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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17
Es klingt wie aus einem Hollywood-Film entsprungen, doch auch der deutsche Strafprozess kennt die Beteiligung juristischer Laien. Dabei handelt es sich unterdessen nicht um eine Jury, wie sie aus besagten Streifen bekannt ist, sondern um das sogenannte Schöffenwesen. So existiert unter anderem am Amtsgericht das Schöffengericht. Nach § 29 GVG wird jenes aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und zwei Schöffen gebildet. Zuständig sind diese für alle die Amtsgerichte betreffenden Strafsachen, soweit nicht der Strafrichter entscheidet. Beim Landgericht sind Richter in der großen sowie kleinen Strafkammer ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig.
Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Im Rahmen der Filmberichterstattung z.B. bei YouTube darf unter Umständen das Opfer der Straftat auch gegen seinen Willen unverpixelt gezeigt werden. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma war im Rahmen einer Observierung überfallen worden. Nachdem er Polizei und Feuerwehr informiert hatte, fand sich dort auch die Sensationspresse ein. Ein Filmteam fertigte gegen seinen Willen Videoaufnahmen an, auf denen er unverpixelt von der Seite und im Profil zu sehen ist. Im Anschluss daran wurden diese Bilder von seiner Person bei YouTube eingestellt. Ausschnitte davon wurden in Zeitungen im Fernsehen ausgestrahlt. Gegen die Veröffentlichung dieser Videoaufnahmen ging der ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt.
Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie.
Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verbindung zweier Wirtschaftsstrafverfahren beanstandet, weil das
Gericht dem verfassungsrechtlichen Gebot fairen Verfahrens nicht
hinreichend Rechnung getragen hat.
Dem Ausgangsverfahren liegt eine gegen den Beschwerdeführer (Bf) und
vier weitere Personen gerichtete Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
zu Grunde, die ihm Beihilfe zum Subventionsbetrug in drei Fällen zur
Last legt. Das Landgericht Mühlhausen ließ die Anklageschrift zur
Hauptverhandlung zu und verband das Verfahren mit einem weiteren
Wirtschaftsstrafverfahren, das sich unter anderem auch gegen drei
Mitangeklagte des Bf richtet. Bei dem hinzuverbundenen Strafverfahren
handelt es ... weiter lesen
Berlin (jur). Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) muss eine falsche Behauptung auf ihrer Homepage über eine vermeintliche US-Wahlkampfhilfe für Hillary Clinton durch das Bundesumweltministerium richtigstellen. Die Partei hat mit ihrer Äußerung, dass das Bundesumweltministerium mit Steuergeldern in Millionenhöhe den Clinton-Wahlkampf unterstützt habe, gelogen und den Ruf der Behörde beeinträchtigt, entschied das Landgericht Berlin in einem am Dienstag, 31. Juli 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 27 O 155/17).
Konkret ging es um eine Äußerung des AfD-Vorstandsmitglieds Georg Pazderski. Dieser hatte auf der AfD-Homepage im November 2016 einen Beitrag ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03
1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann.
2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt.
3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung.
StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6
Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
Da eine Hausdurchsuchung tief in die Grundrechte eines von ihr Betroffenen eingreift, ist diese nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese sind in den §§ 102 bis 110 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Eine Hausdurchsuchung muss gem. § 105 StPO grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Sollte kein Richter erreichbar sein, ist bei Gefahr im Verzug die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei möglich. Der Beschluss kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Durchsuchung kann dabei in den Räumen des Verdächtigen (§ 102 StPO) sowie eines Dritten (§ 103 StPO) stattfinden. Inhaltlich muss der Durchsuchungsbeschluss die ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird.
Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird.
Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 18.09.2018 zum Aktenzeichen 3413/09 entschieden, dass eine Nebenklägerin im Strafprozess ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen darf.
Im Ausgangsstreit ist eine muslimische Frau Nebenklägerin in einem Strafprozess, der die Tötung ihres Bruders zum Gegenstand hat.
Die Strafrichter erließen eine gerichtliche Verfügung, die es der Frau verbot, im Gerichtsaal als Nebenklägerin ein Kopftuch zu tragen.
Die Strafrichter begründeten dies damit, dass mit dem Kopftuchverbot die öffentliche Ordnung gewahrt werden soll. Die Strafrichter argumentierten weiter damit, dass das Tragen des Kopftuches geeignet ist, die ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren)
Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen