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Hintergrund:
EncroChat-Handys sind Mobiltelefone mit spezieller, verschlüsselter Software. Das EncroChat-Handy und dessen Programm galten lange als abhörsicher, sodass insbesondere Personen das Mobiltelefon für ihre geheimen Geschäfte genutzt haben.
Die Entschlüsselung der zwischen den Nutzern gewechselten Chatnachrichten auf dem Server war nicht möglich. Daher entschlossen sich die französischen Behörden unmittelbar auf die Endgeräte zuzugreifen, um die Nutzer zu identifizieren und deren Aktivitäten aufzudecken. Schließlich gelang es den französischen Ermittlern und Ermittlerinnen die Kommunikation von rund 60.000 EncroChat-Nutzer|innen mit Hilfe eines Trojaners ... weiter lesen
Die Polizei darf bei einem Hartz IV Empfänger nicht Geldscheine im Wert von 4.200 Euro mit der Begründung sicherstellen, dass diese erfahrungsgemäß aus einer Straftat stammen würden.
Vorliegend war ein Hartz IV Empfänger in eine Verkehrskontrolle geraten. Als die Beamten zudem Marihuana Geruch im Fahrzeug bemerkten, durchsuchten sie das Fahrzeug. Doch diesbezüglich wurden sie nicht fündig. Als sie jedoch im Kofferraum Geldscheine im Wert von 4.200 Euro vorfanden, nahmen sie das Geld an sich im Wege der Sicherstellung. Sie nahmen dem Bedürftigen nicht ab, dass er sich diesen Betrag angespart habe und dieses Geld für seine Freundin zum Einkaufen bestimmt sei. Doch der Betroffene ... weiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen
Karlsruher. Beute muss von Straftätern auch dann herausgeben werden, wenn der Rückgabeanspruch oder die Tat selbst bereits verjährt sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Freitag, 29.04.2022 entschieden, dass dies „wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig“ ist und zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auch nachträglich eingeführt werden durfte (Az.: 2 BvR 2194 /21). Als Ergebnis bestätigte es damit die Einziehung von rund 176 Millionen Euro bei der Warburg Bank.
Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktienhandel im Umfeld von Dividendenausschüttung. Mit komplexen Transaktionen gelang es den Tätern, die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Manipulierte Verfahrensunterlagen und unbearbeitet im Keller gelagerte Klagen – damit hat sich eine Richterin in Nordrhein-Westfalen der Rechtsbeugung schuldig gemacht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 13. Juni 2023, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 4 StR 149/22). Die Karlsruher Richter bestätigten damit einen Schuldspruch des Landgerichts Hagen. Die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe hob der BGH allerdings auf.
Die Richterin war in einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen tätig und dort für Familiensachen sowie für Straf- und Bußgeldverfahren zuständig. Als sie im Frühjahr 2018 ein von ihr gefälltes Urteil nicht rechtswirksam dokumentiert und „zu den ... weiter lesen
Zulässigkeit der DNA-Identitätsfeststellung bei mehr als 10 Jahre zurückliegender Sexualstraftat
Ein wegen u.a. zweifacher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes vom Landgericht Hagen rechtskräftig verurteilter 46 Jahre alter Mann muss sich der Anordnung der Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der DNA-Identitätsfeststellung auch dann unterwerfen, wenn die einschlägigen Straftaten schon 10 Jahre zurück liegen. Der Mann hatte 1991 seine damals minderjährige Stieftochter zweimal vergewaltigt. Im Jahre 1993 kam es zu einem weiteren sexuellen Missbrauch des jungen Mädchens. Nach Aufdeckung der Straftaten wurde der Mann vom Landgericht Hagen im Februar 2003 rechtskräftig verurteilt. Gegen die angeordneten Maßnahmen zur ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
In aktuellen Medienberichterstattungen ist gegenwärtig zu lesen, dass RTL 2 am 7. Oktober um 20.15 Uhr kurzfristig die erste Folge derSendereihe „Tatort ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Journalisten, die „geleakte“ Daten auswerten und darüber berichten, machen sich wohl nicht der „Datenhehlerei“ schuldig. „Ein hinreichendes Risiko, dass sich Journalisten strafbar machen, besteht nicht“, heißt es in einem am Mittwoch, 22. Juni 2022, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 2821/16). Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde wiesen die Karlsruher Richter daher als unzulässig ab.
In dem Streit geht es um den 2015 eingeführten Strafparagrafen der „Datenhehlerei“ (Paragraf 202d Strafgesetzbuch). Er stellt unter bestimmten Voraussetzungen die Weitergabe rechtswidrig erlangter Daten unter ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte erstmals zu entscheiden, ob sich ein Polizeibeamter durch die Mitteilung, daß in einem polizeilichen Datensystem zu bestimmten Personalien keine Einträge vorhanden waren, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB strafbar machen kann.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in sieben Fällen zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der als Polizeioberkommissar bei einer Zugriffseinheit der Polizei in Frankfurt am Main tätige Angeklagte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit mittels seiner ... weiter lesen
Sachverhalt:
Der Beschuldigte hat einen Impfausweis bei einer Apotheke vorgelegt, damit ihm ein digitales Impfzertifikat ausgestellt wird. Allerdings waren die Angaben im Impfpass unrichtig, da der Beschuldigte nicht gegen Covid-19 geimpft wurde. Dem Apotheker ist die Unrichtigkeit der Angaben aufgefallen und meldete dies der Ermittlungsbehörde. Der Impfpass wurde infolgedessen beschlagnahmt. Die Polizei hat daraufhin die gerichtliche Bestätigung für die Beschlagnahme beantragt.
Beschwerdeentscheidung:
Dem Landgericht Osnabrück wurde eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgelegt. Das Amtsgericht Osnabrück hat zuvor eine Strafbarkeit des Beschuldigten verneint und somit die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hausarbeit und Kindererziehung im sogenannten Islamischen Staat (IS) muss noch keinen dringenden Tatverdacht der Unterstützung und Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung bedeuten. Anders sieht dies jedoch aus, wenn die „häuslichen Pflichten“ die Kampfmoral des Ehemannes fördern sollen, die Kinder nach der IS-Ideologie erzogen und bei „Glaubensgeschwistern“ um Spenden für den IS geworben wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei am Donnerstag, 12. Mai 2022, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: AK 14/22 und AK 18/22).
Die Karlsruher Richter ordneten damit in einem Fall die Verlängerung der sechsmonatigen Untersuchungshaft ... weiter lesen
Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen:
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen , denn niemand braucht sich selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen. Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen. Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da ... weiter lesen