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Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten von dem Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aus Rechtsgründen freigesprochen. Nach den Feststellungen des Landgerichts bot der Angeklagte im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit an, Wetten auf das Ergebnis von Fußballspielen oder von anderen sportlichen Ereignissen zu festen Gewinnquoten abzuschließen. Gegenstand der Wetten waren alle Europaligen bis herunter zu Regionalligen. In den Geschäftsräumen des Angeklagten lagen Wettprogramme aus, anhand derer die Mitspieler Tipzettel ausfüllten und diese dem Angeklagten oder einem seiner Angestellten übergaben. Die Wettdaten gab der Angeklagte nach Zahlung des Einsatzes in einen Computer ein und leitete sie ... weiter lesen
Da eine Hausdurchsuchung tief in die Grundrechte eines von ihr Betroffenen eingreift, ist diese nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese sind in den §§ 102 bis 110 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Eine Hausdurchsuchung muss gem. § 105 StPO grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Sollte kein Richter erreichbar sein, ist bei Gefahr im Verzug die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei möglich. Der Beschluss kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Durchsuchung kann dabei in den Räumen des Verdächtigen (§ 102 StPO) sowie eines Dritten (§ 103 StPO) stattfinden. Inhaltlich muss der Durchsuchungsbeschluss die ... weiter lesen
Telco-Tec und E-Maxx – Vorsicht bei Zahlung per Vorkasse Telco-Tec und E-Maxx sind zwei Unternehmen, die über Onlineshops Elektroartikel anbieten, bzw. angeboten haben. Während die Onlineshops von E-Maxx mittlerweile nicht mehr zu erreichen sind, kann bei Telco-Tec weiterhin bestellt werden. Zwar findet man auf der ursprünglichen Internetpräsenz www.telco-tec.com nur noch den Hinweis, die Seite würde zur Zeit überarbeitet, seit einiger Zeit ist Telco-Tec jedoch unter neuem Namen über www.international-electronics.net erreichbar. Über beide Unternehmen häufen sich im Internet in Foren und auf Bewertungsplattformen die Beschwerden von Kunden. Das ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Eine Verurteilung wegen Totschlags kann die Ausweisung eines türkischen Täters in die Türkei begründen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mann bereits seit über 30 Jahren mit seiner Familie in Deutschland lebt, urteilte am Donnerstag, 3. Mai 2018, das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 8 K 11343/17). Konkret ging es um einen 62-jährigen Türken, der 2015 wegen Totschlags zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er hatte einen in Deutschland lebenden Landsmann erstochen. 1977 war der Kläger bereits in der Türkei zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er in eine Auseinandersetzung verwickelt war, bei der ein Mann ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der sich gegen das Überschreiten der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung wendet, stattgegeben und festgestellt, daß die Fristüberschreitung das Grundrecht des Bf auf Freiheit der Person (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 GG) verletzt. 1. Zum Sachverhalt: Der Bf wurde seit 1976 mehrfach wegen Körperverletzungen, sexueller Nötigungen, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigungen verurteilt. Seit 1993 befand er sich erneut in Untersuchungs- und Strafhaft. Seit Januar 2001 wird die Sicherungsverwahrung vollzogen. Die Strafvollstreckungskammer hat ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Angst vor einer Verfolgung durch Gegendemonstranten oder „Nazis“ rechtfertigt nicht die Vermummung während einer Demonstration. Die Vermummung bleibt dennoch strafbar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Freitag, 8. Juli 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 2 Rv 34 Ss 789/21). Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte dem Kläger einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen. Dagegen verteidigte sich der 41-Jährige mit dem Hinweis, er habe Angst vor einer Identifizierung und Verfolgung durch „die Nazis“ gehabt. In unmittelbarer Nähe sei ein Aufzug der AfD vorbeigezogen. Dessen Teilnehmer hätten Fotos und ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 18.09.2018 zum Aktenzeichen 3413/09 entschieden, dass eine Nebenklägerin im Strafprozess ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen darf. Im Ausgangsstreit ist eine muslimische Frau Nebenklägerin in einem Strafprozess, der die Tötung ihres Bruders zum Gegenstand hat. Die Strafrichter erließen eine gerichtliche Verfügung, die es der Frau verbot, im Gerichtsaal als Nebenklägerin ein Kopftuch zu tragen. Die Strafrichter begründeten dies damit, dass mit dem Kopftuchverbot die öffentliche Ordnung gewahrt werden soll. Die Strafrichter argumentierten weiter damit, dass das Tragen des Kopftuches geeignet ist, die ... weiter lesen
Schranken bei der Kontrolle eines Besuchers von Strafgefangenen durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, hier: Besuch durch die Verteidigerin Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 13.01.2004, Az: Ws 678/03 1. Zum Einsatz eines Metalldetektorrahmens und einer Metallsonde sowie zu weiteren Durchsuchungsmaßnahmen beim Besuch von Strafgefangenen durch eine Verteidigerin (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 7.7.2001 VAs 567/01, abgedruckt in StV 2002, 669) 2. Unzulässigkeit des Durchblätterns der Handakten StVollzG §§ 24 Abs. 3, 26 S. 3 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../b_ws678_03.pdf weiter lesen
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.09.2016 - 2 Ss 103/16 Es ist essentiell für eine staatliche Prüfung, dass deren konkrete Aufgabenstellung sowie Lösung nicht im Vorfeld bekannt sind. Andernfalls verfälscht dies die Ergebnisse. Dies gilt insbesondere dann, wenn einzelnen Kandidaten Teile oder vollständige Aspekte dessen eröffnet sind. Sie erlangen aufgrund der ihnen bekannten Inhalte einen ungerechtfertigten Vorteil im Verhältnis zu den übrigen Prüflingen, indem sie mitunter ein Niveau erreichen, das nicht ihrem eigentlichen Leistungsstand entspricht. Auf den ersten Blick mag man nun meinen, dass denjenigen, die dabei ertappt werden, schlimmstenfalls ein ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Dies hat am 15.11.2002 der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 8.5.2002 aufgehoben. Dieses hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen 25jährigen Studenten und einen 26jährigen Handwerker abgelehnt und damit eine Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 8.2.2002 zurückgewiesen. Beiden wird hierin vorgeworfen, auf ein von ihnen in Karlsruhe betriebenes sog. „nationales Infotelefon“ als Bandansage im Anschluss an verschiedene Veranstaltungshinweise der rechten Szene die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ aufgesprochen und hierdurch Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB verwendet ... weiter lesen
Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen , denn niemand braucht sich selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen. Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen. Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da ... weiter lesen