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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16
Er gehört zu den größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats: Der Zweifelssatz des Strafrechts. Den meisten dürften er eher anhand seiner römisch-rechtlichen Ausprägung in dubio pro reo bekannt sein – im Zweifel für den Angeklagten. Jener muss in einem strafrechtlichen Verfahren, solange als unschludig gelten, bis seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Abzuleiten ist dieser Grundsatz aus Art. 20 Absatz III GG, aus dem wiederrum das Rechtsstaatsprinzip folgt. Mitunter finden sich anderweitige Begründungsansätze wie die Menschenwürdegarantie des Art. 1 ... weiter lesen
1. Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
Dieses Gesetz regelt detailiert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird.
Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.
Dabei gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen:
a) Belegart N b) Belegart O
Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= sogenanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht ... weiter lesen
Der Generalbundesanwalt führt gegen mehrere Jugendliche und einen Heranwachsenden ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Den Beschuldigten liegt zur Last, gemeinschaftlich versucht zu haben, aus dem niederen Beweggrund "Ausländerhaß" zwei Vietnamesen zu töten, und diese vorsätzlich schwer verletzt zu haben. Die Täter - Mitglieder der örtlichen rechtsextremistischen Jugendszene - sollen die Vietnamesen verfolgt, sie zu Fall gebracht und wuchtig mit den Fäusten sowie mit - teilweise schweren, festen - Schuhen auf Kopf, Bauch und Rücken der Geschädigten eingetreten haben. Dabei sollen sie Parolen wie "Ausländer verrecke" und "Ausländersau" geschrieen haben.
Nach einer von ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat nun doch durch Urteil klarstellend entschieden, dass auch mit der neuen Fassung des § 15a Abs. 4 InsO, ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH Täter einer Insolvenzverschleppung sein kann.
Der faktische Geschäftsführer ist aufgrund seines Handelns und seiner Befugnisse Geschäftsführer einer GmbH, obwohl er nicht ordentlich als solcher bestellt wurde.
Wer also wie ein Geschäftsführer handelt, muss sich auch so behandeln lassen. In guten wie in schlechten Zeiten.
Dies war bisher, nach der Neuregelung des § 15a InsO, umstritten. Die gesetzliche Formulierung des § 15a InsO, welche von den Mitglieder des Vertretungsorgans spricht, ... weiter lesen
Das Beamtenstrafrecht
Eine kurze Übersicht über ein komplexes Kapitel der Strafverteidigung
Das Beamtenstrafrecht, also die Strafverteidigung eines Beamten in einem Strafverfahren, ist nicht nur ein Ermittlungsverfahren und ein Urteil sondern zumeist auch wegbereitend für darauffolgende Disziplinarverfahren.
Es gilt, nach dem (Straf-,) Verfahren ist vor dem (Disziplinar-,) Verfahren.
Das Strafrecht ist ebenso wie das Disziplinarrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Beide Verfahren sind daher dem Wesen nach sehr ähnlich und bedürfen gleichermaßen hoher Aufmerksamkeit des Strafverteidigers.
Die Ergebnisse des ... weiter lesen
Geldstrafe für Ohrfeige bei Klassenkameraden wegen "Mobbing" der Tochter. Der Strafrichter des Amtsgerichts Ludwigsburg hat eine angeklagte Mutter nach der Hauptverhandlung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 8,- € (= 240,- €) verurteilt.
Nach § 223 StGB (Strafgesetzbuch) wird wegen Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt.
Zu den vorangegangenen Informationen ist allerdings zwingend stets zu beachten, dass diese kurzen Ausführungen lediglich einen ersten groben Überblick über über strafrechtliche ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei Steuerhinterziehung über 50.000 Euro kommen Steuerpflichtige nicht mehr mit einer Geldstrafe davon. Denn es handelt sich dann um einen Betrug „in großem Ausmaß“, heißt es in einem am Freitag, 5. Februar 2016, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: 1 StR 373/15). Eine früher höhere Schwelle bei Betrug durch reines Verschweigen gab der BGH auf. Nach dem neuen Urteil ist zudem ein Betrug bei mehreren Steuerarten zusammenzurechnen, wenn er auf einheitliche Falschangaben zurückgeht.
Laut Gesetz wird Steuerhinterziehung „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft. Bei Steuerbetrug ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels
Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen - Revision von zwei Journalisten der Wochenzeitung „N." in P. erfolgreich
Die beiden Angeklagten (der 46-jährige verantwortliche Herausgeber bzw. ein 42-jähriger Redakteur des in P. erscheinenden „N.“ - einer wöchentlich erscheinenden Zeitung, die kostenlos an etwa 12 000 Haushalte verteilt und über Anzeigen finanziert wird) veröffentlichten in der Ausgabe 19 des „N.“ im Juli 1999 unter der Überschrift „H.: Wer ist schuld am Giftmüll-Skandal?“ einen Beitrag, welcher sich mit Vorgängen um die Pforzheimer Mülldeponie befasste. In diesem war unter anderem die Rede, dass es dort jahrelang zu illegalen Ablagerungen von Giftmüll gekommen sei. Der P. Bürgermeister W. sei für die Deponie ... weiter lesen
Im Geschäftsverkehr – gerade auch im grenzüberschreitenden – kommt es zu Straftaten gegen das Vermögen (Betrug, Unterschlagung, Untreue). Bei diesen fällt es dem Geschädigten gewöhnlich schwer, den Schädiger zu belangen. Im Verfahren vor den Zivilgerichten trägt der Geschädigte die umfängliche Darlegungs- und Beweislast und zunächst einmal die Kosten des Verfahrens. Diese kann er im Obsiegensfalle ganz oder teilweise bei dem Schädiger eintreiben, wenn dieser dann noch über pfändungsfähiges Vermögen verfügt.
Zudem sind die Mittel der Sachverhaltsermittlung beschränkt (forensic audit; Befragung von Zeugen, Auffinden von ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen