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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Trotz Nichtannahme erfolgreiche Verfassungsbeschwerden
Die Beschwerdeführer sind Strafgefangene. Ihre getrennt voneinander
eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden zu gemeinsamer Entscheidung
verbunden. Im fachgerichtlichen Verfahren hatten sie jeweils eine
Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
für die Aufnahme zuständigen Rechtspfleger hatten die Niederschriften
mit einer beigefügten privatschriftlichen Begründung des jeweiligen
Beschwerdeführers an das jeweils zuständige Oberlandesgericht
weitergeleitet. Die Oberlandesgerichte verwarfen die Rechtsbeschwerden
als unzulässig, weil der Rechtspfleger gestaltend an der Abfassung der
Rechtsmittelschrift mitwirken und für deren ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2017 – 5 StR 164/16
Der Betrieb illegaler Streaming-Webseiten ist nicht nur zivilrechtlich in Hinblick auf Urheberrechtsverstöße relevant und kann sowohl für Nutzer, als auch Betreiber der entsprechenden Seiten zu Abmahnungen oder sogar Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus wird der Betrieb auch strafrechtlich geahndet. Auch das bloße Bereitstellen von Internetlinks, die auf die Seiten Dritter, welche die konkreten Inhalte anbieten, verweisen, erfüllt den Tatbestand des § 106 Variante 1 UrhG. Vorgesehen ist dafür eine Strafe von drei Jahren oder Geldstrafe. Denn der Vorgang des Bereitstellens lässt sich unter das ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteilen vom 24.09.2018 zu den Aktenzeichen 7 A 10084/18.OVG und 7 A 10256/18.OVG entschieden, dass Lichtbilder, Fingerabdrücke und ähnliche Maßnahmen auch im Falle einer Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts zulässig sind, wenn ein sogenannter Restverdacht fortbesteht.
Die Verwaltungsrichter führten aus, dass die angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung rechtmäßig ist, wenn der Tatvorwurf nicht vollends ausgeräumt ist.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen dürften vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig sei. Die ... weiter lesen
Im Geschäftsverkehr – gerade auch im grenzüberschreitenden – kommt es zu Straftaten gegen das Vermögen (Betrug, Unterschlagung, Untreue). Bei diesen fällt es dem Geschädigten gewöhnlich schwer, den Schädiger zu belangen. Im Verfahren vor den Zivilgerichten trägt der Geschädigte die umfängliche Darlegungs- und Beweislast und zunächst einmal die Kosten des Verfahrens. Diese kann er im Obsiegensfalle ganz oder teilweise bei dem Schädiger eintreiben, wenn dieser dann noch über pfändungsfähiges Vermögen verfügt.
Zudem sind die Mittel der Sachverhaltsermittlung beschränkt (forensic audit; Befragung von Zeugen, Auffinden von ... weiter lesen
Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zum Bandendiebstahl
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat auf Vorlage des 4. Strafsenats die Rechtsprechung zum Bandendiebstahl grundlegend geändert.
Nach § 244 StGB, der dem Dieb für verschiedene besonders gefährliche Fälle des Diebstahls schwerere Strafe androht, wird wegen Bandendiebstahls bestraft, wer "als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt" (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
In ihrer bisherigen Rechtsprechung haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs unter Bande im Sinne dieser Vorschrift – sowie anderer Bandentatbestände – bei Vorliegen der ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt.
Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie.
Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Karlsruher. Beute muss von Straftätern auch dann herausgeben werden, wenn der Rückgabeanspruch oder die Tat selbst bereits verjährt sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Freitag, 29.04.2022 entschieden, dass dies „wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig“ ist und zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auch nachträglich eingeführt werden durfte (Az.: 2 BvR 2194 /21). Als Ergebnis bestätigte es damit die Einziehung von rund 176 Millionen Euro bei der Warburg Bank.
Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktienhandel im Umfeld von Dividendenausschüttung. Mit komplexen Transaktionen gelang es den Tätern, die ... weiter lesen
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft über ein Urteil des Landgerichts Potsdam zu befinden. Dort wurde zwei Tätern, die über mehrere Stunden ihr Opfer mißhandelt und sich dabei erheblich betrunken hatten, aufgrund ihrer Alkoholisierung eine Strafmilderung gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies unter Hinweis auf Ausführungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003, NJW 2003, 2394) beanstandet, wonach bei vorwerfbarer Alkoholisierung generell keine Strafmilderung mehr gewährt werden soll (Pressemitteilung Nr. 67/2003). Auch der 5. Strafsenat hat die Strafmilderung im konkreten Fall als fehlerhaft angesehen. Über die Höhe der Strafe muß deshalb bei ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig.
Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Straßburg (jur). Deutschland muss einen deutschen Arzt nicht ausliefern, der während einer Auslandstätigkeit fahrlässig den Tod eines Patienten verursacht hat. Eine Strafverfolgung in Deutschland ist ebenfalls zulässig, urteilte am Donnerstag, 22. Mai 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 49278/09). Er wies damit die beiden Söhne eines durch einen Behandlungsfehler gestorbenen Briten ab.
Eine private Vermittlungsagentur hatte den deutschen Arzt für den Notdienst des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Großbritannien, dem „National Health Service“, angeworben. Bereits am Tag nach seiner Ankunft nahm er seine Arbeit ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ;
OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10
Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen