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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Februar 2017 – 4 Str 422/15
Für diverse Delikte sowie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht ist die Frage relevant, wann sich ein Fahrer eines Autos fahrlässig verhält. Für den einzelnen heißt das konkret: Ab wann sollte ich mich nicht mehr hinter das Steuer setzen?
Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und verlangsamt die Reaktionszeit. Die Fahrlässigkeit bezüglich des Führens eines KFZ unter Einfluss der Droge ist folglich eher naheliegend. Die genauen Voraussetzungen waren jedoch bisher unter den Oberlandesgerichten strittig.
Der Tatbestand des § 24 Absatz 2 StVG sieht vor, dass ... weiter lesen
Das Landgericht Hechingen hat die Angeklagte wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoß die Angeklagte ihren schlafenden Ehemann F. mit dessen Revolver. Mit der Tat beendete die Angeklagte die jahrelangen, sich steigernden Gewalttätigkeiten und Demütigungen, die sie durch F seit Beginn ihrer Beziehung 1984 zu erdulden hatte. Anfangs versetzte F der Angeklagten Ohrfeigen, später Faustschläge und Fußtritte. Seit Mitte der 90er Jahre schlug er sie, wann immer er meinte, sie habe etwas falsch gemacht. Dabei erlitt die Angeklagte schwerwiegende Verletzungen. So trat er ihr in den Bauch, während sie mit der gemeinsamen zweiten Tochter schwanger war. Er ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Karlsruher. Beute muss von Straftätern auch dann herausgeben werden, wenn der Rückgabeanspruch oder die Tat selbst bereits verjährt sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Freitag, 29.04.2022 entschieden, dass dies „wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig“ ist und zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auch nachträglich eingeführt werden durfte (Az.: 2 BvR 2194 /21). Als Ergebnis bestätigte es damit die Einziehung von rund 176 Millionen Euro bei der Warburg Bank.
Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktienhandel im Umfeld von Dividendenausschüttung. Mit komplexen Transaktionen gelang es den Tätern, die ... weiter lesen
Straßburg (jur). Eine fünf Jahre und acht Monate dauernde Untersuchungshaft stellt nicht automatisch eine Menschenrechtsverletzung dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Donnerstag, 6. November 2011, verkündeten Urteil entschieden und damit die Beschwerde des in Hagen lebenden staatenlosen Faruk Ereren als unbegründet zurückgewiesen (Az.: 67522/09).
Ereren wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf angeklagt, ein führendes Mitglied einer Terrororganisation, der türkisch marxistisch-leninistischen „Revolutionären Volksbefreiungpartei-Front“ (DHKP-C), zu sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, ... weiter lesen
Straßburg (jur). Deutschland darf weiterhin als gefährlich geltende psychisch kranke Straftäter nachträglich in die Sicherungsverwahrung nehmen, auch wenn sie nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sind. Dies hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in einem am Dienstag, 4. Dezember 2018, verkündeten Urteil bestätigt (Az.: 10211/12 und 27505/14).
Die Straßburger Richter lehnten damit die Beschwerde eines psychisch Kranken ab, der sich gegen seine Sicherungsverwahrung wandte. Der damals 19-Jährige Mann wurde vom Landgericht Regensburg 1997 nach dem Jugendstrafrecht zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Mordes an einer Joggerin ... weiter lesen
Hintergrund:
EncroChat-Handys sind Mobiltelefone mit spezieller, verschlüsselter Software. Das EncroChat-Handy und dessen Programm galten lange als abhörsicher, sodass insbesondere Personen das Mobiltelefon für ihre geheimen Geschäfte genutzt haben.
Die Entschlüsselung der zwischen den Nutzern gewechselten Chatnachrichten auf dem Server war nicht möglich. Daher entschlossen sich die französischen Behörden unmittelbar auf die Endgeräte zuzugreifen, um die Nutzer zu identifizieren und deren Aktivitäten aufzudecken. Schließlich gelang es den französischen Ermittlern und Ermittlerinnen die Kommunikation von rund 60.000 EncroChat-Nutzer|innen mit Hilfe eines Trojaners ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter Bestätigung einer Entscheidung der Vorinstanz entschieden.
Mit Beginn des Jahres 2003 wurde der in der Vollzugsanstalt Bruchsal bislang gestattete Verkauf mohnhaltiger Produkte an Gefangene über den externen Bäcker untersagt, weil derartige Erzeugnisse Rückstände an Rauschgift im Urin hinterlassen würden und hierdurch die in der Vollzugsanstalt regelmäßig durchgeführten Urinkontrollen beeinflusst werden könnten. Hiergegen wandte sich ein 32jähriger Gefangener mit dem Hinweis, dass er bekanntermaßen kein Drogenkonsument sei und die Mohnbrötchen auch nicht an Dritte weitergeben werde. Seinen Antrag, ihm weiterhin den Bezug von Mohnbrötchen zu gestatten, hat die ... weiter lesen
Wie bereits ausführlich berichtet, wurden im Rahmen der Operation "Himmel" ca. 12.000 Verdächtige von den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften ermittelt. Betroffene sollten sich im Strafverfahren keinesfalls ohne vorherige rechtsanwaltliche Prüfung zu einer DNA-Untersuchung von der Justiz drängen lassen. Die Verpflichtung zur Abgabe des genetischen Fingerabdrucks unterliegt hohen rechtlichen Voraussetzungen, die vielmals schlichtweg nicht gegeben sind. Gleiches gilt für die Durchführung einer sogennaten ED-Behandlung (= erkennungsdienstliche Behandlung).
„Was ist eigentlich eine DNA-Untersuchung?"
Die Möglichkeit der DNA-Analyse oder DANN-Untersuchung wird in einem laufenden ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
In aktuellen Medienberichterstattungen ist gegenwärtig zu lesen, dass RTL 2 am 7. Oktober um 20.15 Uhr kurzfristig die erste Folge derSendereihe „Tatort ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Ein Arzt sollte sich mit Todesdrohungen gegen eine Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auch in Form eines Verweises auf ein Märchen der Brüder Grimm zurückhalten. Nimmt die Mitarbeiterin die Drohung ernst, kann es sich um eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen handeln, enschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 19. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 7 ORs 10/23).
Damit wurde der angeklagte Facharzt für forensische Psychiatrie zu Recht wegen einer Todesdrohung in Form eines Hinweises auf das Märchen „Die Gänsemagd“ der Brüder Grimm verwarnt. Der Mediziner hatte sich per E-Mail mit einer Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ... weiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen