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Straßburg (jur). Deutschland darf weiterhin als gefährlich geltende psychisch kranke Straftäter nachträglich in die Sicherungsverwahrung nehmen, auch wenn sie nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sind. Dies hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in einem am Dienstag, 4. Dezember 2018, verkündeten Urteil bestätigt (Az.: 10211/12 und 27505/14).
Die Straßburger Richter lehnten damit die Beschwerde eines psychisch Kranken ab, der sich gegen seine Sicherungsverwahrung wandte. Der damals 19-Jährige Mann wurde vom Landgericht Regensburg 1997 nach dem Jugendstrafrecht zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Mordes an einer Joggerin ... weiter lesen
Marburg (jur). Werden Strafgefangene wegen starker Schmerzen in einer Klinik ärztlich behandelt, sollten die anwesenden Polizeibeamten unter Umständen auf Hand- und Fußfesseln verzichten. Denn die Fesselung des Häftlings kann dessen Menschenwürde verletzen und eine Entschädigungszahlung begründen, entschied das Landgericht Marburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22. September 2015 (Az.: 7 O 112/11). Das gelte etwa, wenn der Gefangene gefesselt seine Notdurft verrichten muss.
Damit bekam ein in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwalmstadt inhaftierter Strafgefangener recht. Der Mann muss wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Manipulierte Verfahrensunterlagen und unbearbeitet im Keller gelagerte Klagen – damit hat sich eine Richterin in Nordrhein-Westfalen der Rechtsbeugung schuldig gemacht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 13. Juni 2023, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 4 StR 149/22). Die Karlsruher Richter bestätigten damit einen Schuldspruch des Landgerichts Hagen. Die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe hob der BGH allerdings auf.
Die Richterin war in einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen tätig und dort für Familiensachen sowie für Straf- und Bußgeldverfahren zuständig. Als sie im Frühjahr 2018 ein von ihr gefälltes Urteil nicht rechtswirksam dokumentiert und „zu den ... weiter lesen
Da eine Hausdurchsuchung tief in die Grundrechte eines von ihr Betroffenen eingreift, ist diese nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese sind in den §§ 102 bis 110 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Eine Hausdurchsuchung muss gem. § 105 StPO grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Sollte kein Richter erreichbar sein, ist bei Gefahr im Verzug die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei möglich. Der Beschluss kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Durchsuchung kann dabei in den Räumen des Verdächtigen (§ 102 StPO) sowie eines Dritten (§ 103 StPO) stattfinden. Inhaltlich muss der Durchsuchungsbeschluss die ... weiter lesen
Strafverfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB) finden ihren Anfang meistens durch "zielgerichtete Recherchen" der Kriminalpolizei - wie es in typischen Auswerteberichten in Ermittlungsakten oft heißt -, hier ein Beispiel:
"Grundlage der Strafanzeige gegen Herrn ... war eine zielgerichtete Recherche nach Besitzern und Anbietern von Kinderpornographie mittels einer durch das LKA-NRW entwickelten Software. Mittels dieser Software konnte beweissicher festgestellt werden, dass von dem Anschluss des oben genannten Herrn ... die Datei mit dem Namen ... mpg zur Verfügung gestellt ... wurde."
Etwa in sog. P2P-Internet-Tauschbörsen, wo von den ... weiter lesen
BAFöG-Betrug (§ 263 StGB) - Dieser Straftatbestand steht im Strafrecht derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und wird oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen. Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldigvor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein persönliches Gerichtsverfahren bleibt erspart. Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl jedoch existenzbedrohend sein ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11).
Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt wahrheitswidrigem Verschweigen eines Verlöbnisses
Das Landgericht Erfurt hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung und tateinheitlich begangener Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte die Zeugin gegen deren Willen zu sexuellen Handlungen genötigt, nachdem er sie zuvor jeweils körperlich mißhandelt hatte. Die Geschädigte erstattete unmittelbar nach der zweiten Tat Strafanzeige bei der Polizei und wurde anschließend durch den Ermittlungsrichter vernommen. Bei der Polizei und vor dem Ermittlungsrichter verneinte sie auf Frage ... weiter lesen
Inhalsverzeichnis:
1. Allgemeines (Wahlverteidigung, Pflichtverteidigung und Prozesskostenhilfe) 2. Festnahme: was tun? 3. Weiteres Verfahren und Haft 4. Der Prozess: Abschluss der Ermittlungen, Vorverhandlung und Hauptverfahren 5. (...) Sonderverfahren 6. Beschlagnahme und Einziehung 7. Vollstreckungs- und Ueberwachungsverfahren 8. Auslieferung
1. ALLGEMEINES (WAHLVERTEIDIGUNG, PFLICHTVERTEIDIGUNG UND PROZESSKOSTENHILFE)
Wer sich einem strafrechtlichen Verfahren unterwerfen muss, hat das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf angemessene anwaltliche Vertretung (Strafverteidigung).
Diese umfasst:
einen Dolmetscher , wenn der Betroffene sich nicht ausreichend ... weiter lesen
Wer mit einem Strafverfahren rechnen muss oder gar bereits eine Anklage zugestellt bekommen hat, wird sich fast immer mit dem Gedanken auseinandersetzen, ob er einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen soll.
Vorteil eines Pflichtverteidigers
Da sich nicht jeder sofort einen Strafverteidiger leisten kann, stellt man sich in solch einer Situation häufig die Frage, ob eventuell ein Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers besteht. Der Vorteil eines Pflichtverteidigers besteht zunächst darin, dass dieser seine Kosten nicht gegenüber dem Mandanten abrechnet, sondern gegenüber der Staatskasse.
Wird der Mandant nicht freigesprochen sondern verurteilt, so wendet sich die Staatskasse ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen drei Angeklagte aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hatte die Angeklagten wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von 9 und 8 Jahren bzw. einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts traktierten die drei erheblich alkoholisierten rußlanddeutschen Angeklagten gemeinsam einen polnischen Obdachlosen mit heftigen Fußtritten gegen Kopf und Hals, wodurch dieser zu Tode kam, was die Angeklagten auch zumindest billigend in Kauf nahmen. Anlaß für die Tat waren bei zwei der ... weiter lesen