionsbetrug in drei Fällen zur
Last legt. Das Landgericht Mühlhausen ließ die Anklageschrift zur
Hauptverhandlung zu und verband das Verfahren mit einem weiteren
Wirtschaftsstrafverfahren, das sich unter anderem auch gegen drei
Mitangeklagte des Bf richtet. Bei dem hinzuverbundenen Strafverfahren
handelt es ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren)
Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ;
OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10
Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte erstmals zu entscheiden, ob sich ein Polizeibeamter durch die Mitteilung, daß in einem polizeilichen Datensystem zu bestimmten Personalien keine Einträge vorhanden waren, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB strafbar machen kann.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in sieben Fällen zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der als Polizeioberkommissar bei einer Zugriffseinheit der Polizei in Frankfurt am Main tätige Angeklagte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit mittels seiner ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anders lautende Entscheidung des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 7. August 2001 aufgehoben, durch welche der Betroffene wegen vorsätzlicher Besorgung fremder Rechts-angelegenheiten in 170 Fällen zu Geldbußen von insgesamt DM 170.000 (jetzt € 86.919) verurteilt wurde.
In den Jahren 1997/1998 bot der Betroffene in mehreren Publikationen bundesweit Informationen zum Kauf an, auf welche Weise die Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes vermieden werden kann. Für einen Betrag von DM 550 übersandte er eine 25-seitige Informationsbroschüre (den sog. „Anti-Wehrdienstreport“) und erklärte sich bereit, bei Bedarf Interessenten telefonisch und ... weiter lesen
Verwertungsverbot einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
Der Sachverhalt Das OLG hat in seinem Beschluss vom 16.08.2010, Az.: 1 SsBs 2/10 entschieden, dass eine Blutprobe, die an einem Werktag um 15:40 Uhr nur auf polizeiliche Anordnung hin abgenommen worden ist, ohne dass Gefahr in Verzug bestand, zu Beweiszwecken verwertbar ist. Die betroffene Person nahm im vorliegenden Fall am 13.11.2009 unter Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis stehend, am öffentlichen Straßenverkehr teil. Er war auf dem Weg zu einer Polizeiinspektion, von wo er einen Bekannten abholen wollte. Der auf der Dienststelle anwesende Polizeibeamte gewann dabei den Eindruck, dass der Betroffene unter Drogeneinfluss stand. Der ... weiter lesen
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft über ein Urteil des Landgerichts Potsdam zu befinden. Dort wurde zwei Tätern, die über mehrere Stunden ihr Opfer mißhandelt und sich dabei erheblich betrunken hatten, aufgrund ihrer Alkoholisierung eine Strafmilderung gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies unter Hinweis auf Ausführungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003, NJW 2003, 2394) beanstandet, wonach bei vorwerfbarer Alkoholisierung generell keine Strafmilderung mehr gewährt werden soll (Pressemitteilung Nr. 67/2003). Auch der 5. Strafsenat hat die Strafmilderung im konkreten Fall als fehlerhaft angesehen. Über die Höhe der Strafe muß deshalb bei ... weiter lesen
Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig
Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen