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Von der Restschuldbefreiung werden grundsätzlich alle persönlichen Schulden umfasst.
Mit der Restschuldbefreiung soll erreicht werden, dass der Schuldner nach Ende der Wohlverhaltensphase (im Regelfall 6 Jahre) von seinen Schulden befreit wird.
Es gibt jedoch Ausnahmen.
Gemäß § 302 InsO werden von der Erteilung der Restschuldbefreiung folgende Schulden nicht berührt:
1.Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.
2. Verbindlichkeiten aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat.
3. Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteilen vom 24.09.2018 zu den Aktenzeichen 7 A 10084/18.OVG und 7 A 10256/18.OVG entschieden, dass Lichtbilder, Fingerabdrücke und ähnliche Maßnahmen auch im Falle einer Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts zulässig sind, wenn ein sogenannter Restverdacht fortbesteht.
Die Verwaltungsrichter führten aus, dass die angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung rechtmäßig ist, wenn der Tatvorwurf nicht vollends ausgeräumt ist.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen dürften vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig sei. Die ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Korruption ist der Oberbegriff für Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung oder schlichtweg umgangssprachlich „Schmiergeld“. Bei den früheren Postkutschenfahrten war das sogenannte Schmiergeld eine feste Gebühr. Diese Gebühr wurde für das Schmieren der Achsen verwendet.
In dem deutschen Strafrecht werden Korruptionsdelikte wie folgt erfasst: Die Abgeordnetenbestechung gemäß § 108 e StGB, die Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB, die Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB, die Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB und die Bestechung gemäß § 334 StGB sowie die Bestechlichkeit und Bestechung ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig.
Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sich der Geschäftsführer eines CD-Presswerks nach deutschem Urheberrecht strafbar gemacht hat, indem unter seiner Mitwirkung für einen ausländischen Auftraggeber unberechtigt Audio-CDs hergestellt und exportiert wurden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen unerlaubten Eingriffs in "Verwandte Schutzrechte" (Verwertung von Tonträgern entgegen § 85 Urheberrechtsgesetz) zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sowohl die Revision des Angeklagten als auch die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich allein gegen das Unterbleiben ... weiter lesen
Dies hat am 15.11.2002 der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 8.5.2002 aufgehoben.
Dieses hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen 25jährigen Studenten und einen 26jährigen Handwerker abgelehnt und damit eine Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 8.2.2002 zurückgewiesen. Beiden wird hierin vorgeworfen, auf ein von ihnen in Karlsruhe betriebenes sog. „nationales Infotelefon“ als Bandansage im Anschluss an verschiedene Veranstaltungshinweise der rechten Szene die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ aufgesprochen und hierdurch Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB verwendet ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2017 – 5 StR 164/16
Der Betrieb illegaler Streaming-Webseiten ist nicht nur zivilrechtlich in Hinblick auf Urheberrechtsverstöße relevant und kann sowohl für Nutzer, als auch Betreiber der entsprechenden Seiten zu Abmahnungen oder sogar Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus wird der Betrieb auch strafrechtlich geahndet. Auch das bloße Bereitstellen von Internetlinks, die auf die Seiten Dritter, welche die konkreten Inhalte anbieten, verweisen, erfüllt den Tatbestand des § 106 Variante 1 UrhG. Vorgesehen ist dafür eine Strafe von drei Jahren oder Geldstrafe. Denn der Vorgang des Bereitstellens lässt sich unter das ... weiter lesen
Nach § 21 StGB kann der Strafrichter den Strafrahmen, den das Gesetz für bestimmte Straftaten (etwa einen Diebstahl oder einen Totschlag) vorsieht und aus dem die Strafe für die konkrete Tat entnommen werden muß, nach näherer gesetzlicher Regelung (§ 49 StGB) herabsetzen, wenn die Schuldfähigkeit des Täters bei Begehung der Tat zwar nicht vollständig entfallen, aber erheblich vermindert war. Das gilt auch für den Fall, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters durch Alkoholkonsum bedingt ist. Obgleich § 21 StGB nach seinem Wortlaut als Kann-Vorschrift ("kann ... gemildert werden") ausgestaltet ist, hat sich die Rechtspraxis - entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs - dahin ent-wickelt, daß die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Teilt ein Gericht einem Anwalt den Termin einer Anhörung zu einem Haftantrag mit, darf dieser nicht zu kurzfristig stattfinden. Dem Anwalt muss Gelegenheit gegeben werden, zum Anhörungstermin pünktlich erscheinen zu können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 18. August 2014, veröffentlichten Beschluss vom 10. Juli 2014 (Az.: V ZB 32/14). Das Recht des Anwalts auf Teilnahme an der Anhörung kann auch nicht durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme gewahrt werden, so der V. Zivilsenat des BGH.
Hintergrund des Rechtsstreits war die Abschiebung eines Georgiers, der in Deutschland ohne gültige Aufenthaltserlaubnis angetroffen ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat nun doch durch Urteil klarstellend entschieden, dass auch mit der neuen Fassung des § 15a Abs. 4 InsO, ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH Täter einer Insolvenzverschleppung sein kann.
Der faktische Geschäftsführer ist aufgrund seines Handelns und seiner Befugnisse Geschäftsführer einer GmbH, obwohl er nicht ordentlich als solcher bestellt wurde.
Wer also wie ein Geschäftsführer handelt, muss sich auch so behandeln lassen. In guten wie in schlechten Zeiten.
Dies war bisher, nach der Neuregelung des § 15a InsO, umstritten. Die gesetzliche Formulierung des § 15a InsO, welche von den Mitglieder des Vertretungsorgans spricht, ... weiter lesen
Nicht alles was glänzt ist es auch wert. Jedoch ist auch nicht jeder Irrtum das Resultat eines Betruges bzw. einer Täuschungshandlung. Der BGH hat in einem interessanten Urteil sehr deutlich festgestellt, dass nicht jeder zu hohe Verkaufspreis auch gleichzeitig eine Täuschung und ein Betrug sein muss (BGH Urteil vom 20.05.2015 – 5 StR 547/14 (LG Berlin)).
Der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt ist zu komplex um diesen hier ausreichend wiedergeben zu können.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Angeklagte, Immobilien für einen zu hohen Preis verkauft hat. Viele Kunden konnten nach kurzer Zeit nicht mehr die monatlichen Belastungen tragen.
Der BGH sagt dazu kurz und ... weiter lesen