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Strafverfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB) finden ihren Anfang meistens durch "zielgerichtete Recherchen" der Kriminalpolizei - wie es in typischen Auswerteberichten in Ermittlungsakten oft heißt -, hier ein Beispiel:
"Grundlage der Strafanzeige gegen Herrn ... war eine zielgerichtete Recherche nach Besitzern und Anbietern von Kinderpornographie mittels einer durch das LKA-NRW entwickelten Software. Mittels dieser Software konnte beweissicher festgestellt werden, dass von dem Anschluss des oben genannten Herrn ... die Datei mit dem Namen ... mpg zur Verfügung gestellt ... wurde."
Etwa in sog. P2P-Internet-Tauschbörsen, wo von den ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat unter dem Aktenzeichen 1 ORs 51/23 die rechtskräftige Verurteilung eines Angeklagten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro wegen Titelmissbrauchs bestätigt.
Falscher Doktortitel: Gericht verurteilt Mann zu Geldstrafe
Der Beschuldigte gab über Jahre hinweg vor, den Doktortitel „Dr.“ zu führen, obwohl er diesen weder in Deutschland noch im Ausland rechtmäßig erworben hatte. Er trug diesen Titel sogar in seinem Personalausweis, in Verträgen mit seinem Arbeitgeber AWO und in E-Mails.
Das Amtsgericht hatte ihn dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. Sowohl die Berufung beim Landgericht als auch die Revision beim OLG Frankfurt blieben erfolglos.
OLG ... weiter lesen
Zu einer Verhaftung in Polen kann es schneller kommen als man denkt. So gilt bereits das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,2% als Straftat mit Freiheitsstrafe. Kommt es dabei noch zu einem Unfall mit Personenschaden, ist eine Verhaftung und spätere Untersuchungshaft hoch wahrscheinlich.
Wer kann verhaften?
Nach der polnischen Strafprozessordnung können folgende staatliche Institutionen bei Vorliegen eines Haftgrundes Verhaftungen vornehmen:
Polizei
Grenzpolizei (Straż Graniczna),
Agentur für Innere Sicherheit (Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego),
Zoll (Służba Celna),
Zentrales Antikorruptionsbüro (Centralne Biuro ... weiter lesen
Gerade in den Zeiten der gegenwärtigen Wirtschaftkrise sind in Fachkreisen ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug bzw. Sozialbetrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an.
Nach der im Strafgesetzbuch (§ 263 StGB) normierten Strafvorschrift macht sich wegen Betruges u.a. strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen ... weiter lesen
Straßburg (jur). Eine fünf Jahre und acht Monate dauernde Untersuchungshaft stellt nicht automatisch eine Menschenrechtsverletzung dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Donnerstag, 6. November 2011, verkündeten Urteil entschieden und damit die Beschwerde des in Hagen lebenden staatenlosen Faruk Ereren als unbegründet zurückgewiesen (Az.: 67522/09).
Ereren wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf angeklagt, ein führendes Mitglied einer Terrororganisation, der türkisch marxistisch-leninistischen „Revolutionären Volksbefreiungpartei-Front“ (DHKP-C), zu sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist.
Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16
Der Gesetzgeber bedient sich insbesondere in verwaltungsrechtlichen Vorschriften vermehrt der Regelungstechnik, nach der ein Verstoß gegen sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebende Pflichten zu straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen führt. So verhält es sich auch im Kreditwesengesetz, kurz KWG. Dieses ordnet im Wesentlichen die Märkte für Kredite und andere Finanzdienstleitungen.
In § 54 Absatz I Nr. 2 KWG heißt es: Wer ohne Erlaubnis nach § 32 Absatz I Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies ... weiter lesen
BAFöG-Betrug (§ 263 StGB) - Dieser Straftatbestand steht im Strafrecht derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und wird oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen.
Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldig vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein persönliches Gerichtsverfahren bleibt erspart.
Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl jedoch ... weiter lesen
Welche Strafe? Höhe der Strafe? Eintrag im Führungszeugnis? Abschluss Studium? Start in den Beruf? Berufsverbot? Kosten Rechtsanwalt?
Zur Zeit sind in Fachkreisen neben Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auch ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen BAföG-Betrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an, die bei nicht anwaltlich ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt.
Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie.
Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Bundesgerichtshof entscheidet über Atemalkoholmessung
Der Gesetzgeber hatte durch Gesetz vom 27. April 1998 in § 24a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes, dem sog. "0,8-Promille-Gesetz", neben den beiden für die herkömmliche Blutprobe maßgeblichen "Gefahrengrenzwerten" von 0,8 und 0,5 Promille "entsprechende" Grenzwerte für die Atemalkoholkonzentration (AAK) festgelegt und damit die Atemalkoholmessung als beweiskräftiges Verfahren anerkannt. Seither war unter den Gerichten streitig, ob es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Meßungenauigkeiten geboten sei, von den gemessenen Werten allgemeine Sicherheitsabschläge zu machen. Auf Vorlegung des Oberlandesgerichts Hamm hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten (Beschwerdeführer - Bf),
der sich gegen die Verwerfung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl
und die Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand wehrte, hatte Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats
des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die verfassungsgerichtliche
Rechtsprechung, wonach die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung
verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den
Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus
Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen.
1. Der Bf hatte gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart (AG)
am letzten Tag der Frist per ... weiter lesen