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1. Der Diebstahl § 242 StGB (Strafgesetzbuch) Diebstahl - Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird nach dieser Strafvorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Dies ist der sogenannte einfache Fall des Diebstahls. Wesentlich härter sanktioniert sind als besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 244 StGB der Diebstahl mit Waffen sowie der Bandendiebstahl und der Wohnungseinbruchdiebstahl. Nach dieser Strafnorm wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ... weiter lesen
Freispruch für Jörg Kachelmann. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und beschlossen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den Durchsuchungen und Beschlagnahmen entstandenen Schäden zu entschädigen ist.
Das Gericht sah anders als die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten und sprach ihn nach dem Grundsatz in dubio pro reo (= im Zweifel für den Angeklagten) frei. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidiger Johann ... weiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen
München (jur). Wenn junge Menschen ohne Wissen der Eltern ihre Ausbildung abbrechen, ist die Vorlage eines gefälschten Ausbildungsnachweises eine schlechte Idee. Nicht nur, dass den Eltern später hohe Rückforderungen beim Kindergeld drohen, der Nachwuchs landet dann schnell vor Gericht, wie ein am Montag, 13. November 2023, bekanntgegebenes Urteil des Amtsgerichts München zeigt (Az.: 1114 Ds 68 Js 21916/22). Es verurteilte einen jungen Mann wegen Urkundenfälschung und „versuchter Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft“ zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro.
Der Angeklagte besuchte ab September 2018 eine Berufsoberschule in München, brach die Ausbildung aber bereits im April 2019 wieder ab. Seinem Vater verheimlichte er ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Für Opfer von sexuellem Missbrauch führt eine Zeugenaussage vor Gericht im Angesicht des Angeklagten oft zu einer erneuten Traumatisierung. In solch einem Fall darf das Gericht den Wunsch nach einer alternativen Videobefragung der Zeugin nicht einfach ablehnen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 28. Februar 2014, veröffentlichten Beschluss vom Vortag (Az.: 2 BvR 261/14). Die Karlsruher Richter ordneten damit an, dass die Beschwerdeführerin vorerst nicht persönlich als Zeugin in einem Strafverfahren wegen Vergewaltigung aussagen muss.
Konkret ging es um die Anklage gegen einen Kaufmann vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ... weiter lesen
Führt jemand unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug im Straßenverkehr, kann er hierdurch eine bloße Ordnungswidrigkeit oder aber auch eine Straftat begehen.
Ordnungswidrig handelt, wer unter Wirkung von beispielsweise Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Amphetamin im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt. Hierfür reicht es bereits aus, wenn die Substanz im Blut nachgewiesen wird.
Da jedoch nicht jede Anreicheung von Betäubungsmitteln im Blut eine Auswirkung auf das zentrale Nervensystem hat, wurden folgende Grenzwerte geschaffen: ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ;
OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10
Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen
Im Rahmen der Filmberichterstattung z.B. bei YouTube darf unter Umständen das Opfer der Straftat auch gegen seinen Willen unverpixelt gezeigt werden. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma war im Rahmen einer Observierung überfallen worden. Nachdem er Polizei und Feuerwehr informiert hatte, fand sich dort auch die Sensationspresse ein. Ein Filmteam fertigte gegen seinen Willen Videoaufnahmen an, auf denen er unverpixelt von der Seite und im Profil zu sehen ist. Im Anschluss daran wurden diese Bilder von seiner Person bei YouTube eingestellt. Ausschnitte davon wurden in Zeitungen im Fernsehen ausgestrahlt. Gegen die Veröffentlichung dieser Videoaufnahmen ging der ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anders lautende Entscheidung des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 7. August 2001 aufgehoben, durch welche der Betroffene wegen vorsätzlicher Besorgung fremder Rechts-angelegenheiten in 170 Fällen zu Geldbußen von insgesamt DM 170.000 (jetzt € 86.919) verurteilt wurde.
In den Jahren 1997/1998 bot der Betroffene in mehreren Publikationen bundesweit Informationen zum Kauf an, auf welche Weise die Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes vermieden werden kann. Für einen Betrag von DM 550 übersandte er eine 25-seitige Informationsbroschüre (den sog. „Anti-Wehrdienstreport“) und erklärte sich bereit, bei Bedarf Interessenten telefonisch und ... weiter lesen
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluß vom 26. Oktober 2000 zu der Frage Stellung genommen, in welchem Umfang ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter im Strafverfahren Anspruch auf kostenfreie Zuziehung eines Dolmetschers hat und ob ihm stets ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist.
In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte das Amtsgericht Delmenhorst zwei des Deutschen nicht mächtige, mittellose Asylbewerber wegen Ladendiebstählen nach Jugendstrafrecht zu je zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Mit ihren Revisionen rügten die Angeklagten, daß sie vor dem Amtsgericht nicht von Rechtsanwälten verteidigt worden seien; dies sei unter anderem schon wegen ihrer fehlenden Deutschkenntnisse erforderlich ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen drei Angeklagte aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hatte die Angeklagten wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von 9 und 8 Jahren bzw. einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts traktierten die drei erheblich alkoholisierten rußlanddeutschen Angeklagten gemeinsam einen polnischen Obdachlosen mit heftigen Fußtritten gegen Kopf und Hals, wodurch dieser zu Tode kam, was die Angeklagten auch zumindest billigend in Kauf nahmen. Anlaß für die Tat waren bei zwei der ... weiter lesen