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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Ausgangslage – was ändert sich?
Durchsuchungen in Arztpraxen sind keine Seltenheit. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nehmen stetig zu und werden auch angesichts des im Herbst in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes an Bedeutung gewinnen. Die Strafbarkeitsrisiken der Ärzteschaft liegen insbesondere im Bereich des Abrechnungsbetruges (§263 StGB), der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung (§§ 222, 223, 229 StGB), der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und - ab Herbst 2015 - der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB). Aber auch Pflegeeinrichtungen geraten immer stärker in das Visier der Ermittler. ... weiter lesen
Das Landgericht Köln hat die Angeklagten Y und O wegen Verabredung der in Tateinheit stehenden Verbrechen des schweren Raubes und der schweren räuberischen Erpressung und den Angeklagten Y zugleich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu drei bzw. fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts verabredeten die Angeklagten Y und O sowie ein weiterer nicht näher identifizierter Mittäter, in der Nacht vom 20./21. März 2001 ein türkisches Vereinslokal in Hürth während eines illegalen Würfelspiels zu überfallen. Die Angeklagten beabsichtigten, unter Einsatz geladener Schußwaffen das auf dem Spieltisch liegende Geld wegzunehmen und die Spieler zur Herausgabe weiteren mitgeführten Bargelds zu ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat sich erstmals zur Zulässigkeit der sog.
Organisationshaft geäußert.
Das Strafgesetzbuch ordnet in § 67 StGB an, dass in den Fällen, in denen
die Unterbringung im Maßregelvollzug neben einer Freiheitsstrafe
angeordnet wird, grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe vollzogen
wird. Organisationshaft liegt vor, wenn ein Verurteilter, für den nicht
sofort ein Unterbringungsplatz im Maßregelvollzug zur Verfügung steht,
die Zwischenzeit in der "normalen" Strafhaft verbringt.
Der Beschwerdeführer wurde wegen Betäubungsmitteldelikten zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt; zugleich wurde seine
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Da ein
Unterbringungsplatz ... weiter lesen
Das Beamtenstrafrecht
Eine kurze Übersicht über ein komplexes Kapitel der Strafverteidigung
Das Beamtenstrafrecht, also die Strafverteidigung eines Beamten in einem Strafverfahren, ist nicht nur ein Ermittlungsverfahren und ein Urteil sondern zumeist auch wegbereitend für darauffolgende Disziplinarverfahren.
Es gilt, nach dem (Straf-,) Verfahren ist vor dem (Disziplinar-,) Verfahren.
Das Strafrecht ist ebenso wie das Disziplinarrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Beide Verfahren sind daher dem Wesen nach sehr ähnlich und bedürfen gleichermaßen hoher Aufmerksamkeit des Strafverteidigers.
Die Ergebnisse des ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 2 BvR 2429/18 entschieden, dass ein Untersuchungshäftling in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt ist, wenn der Termin zur Hauptverhandlung nicht verfassungskonform zeitnah erfolgt.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer befindet sich seit Mai 2016 in Untersuchungshaft. Im August 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Im Oktober 2016 ließ die zuständige Strafkammer des Landgerichts die Anklage zur Hauptverhandlung zu und ordnete die Haftfortdauer an. Die ... weiter lesen
Das Strafverfahren ist vorbei und der Verurteilte atmet erst einmal durch. Oft können jedoch auch die Folgen der Verurteilung erhebliche Auswirkungen haben und das „Luftanhalten“ geht erneut los.
Die bekannteste Folge einer Verurteilung sind freilich die Kosten des Verfahrens und für seinen Verteidiger. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Eintragung in das Führungszeugnis. Ein weiteres Thema sind zumeist, sollte dies nicht schon im Strafverfahren geschehen sein, das begleichen von Schmerzensgeldansprüche, welche anschließend an das Strafverfahren, in einer zivilgerichtlichen Verhandlung geltend gemacht werden können.
Manchmal meldet sich dann auch noch die ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anders lautende Entscheidung des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 7. August 2001 aufgehoben, durch welche der Betroffene wegen vorsätzlicher Besorgung fremder Rechts-angelegenheiten in 170 Fällen zu Geldbußen von insgesamt DM 170.000 (jetzt € 86.919) verurteilt wurde.
In den Jahren 1997/1998 bot der Betroffene in mehreren Publikationen bundesweit Informationen zum Kauf an, auf welche Weise die Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes vermieden werden kann. Für einen Betrag von DM 550 übersandte er eine 25-seitige Informationsbroschüre (den sog. „Anti-Wehrdienstreport“) und erklärte sich bereit, bei Bedarf Interessenten telefonisch und ... weiter lesen
Nach § 21 StGB kann der Strafrichter den Strafrahmen, den das Gesetz für bestimmte Straftaten (etwa einen Diebstahl oder einen Totschlag) vorsieht und aus dem die Strafe für die konkrete Tat entnommen werden muß, nach näherer gesetzlicher Regelung (§ 49 StGB) herabsetzen, wenn die Schuldfähigkeit des Täters bei Begehung der Tat zwar nicht vollständig entfallen, aber erheblich vermindert war. Das gilt auch für den Fall, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters durch Alkoholkonsum bedingt ist. Obgleich § 21 StGB nach seinem Wortlaut als Kann-Vorschrift ("kann ... gemildert werden") ausgestaltet ist, hat sich die Rechtspraxis - entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs - dahin ent-wickelt, daß die ... weiter lesen
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch) Körperverletzung - Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt oder dies versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies ist der sogenannte einfache Fall der Körperverletzung.
Eine sogenannte gefährliche Körperverletzung liegt dagegen nach § 224 StGB vor, wenn jemand die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben ... weiter lesen
1. Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
Dieses Gesetz regelt detailiert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird.
Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.
Dabei gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen:
a) Belegart N b) Belegart O
Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= sogenanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht ... weiter lesen
Mit dem Referentenentwurf zur "Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe" legt die Bundesregierung nach dem Anti-Doping-Gesetz nun das zweite Gesetz zum strafrechtlichen Schutz bzw. der Sanktionierung des Sports vor.
Die neuen Tatbestände des Sportwettbetruges und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben sollen der Leistungserschleichung und den Kreditbetrug folgend, in den §§ 265c ff StGB-RE im Strafgesetzbuch ihren Platz finden.
Sportwettbetrug nach § 256c StGB-RE liegt vor, wenn ein Spieler oder Trainer für sich oder einen Dritten eine Leistung dafür fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, dass er den Verlauf eines ... weiter lesen