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Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 26. Oktober 2001 zwei Angestellte einer Papierfirma wegen mehrfacher Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen die Firma hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 7,9 Mio DM angeordnet. Die Firma (als Verfallsbeteiligte) und die Staatsanwaltschaft hatten gegen die Verfallsanordnung Revision eingelegt. Die Firma wollte insbesondere ihre Kosten in Abzug bringen, die Staatsanwaltschaft erstrebte einen höheren Verfallsbetrag.
Gegenstand der Verfallsanordnung sind Embargoverstöße in der Zeit von 1992 bis 1995. Die Papierfabrik hatte Tabakpapier an eine Firma in Serbien geliefert. Diese Geschäftsbeziehung bestand schon vor dem Embargo und war ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen drei Angeklagte aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hatte die Angeklagten wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von 9 und 8 Jahren bzw. einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts traktierten die drei erheblich alkoholisierten rußlanddeutschen Angeklagten gemeinsam einen polnischen Obdachlosen mit heftigen Fußtritten gegen Kopf und Hals, wodurch dieser zu Tode kam, was die Angeklagten auch zumindest billigend in Kauf nahmen. Anlaß für die Tat waren bei zwei der ... weiter lesen
BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 (BGH 5 StR 600/17)
Zum 1. Juli 2017 trat das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft, über dessen Inhalte hier schon ausführlich berichtet wurde.
Naturgemäß dauert es eine gewisse Zeitspanne, bis die ersten praktischen Rechtsprobleme nach einer Gesetzesänderung auftreten. Einschlägige Fälle müssen zunächst überhaupt vor den Gerichten verhandelt werden. Zudem müssen aufgrund des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots des Art. 103 Absatz II GG die Sachverhalte bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen worden sein, es sei denn diese ist für den Betroffenen von ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Ein Arzt sollte sich mit Todesdrohungen gegen eine Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auch in Form eines Verweises auf ein Märchen der Brüder Grimm zurückhalten. Nimmt die Mitarbeiterin die Drohung ernst, kann es sich um eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen handeln, enschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 19. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 7 ORs 10/23).
Damit wurde der angeklagte Facharzt für forensische Psychiatrie zu Recht wegen einer Todesdrohung in Form eines Hinweises auf das Märchen „Die Gänsemagd“ der Brüder Grimm verwarnt. Der Mediziner hatte sich per E-Mail mit einer Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03
1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann.
2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt.
3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung.
StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6
Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
Die schriftliche Begründung steht noch aus. Sicherlich haben Sie ebenso wenig wie auch ich aus der Berichterstattung erfahren, dass der Vorsitzende Richter am Landgericht das Urteil des Amtsgerichts massiv kritisierte. Sieben Verhandlungstage benötigte er, um den Sachverhalt aufzuklären, die Amtsrichterin nur einige Stunden. Meine Empörung über die Verfahrensweise des Amtsgerichts wurde seinerzeit in der Presse massiv kritisiert. Die Kritik des Landgerichts, ist der Presse keine Zeile wert. Festzustellen ist, dass erstmals durch das Landgericht eine ernsthafte Aufarbeitung des mir zur Last gelegten Sachverhalts betrieben wurde. Dass das Landgericht zu einer anderen als in meinem Sinne ausfallenden rechtlichen ... weiter lesen
Ausgangslage – was ändert sich?
Durchsuchungen in Arztpraxen sind keine Seltenheit. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nehmen stetig zu und werden auch angesichts des im Herbst in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes an Bedeutung gewinnen. Die Strafbarkeitsrisiken der Ärzteschaft liegen insbesondere im Bereich des Abrechnungsbetruges (§263 StGB), der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung (§§ 222, 223, 229 StGB), der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und - ab Herbst 2015 - der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB). Aber auch Pflegeeinrichtungen geraten immer stärker in das Visier der Ermittler. ... weiter lesen
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch) Körperverletzung - Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt oder dies versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies ist der sogenannte einfache Fall der Körperverletzung.
Eine sogenannte gefährliche Körperverletzung liegt dagegen nach § 224 StGB vor, wenn jemand die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte erstmals zu entscheiden, ob sich ein Polizeibeamter durch die Mitteilung, daß in einem polizeilichen Datensystem zu bestimmten Personalien keine Einträge vorhanden waren, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB strafbar machen kann.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in sieben Fällen zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der als Polizeioberkommissar bei einer Zugriffseinheit der Polizei in Frankfurt am Main tätige Angeklagte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit mittels seiner ... weiter lesen
Da eine Hausdurchsuchung tief in die Grundrechte eines von ihr Betroffenen eingreift, ist diese nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese sind in den §§ 102 bis 110 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Eine Hausdurchsuchung muss gem. § 105 StPO grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Sollte kein Richter erreichbar sein, ist bei Gefahr im Verzug die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei möglich. Der Beschluss kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Durchsuchung kann dabei in den Räumen des Verdächtigen (§ 102 StPO) sowie eines Dritten (§ 103 StPO) stattfinden. Inhaltlich muss der Durchsuchungsbeschluss die ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2018 - 5 StR 566/17
Die Vorschriften §§ 331 ff. StGB betreffen die Strafbarkeit im Amt, darunter die Vorteilsannahme nach § 331 StGB, Bestechlichkeit gem. § 332 StGB, die Vorteilsgewährung nach § 333 StGB und zuletzt die Bestechung des § 334 StGB. Die Systematik sieht demnach vor, dass jeweils beide an einem derartigen Vorgang beteiligte Parteien strafbar sind bzw. sein können, der Amtsträger ebenso wie der privat Agierende. Vieles hängt demzufolge von der Amtsträgereigenschaft ab, die jeder dieser Normen immanent ist, sei in gewährender oder in erhaltender Hinsicht. Eine gesetzgeberische Definition dieses Begriffes findet ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat mit Beschluss vom 31.08.2018 zum Aktenzeichen 1 W 114/17 entschieden, dass die Ingewahrsamnahme eines Fußballfans durch die Polizei auf der Fahrt zu einem Auswärtsspiel rechtswidrig war.
Im konkreten Fall ist ein Fußfallfan, der bisher keine Straftaten beging, auf dem Weg zu einem Fußballspiel von der Polizei kontrolliert und festgehalten worden. Die Polizei hatte Ergebnisse, dass der Fan der sogenannten „Ultra-Szene“ angehört.
Die Polizei fand weder Waffen, Sprühdosen oder sonstiges Werkzeug bei dem Fan.
Die Polizei nahm dennoch eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Ordnungsgesetzes an.
Der Fan begehrte eine gerichtliche ... weiter lesen