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Pokern und das Strafgesetzbuch
Homegames, öffentliche Pokerräume, Casinos, Onlinepoker,professionelles Poker und (private) Pokerturniere. Texas Hold'em, All In, Call, Straight Flush oder Full House. Pokern ist hip, trendy und in aller Munde. Ist Pokern jedoch strafbar? Wann ist Pokern legal und wann nicht? Diese Fragen können auch den versiertesten Pokerspieler zum Schwitzen bringen. Denn Fakt ist: Ist der Straftatbestand der §§ 284, 285 StGB Strafgesetzbuch) eröffnet, kann der Staatsanwalt mitspielen und seinen Mitspielern anstelle von "four pips" nach der geltenden Rechtslage neben einem Eintrag im Führungs- zeugnis schnell eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bescheren. ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC, die sich mit Gleichstellungsrecht und Diskriminierungsrecht bearbeitet, hat am 22.06.2021 bei der Staatsanwaltschaft Mainz Strafanzeige und Strafantrag für einen Mandanten gegen einen Politiker und ehemaligen Bundeswehr Offizier wegen Beleidigung und Volksverhetzung erstattet.
Der männliche Anzeigenerstatter ist homosexuell, gleichgeschlechtlich verheiratet und bekennt sich zur Regenbogen-Fahne als Zeichen seiner sexuellen Orientierung und nimmt regelmäßig an Veranstaltungen, wie dem Cologne Pride (Christopher Street Day) teil.
Der Beschuldigte ist ein Politiker und Ehemaliger Bundeswehr Offizier.
Der ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig.
Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Ausgangslage – was ändert sich?
Durchsuchungen in Arztpraxen sind keine Seltenheit. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nehmen stetig zu und werden auch angesichts des im Herbst in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes an Bedeutung gewinnen. Die Strafbarkeitsrisiken der Ärzteschaft liegen insbesondere im Bereich des Abrechnungsbetruges (§263 StGB), der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung (§§ 222, 223, 229 StGB), der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und - ab Herbst 2015 - der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB). Aber auch Pflegeeinrichtungen geraten immer stärker in das Visier der Ermittler. ... weiter lesen
Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zum Bandendiebstahl
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat auf Vorlage des 4. Strafsenats die Rechtsprechung zum Bandendiebstahl grundlegend geändert.
Nach § 244 StGB, der dem Dieb für verschiedene besonders gefährliche Fälle des Diebstahls schwerere Strafe androht, wird wegen Bandendiebstahls bestraft, wer "als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt" (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
In ihrer bisherigen Rechtsprechung haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs unter Bande im Sinne dieser Vorschrift – sowie anderer Bandentatbestände – bei Vorliegen der ... weiter lesen
Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten von dem Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aus Rechtsgründen freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts bot der Angeklagte im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit an, Wetten auf das Ergebnis von Fußballspielen oder von anderen sportlichen Ereignissen zu festen Gewinnquoten abzuschließen. Gegenstand der Wetten waren alle Europaligen bis herunter zu Regionalligen. In den Geschäftsräumen des Angeklagten lagen Wettprogramme aus, anhand derer die Mitspieler Tipzettel ausfüllten und diese dem Angeklagten oder einem seiner Angestellten übergaben. Die Wettdaten gab der Angeklagte nach Zahlung des Einsatzes in einen Computer ein und leitete sie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des OLG Köln vom 22.09.2015, Aktenzeichen: III-1 RVs 118/15.
Fall:
Ein Mann hatte sich, ohne einen Fahrschein gekauft zu haben, mit einem an seiner Mütze angebrachten Zettel, auf dem gut sicht- und lesbar „Ich fahre schwarz“ stand, in einen ICE gesetzt. Er machte weder beim Einsteigen noch bei der Suche nach einem Sitzplatz einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn auf sich aufmerksam. Der Zugbegleiter bemerkte den Schwarzfahrer sowie dessen Zettel erst bei der routinemäßigen Fahrscheinkontrolle.
Nachdem das LG Bonn den Mann wegen Beförderungserschleichung verurteilt hatte, hat das OLG Köln diese ... weiter lesen
Ein Mann betreute den zwei Jahre und neun Monate alten Sohn seiner abwesenden Lebensgefährtin und setzte ihn gegen dessen Willen in eine Badewanne mit mindestens 50 Grad Celsius heißem Wasser. Das Kind erlitt großflächige Verbrühungen und starb später nach intensivmedizinischer Behandlung.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Angeklagten bestätigt. Die Freiheitsstrafe von elf Jahren ist damit rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen bleibt bestehen.
Die Strafe beträgt elf Jahre Freiheitsstrafe .
Das Landgericht konnte ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der
Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der sich gegen
das Überschreiten der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Überprüfung
der Fortdauer der Sicherungsverwahrung wendet, stattgegeben und
festgestellt, daß die Fristüberschreitung das Grundrecht des Bf auf
Freiheit der Person (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 GG) verletzt.
1. Zum Sachverhalt:
Der Bf wurde seit 1976 mehrfach wegen Körperverletzungen, sexueller
Nötigungen, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigungen verurteilt.
Seit 1993 befand er sich erneut in Untersuchungs- und Strafhaft. Seit
Januar 2001 wird die Sicherungsverwahrung vollzogen. Die
Strafvollstreckungskammer hat ... weiter lesen
Ja! Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100.000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50.000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht. Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber. Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt.
Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie.
Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen