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Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03
1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann.
2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt.
3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung.
StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6
Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
Nach § 21 StGB kann der Strafrichter den Strafrahmen, den das Gesetz für bestimmte Straftaten (etwa einen Diebstahl oder einen Totschlag) vorsieht und aus dem die Strafe für die konkrete Tat entnommen werden muß, nach näherer gesetzlicher Regelung (§ 49 StGB) herabsetzen, wenn die Schuldfähigkeit des Täters bei Begehung der Tat zwar nicht vollständig entfallen, aber erheblich vermindert war. Das gilt auch für den Fall, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters durch Alkoholkonsum bedingt ist. Obgleich § 21 StGB nach seinem Wortlaut als Kann-Vorschrift ("kann ... gemildert werden") ausgestaltet ist, hat sich die Rechtspraxis - entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs - dahin ent-wickelt, daß die ... weiter lesen
Freispruch für Jörg Kachelmann. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und beschlossen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den Durchsuchungen und Beschlagnahmen entstandenen Schäden zu entschädigen ist.
Das Gericht sah anders als die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten und sprach ihn nach dem Grundsatz in dubio pro reo (= im Zweifel für den Angeklagten) frei. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidiger Johann ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat den Chefredakteur einer Garbsener Wochenzeitung mit Urteil vom 30. Juni 2004 (21 Ss 45/04) der Beleidigung für schuldig befunden und die Sache zur Bemessung der Strafhöhe an das Landgericht Hannover zurückverwiesen.
Der Angeklagte ist zugleich Inhaber und Herausgeber der Zeitung und hatte in einem darin am 17. Juli 2002 erschienenen Artikel den CDU-Ratsherr und stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Garbsen in der Artikelüberschrift und im Text selbst als "Schleimer" bezeichnet.
Der im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetretene Ratsherr hatte zunächst vergeblich versucht, beim Landgericht Hannover eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Widerrufsverfügung zu erwirken. Das ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand.
Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Vor dem Landgericht Hamburg wurde ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen einen Rechtsanwalt geführt. Dieser hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzen trationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien.
In einer ersten Hauptverhandlung war der Angeklagte mit Rücksicht auf die mit den Äußerungen verbundene Verteidigertätigkeit aus Rechtsgründen freigesprochen worden. Den Freispruch hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Grundsatzurteil vom 10. ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
In aktuellen Medienberichterstattungen ist gegenwärtig zu lesen, dass RTL 2 am 7. Oktober um 20.15 Uhr kurzfristig die erste Folge derSendereihe „Tatort ... weiter lesen
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines Bankangestellten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestätigt, der im Rahmen seiner Tätigkeit in der Wertpapierabteilung Kunden dabei behilflich war, ihre Kapitalanlagen zur Vermeidung der 1993 eingeführten Zinsabschlagsteuer anonym ins Ausland zu transferieren. Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten deswegen mit Strafvorbehalt verwarnt.
Der Bundesgerichtshof ist dem Angeklagten nicht darin gefolgt, die von ihm geleisteten banktypischen "neutralen" Handlungen könnten keine strafbare Beihilfe darstellen. Der Angeklagte habe ... weiter lesen
Wie bereits ausführlich berichtet, wurden im Rahmen der Operation "Himmel" ca. 12.000 Verdächtige von den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften ermittelt. Betroffene sollten sich im Strafverfahren keinesfalls ohne vorherige rechtsanwaltliche Prüfung zu einer DNA-Untersuchung von der Justiz drängen lassen. Die Verpflichtung zur Abgabe des genetischen Fingerabdrucks unterliegt hohen rechtlichen Voraussetzungen, die vielmals schlichtweg nicht gegeben sind. Gleiches gilt für die Durchführung einer sogennaten ED-Behandlung (= erkennungsdienstliche Behandlung).
„Was ist eigentlich eine DNA-Untersuchung?"
Die Möglichkeit der DNA-Analyse oder DANN-Untersuchung wird in einem laufenden ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18
Die Untreue nach § 266 StGB gilt als eines der komplexesten und gleichzeitig umstrittensten Delikte des deutschen Strafrechts. Besondere Relevanz erhält es im Wirtschaftsstrafrecht. Darin heißt es, dass, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen ... weiter lesen
Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen:
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen , denn niemand braucht sich selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen. Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen. Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie (§ 184b StGB) setzt als Tatgegenstand und Tatbestandsmerkmal das Vorliegen von kinderpornographischen Schriften voraus. Was das ist, wird im folgenden erläutert:
Was eine kinderpornographische Schrift ist, definiert das Gesetz in § 184 b Absatz 1 StGB: Nämlich „pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)“.
Jetzt dürfte man als Laie nur ein wenig schlauer geworden sein. Am besten man zergliedert den Begriff noch weiter, - nämlich in „pornographische Schrift“, ... weiter lesen